Hallo Lararon,
das ist ja schlimm, dass deine Mutter jetzt auch noch so krank ist! Ich hoffe für euch alle, dass sie sich gut erholt!
Zu den Ämtern:
Bitte sei nicht naiv, verlass dich nicht auf irgendwelche mündlichen Aussagen, die dir ein Amt, insbesondere die ARGE, gibt.
Überleg zuerst immer, welches Interesse das jeweilige Amt hat. Meist ist es primär: keine Zahlungsverpflichtung, kein Arbeitsaufwand. Also wird oft auf irgendjemand anderen verwiesen, abgewiegelt u.ä.
Außerdem hat es schon Hunderte von Fällen gegeben, wo eine Zusage sogar schriftlich gemacht wurde und später zurückgezogen wurde (habe ich kürzlich erst so einen Fall im TV gesehen). Denn es gibt in diesem Bereich immer wieder Ermessenspielräume.
Ich würde mich an deiner Stelle unbedingt in einem der einschlägigen Sozialforen anmelden und dort jeden Schritt abfragen, alle Meinungen und Erfahrungen dazu studieren und dann erst handeln.
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/http://www.arbeitsamt-wissen.info/http://hartz.info/ http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.aspDie Forumsleute mögen es im allgemeinen nicht, wenn man dieselbe Frage in mehreren Foren stellt, denn sie machen sich oft Arbeit mit der Recherche und Beantwortung und fühlen sich dann verschlissen. Außerdem mögen sie es nicht, wenn eine Frage, die schon über 1000-mal beantwortet wurde, wieder neu gestellt wird, und erwarten, dass man zuerst das Forum über die Suchfunktion durchsucht. Das solltest du auf jeden Fall erstmal machen, zumindest mit einem gewissen Zeitlimit, z.B. 1 Stunde.
In deinem Fall, wenn du nicht mehr viel Zeit hast und deine Mutter noch dazu so krank ist, könnten sie vielleicht gnädiger sein (wenn du das schreibst und dafür um Verzeihung bittest).
Aber auf eigene Faust würde ich wirklich gar nichts machen und den Ämtern nichts glauben.
Ich habe schon zu oft dieselbe Erfahrung gemacht wie du jetzt, dass zwei Ämter oder sogar zwei Leute im selben Amt unterschiedliche Auskünfte geben, und frage immer so lange herum, bis ich zumindest eine Mehrheit habe und möglichst verstehen kann, warum die Antwort so und so ist.
----------
Mein Wissensstand ist der (ist aber schon ein paar Jahre alt): Solange du noch kein ALG II hast, bist du in deiner Wahl des Wohnorts und der Wohnung frei. Wenn du ALG II beziehst, darfst du nichmal den Wohnort beliebig wechseln, denn der neue Wohnort möchte ja keine weiteren Arbeitslosen unterstützen müssen, muss daher zuerst sein OK geben. (Oder ist das inzwischen abgeschafft worden?)
Die zugelassene Wohnungsgröße und Miethöhe sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Da solltest du, falls du nicht ohnehin zu Hause wohnen wirst,
unbedingt am neuen Ort recherchieren, welche Werte da gelten. In manchen Orten ist nur die Miete relevant, in vielen aber beides, selbst wenn die Miete sehr niedrig sein sollte. Quellen können der Mietverein, das Wohnungsamt, das Sozialamt und das Internet sein. Aber trotzdem dann immer noch nachrecherchieren!
Meines Wissens gibt es kein Wohngeld, wenn man ALG II bezieht und die Miete von der ARGE bekommt.
Wie alt bist du eigentlich? Wenn du noch unter 25 bist und nach Hause zurückziehst, dann könnte es sein, dass du anschließend keine eigene Wohnung mehr bezahlt bekommst, wenn du doch ausziehen möchtest. Bitte erkundige dich da genau.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob du noch die volle Wohnortwahl usw. hast, wenn dein Antrag auf ALG II bereits läuft! Deswegen sei vorsichtig mit der Antragstellung und regele alles Wichtige vorher!
Z.B. deine Finanzen: Hast du Ersparnisse oder eine Lebensversicherung, die jemand auf dich abgeschlossen hat? Diese werden bei ALG II - bis auf einen kleinen Betrag - angerechnet, d.h. diese musst du erst für deinen Lebensunterhalt verwenden, ohne ALG II zu bekommen, erst dann kommt Geld von der ARGE. Finde heraus, wie hoch für dein Alter (ist altersbhängig) der Schonbetrag derzeit ist und handle entsprechend. Die Konten werden wohl auch noch nachträglich untersucht, ich glaube, 1 Jahr rückwärts, aber das weiß ich nicht genau. Wenn du noch etwas Wichtiges brauchst, dann kauf es dir vorher (meine ich, aber frag in einem der Foren auch noch danach).
Im Laufe der Zeit hat es aber schon viele Prozesse und BGH-Urteile gegeben, die diese Hartz-IV-Regeln abgemildert haben, so dass ich es nicht mehr genau weiß und man nicht einfach jedem Google-Treffer glauben kann, da diese ja häufig nicht aktualisiert werden.
Eigentlich müsste dein Anwalt dir das alles beantworten können, wenn er sich auf Sozialrecht spezialisiert hat. Nur fürchte ich ...
Falls du wegen zu hoher Einkünfte oder Vermögens deiner Eltern, wegen zu hoher eigenen Vermögens u.ä. nicht sofort oder gar keinen Anspruch auf ALG II haben solltest, dann musst du trotzdem dafür sorgen, dass du eine Krankenversicherung hast! Das ist oft ein schwieriger Drahtseilakt. Falls deine Eltern dir die KV nicht bezahlen können, dann gibt es m.W. Tricks, die die ARGEN manchmal (immer?) anwenden können, damit man doch über sie kv-versichert wird; ich habe mal gehört, dass manche Leute dann 1 Euro ALG II bekommen und dann eben über die ARGE versichert werden. Aber das gilt m.W. nur für Fälle, in denen derjenige, der für den Arbeitslosen eigentlich aufkommen muss, durch den KV-Beitrag selber ALG-II-berechtigt würde. Das wollen die ARGEN dann doch nicht und dann genehmigen sie pro forma den 1 Euro ALG II an den Arbeitslosen.
Aber darum muss man sich meines Wissens dann selber kümmern, von alleine sagen die einem das wohl kaum!
Falls das alles nicht greift, dann müssten deine Eltern dich unterhalten, inkl. KV .
Ich wünsche dir gute Nerven und viel Erfolg!