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Hallo, ich hab seit einigen Tagen wieder Ängste, wache früh auf und bin unruhig.

Ging damit los, dass ich die Steuer für meine GBR abgegeben habe. Ich hab sie seit 4 Jahren und mache das nur nebenbei. Ich hab einmal Einnahmen gehabt von 2400 Euro. Ich habe die GBr mit einem Freund zu 50/50. da musste ich 320 Euro zurückzahlen. Ich mache diese immer getrennt von meiner Steuer und von meiner Frau. Dieses Jahr war ein Gewinn vom 5500 Euro und Rechnung hab ich auch eingeschickt. Von unserer Steuer gab es 450 Euro zurück. Jetzt hab ich nur die von der Gbr gemacht wo wir eine Rechnungseinnahme von 5500 hatten. Ich habe jetzt echt Angst das ich 2000 oder 3000 Euro zurückzahlen muss. Ich habe nicht so viel auf die Seite dafür gelegt. Kennt sich jemand damit aus? Das Guthaben von meiner Steuer wird bestimmt dazugerechnet.

Ich musste das über Elster machen. Bei anderen Steuerprogrammen wird einem wenigstens angezeigt was man bekommt oder zurückzahlen muss.

Jedenfalls triggert es ganz schlimm meine Ängste.

01.10.2023 09:19 • 22.10.2023 #1


11 Antworten ↓


Ich mache meine Steuer immer mit dem WISO Programm, da wird es auch angezeigt.

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Angst vor Steuernachzahlung

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Laut Finanzamt darf man nur bei der GBr über Elster gehen. Ist echt ein Mist

Vielleicht mal eher in einem Steuerforum nachfragen?

Generell habe ich gelernt, dass man gerade mit Finanzämtern überraschend gut reden kann, wenn es um die Nachzahlung von EkSt geht. Es gibt Stundungslösungen, die halt a bisserl was kosten - zumindest kenne ich das aus OHGs und EGs.

Bei den von Dir genannten Beträgen geht idR (für das FA) die Welt nicht unter....

Ok vielleicht schaue ich dort mal nach.

Hallo, ich habe ein ähnliches Problem. Seit einem Jahr habe ich zwei Minijobs, bei dem ich in manchen Monaten über 520 Euro gekommen bin. Aus Unwissenheit meinerseits, dass man das mitteilen muss, hat nur ein Arbeitgeber vom anderen gewusst. Jetzt habe ich Todesangst, Steuern hinterzogen zu haben und dafür ein unbezahlbares Bußgeld zahlen zu müssen. Die Strafen sollen laut Internet existenzvernichtend sein. Der Betrag, der drüber lag (nicht in allen Monaten) ist jeweils höchstens 80 Euro. Kennt sich jemand aus, wie sich das Bußgeld bemisst? Ich weiß nicht, wo ich hin soll, wenn ich mehr als mein Erspartes zahlen muss. Ob ich alles verlieren werde.

Zitat von Meteora:
Jetzt habe ich Todesangst, Steuern hinterzogen zu haben und dafür ein unbezahlbares Bußgeld zahlen zu müssen.


Ein Bußgeld kann theoretisch verhängt werden, aber das heißt ja noch lange nicht, dass das bei dir der Fall ist. Und wenn, dann bemisst es sich an deinem Einkommen. Ich bin kein Jurist, aber ich bin sicher, niemand bekommt wegen eines so geringen Vergehens ein so hohes Bußgeld, dass er in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommt. Zudem kann man solche Sachen normalweise in Raten zahlen.

Ich würde an deiner Stelle solche Sachen aus dem Internet von wegen existenzvernichtend nicht glauben. Du bist ja kein Betrüger, der sich systematisch bereichert hat. Du hast es einfach nicht gewusst. Ich kann mir gut vorstellen, dass du gar kein Bußgeld bekommst.

Ich würde an deiner Stelle nun einfach die Dinge richtig stellen. Beide Arbeitgeber informieren und auch die Mini-Job-Zentrale. Die Beschäftigung wird sozialversicherungspflichtig und es muss damit eine andere Gehaltsabrechnung erstellt werden. Das ist bürokratischer Aufwand, aber die Nachzahlung dürfte sich in Grenzen halten. Es geht erstmal nur um Sozialversicherungsbeiträge, nicht um Steuern. Die fallen bei so geringem Einkommen gar nicht an.

Minijobzentrale anrufen war eine gute Idee. Ich habe herausgefunden, dass ich bei der Nachbarschaftshilfe nur Übungsleiterpauschale kriege, was gar nicht als Gehalt zählt. Ich dürfte theoretisch sogar noch was verdienen. Das Wort steht auf meinen Gehaltsabrechnungen und ich meine mich zu erinnern, dass ich es nicht als Minijob machen wollte, genau aus dem Grund. Aber ich habe trotzdem noch Angst, etwas Schlimmes getan zu haben, weil ich erst am Montag Gewissheit haben werde.

Zitat von Meteora:
Seit einem Jahr habe ich zwei Minijobs,

Dafür kannst du ja immer noch eine Steuererklärung abgeben. Wenn du den Job erst seit einem Jahr hast, kannst du für dieses Jahr sowieso erst nächstes Jahr die Steuererklärung machen.

Zitat von Kath38:
Ich mache diese immer getrennt von meiner Steuer und von meiner Frau.

Wie meistens Du das denn? Du kannst deine Einnahmen aus der GbR doch gar nicht von deiner Einkommensteuer trennen - das ist ja ein Teil deines Einkommens.

Zitat von Angstmaschine:
Wie meistens Du das denn? Du kannst deine Einnahmen aus der GbR doch gar nicht von deiner Einkommensteuer trennen - das ist ja ein Teil deines ...

Die GbR gibt eine eigene Erklärung ab. Da wird dann unter Angabe der GbR-Leute der Gewinn ermittelt.

Man kann seine Persönliche Steuererklärung schon vorher machen, wenn die GbR noch nicht abgegeben hat. Wird dann nachträglich dazu gerechnet. Schlau wäre es für die Zukunft:
- Den Gewinn der GbR bei der eigenen Steuererklärung zu schätzen und mit anzugeben, so vermeidet man nachträgliche hohe Nachzahlungen und verzinsungen
- einen Teil des Gewinns direkt zurück zu legen. Das man den Gewinn noch versteuern muss, sollte einem zum Zeitpunkt des zuflusses bereits bewusst sein, man sollte natürlich nicht direkt alles ausgeben.
- für die Zukunft kann man mit dem Finanzamt auch vierteljährliche Vorauszahlungen festlegen.

Das alles erspart spätere Geldsorgen. Hilft nur jetzt nix, da das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

Optionen wären jetzt entweder:
- die Nachzahlung per Kredit zu finanzieren oder
- beim Finanzamt um Stundung zu bitten, wie bereits vorgeschlagen.

Kostet aber beides unnötig viel Zinsen.

@Kath38
Um was raten zu können, bräuchte man mehr Infos. Ist sonst Tennis im Nebel.

Der Gewinn wird ja erstmal durch 2 Gesellschafter geteilt, also Euro 2750 Dein Anteil. Selbst bei einem Steuersatz von 40% wären wir bei nur Euro 1100 Nachzahlung. Vielleicht beruhigt Dich das etwas.

Nein, dies ist keine Steuerberatung, dies sind meine persönlichen Überlegungen zu dem Thema.

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