Zitat von ShortTime:Daran hatte ich auch gedacht... Also die Schwester kenne ich ja nicht persönlich. Aber zumindest das Jugendamt verständigen. Ich kenne seinen vollständigen Namen und die Adresse der Freundin. Den Nachnamen von ihr, wegen dem Klingelschild, kenne ich nicht. Und eigentlich will ich damit auch nichts mehr zutun haben.
Ich arbeite in einer grossen JVA und ich selbst wurde als Teenager Opfer von sexueller Gewalt. Nicht jede körperlich reif wirkende 14 jährige will automatisch Sex oder mit einem erwachsenen Mann im selben Bett schlafen.
Dass du mit dem nichts mehr zu tun haben möchtest ist für mich einleuchtend aber (jetzt kommt das grosse aber) falls, und ich sage bewusst falls, in diesem Fall ein Missbrauch stattfinden sollte, willst du wirklich diejenige sein, die es ahnte aber nichts unternommen hat?
Ich sage ja nicht, dass du ihn sofort anzeigen sollst aber ein Gespräch mit der erwachsenen Schwester (Erziehungsberechtigte der 14 jährigen) und dann auf dein Bauchgefühl hören.
15.04.2023 14:46 • #22