Ich arbeite bei einer privaten Krankenversicherung, da funktioniert es alles etwas anders.
Wenn sich z.B. ein Kunde meldet , weil er die Beiträge gegenwärtig nicht zahlen kann, gibt es eine Menge Möglichkeiten, ihm zu helfen. Wir können Beiträge stunden, eine Ratenzahlung für bereits aufgelaufene Rückstände vereinbaren ......wichtig ist nur, dass sich die Leute melden. Wenn sie einfach nicht zahlen besteht Versicherungsschutz nur noch für akute Fälle und auch nur noch der Mindestversicherungsschutz. Die Beitragsrückstände fordert dann ein Rechtsanwaltsbüro an.
Ich denke aber, dass auch für die Mitarbeiter einer gesetzlichen Krankenkasse etwas Spielraum besteht, den sollte Feilchen mit denen ausloten. Es ist keine Schande, wenn man mal Beiträge nicht zahlen kann. Erlebe ich bei meiner Arbeit fast täglich, dass es Leuten so geht. Bin da im Rahmen meiner Vollmachten immer ziemlich grosszügig.
28.08.2013 11:54 •
#45