Kater Carlo
Gesetzlich bietet den großen Vorteil, dass eine Familienversicherung möglich ist. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei in vollem Umfang mitversichert. Da Feilchens Partner der Vater des gemeinsamen Sohnes ist dürfte es hier keine Probleme geben. Wäre sie mit ihm verheiratet auch nicht, die Familienversicherung erstreckt sich natürlich auch auf die Ehefrau, wenn sie kein eigenes Einkommen hat.
Da sie aber nun einmal nicht die Ehefrau ist muss sie sich freiwillig dort selbst versichern, und zwar beitragspflichtig.
Vorteil : Eben weil die Krankenversicherung eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung ist kann und darf die Kasse jemanden auch bei Zahlungsverzug nicht kündigen. Allerdings weiß ich nicht, wie die gesetzlichen Krankenkassen bei Zahlungsrückstand verfahren, arbeite bei einer privaten.
Feilichen, ich würde bei der Kasse anrufen und denen klar sagen, dass Du unter Umständen die Beiträge nicht aufbringen kannst. Die werden Dir dann schon weiterhelfen.
Aber ist alles kein Grund zu Panik, Du wirst ganz bestimmt nicht ohne Krankenversicherungsschutz dastehen.
26.08.2013 20:56 • #21