J
johnny.walker
Ich weiß zwar nicht, ob das schon mal irgendwo gebracht wurde, aber egal...
Ich habe während meiner Famulatur (studiere selbst Pharmazie) gesehen, dass es ein gute Vorschrift für ein Aluminiumchlorid-Gel (20%) im "Deutschen Arzneimittel Codex" (kurz DAC) gibt:
NRF (-Neues Rezeptur-Formularium) 11.24.
Aluminiumchloridhexahydrat 20,0
Hydroxyethylcellulose 400 5,0
Aqua purif. ad. 100,0
Die Standardabgabemenge beträgt hier 50,0 g.
Das Gute an der Sache ist, dass im DAC bereits die genau Arbeitsanweisung für den Rezeptar enthalten ist, denn würde man versuchen das Gel wie eine Lösung herzustellen (was nahe liegt), wird das ganze eher flüssig.
Allen, die sich immer noch nicht trauen wegen des Gels in die Apotheke zu gehen, kann ich nur versichern, dass sich die Angestellten weder ekeln noch darüber lustig machen. Für sie ist das alles ganz normal und in der Apotheke hat man mit wahrlich unangenehmeren Dingen zu tun.
mfG
Der Verschwitzer
Ich habe während meiner Famulatur (studiere selbst Pharmazie) gesehen, dass es ein gute Vorschrift für ein Aluminiumchlorid-Gel (20%) im "Deutschen Arzneimittel Codex" (kurz DAC) gibt:
NRF (-Neues Rezeptur-Formularium) 11.24.
Aluminiumchloridhexahydrat 20,0
Hydroxyethylcellulose 400 5,0
Aqua purif. ad. 100,0
Die Standardabgabemenge beträgt hier 50,0 g.
Das Gute an der Sache ist, dass im DAC bereits die genau Arbeitsanweisung für den Rezeptar enthalten ist, denn würde man versuchen das Gel wie eine Lösung herzustellen (was nahe liegt), wird das ganze eher flüssig.
Allen, die sich immer noch nicht trauen wegen des Gels in die Apotheke zu gehen, kann ich nur versichern, dass sich die Angestellten weder ekeln noch darüber lustig machen. Für sie ist das alles ganz normal und in der Apotheke hat man mit wahrlich unangenehmeren Dingen zu tun.
mfG
Der Verschwitzer
22.08.2003 21:42 • • 28.08.2003 #1