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Hast du doch nun nicht mehr, Beo. Die Rente ist doch gesichert, wie du geschrieben hast.
Ich gehe auch immer vom Schlimmsten aus. Ich war schon immer ein Pessimist. Aber dann trifft es einen nicht so hart, wenn man eh schon mit dem Schlimmsten rechnet. Im Gegenteil.Man ist dann regelrecht erleichtert und nicht enttäuscht.

Ja Pumuckl das bin ich genauso denke immer negativ

A


über was denkt ihr so nach?

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Zitat von pumuckl:
Hast du doch nun nicht mehr, Beo. Die Rente ist doch gesichert, wie du geschrieben hast.


Huhu

Es gibt trotzdem immer etwas zum Grübeln und beängstigen.

Derzeit steht ein neuer Wohngeldantrag an, und mit der GEZ
wird es wohl leider auch noch einen richtigen Krieg geben ...

Aber es ist besser als das ewige Gedankenangstdrehen früher,
denn die Hungerrente ist sicher, hat Norbert Blüm ja auch ver-
sprochen ...

Muss man Wohngeld immer neu beantragen? Ablehnen werden sie doch wohl kaum können und GEZ müsste ja auch befreit sein.Wobei ich bei der GEZ auch Sorgen hätte. Bei diesem Verein.

Diese GEZ Mafia.....mit der hatte ich auch schon mal Ärger....

Bring den Roller schon mal in Sicherheit beo....

Sollte ich tun, denn meinen letzten Roller haben die
ja auch schon vor vier Jahren gepfändet . . .
(unrechtmässig, weil damals noch HartzIV befreit)

Wohngeld ist immer nur für maximal 1 Jahr, es gab
ja nun auch 0,75 Euro Rentenerhöhung, die müs-
sen natürlich durch Neuberechnung vom Wohngeld
abgezogen werden.

Und GEZ ist ohne Behindertenausweis auch noch
völlig unklar ... ich müsste von Jahresbeginn nach-
zahlen ...

Es gibt also immer einen Grund für Gedankenangst.

Ein Roller ist normalerweise gar nicht pfändbar, da kaum verwertbar. Wenn dir nochmal sowas passiert, dann suche einen Anwalt auf. Es kostet dich nichts. Du bekommst Beratungshilfe und PKH.
Sind ALG II Bezieher nicht von der GEZ befreit? Dann müsste es ja ergo auch für Rentner gelten, die wenig Rente bekommen. Behindertenausweis bringt nichts. Das weiß ich von meinem Opa. Glaube, der hatte 70 % oder 80 %. Kriegsgeschädigt usw. Ironie: Wenn er blind oder taub gewesen wäre, dann hätte er ne Befreiung haben können...

Hast du das schon gelesen?
http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerin ... x_ger.html
Du müsstest darunter fallen. Aber ich glaube, beantragen muss man es. Oder wie lief das bisher bei dir?

Huhu Pumuckel

Bisher war ich befreit, aber seit Anfang 2013 ist das ja alles neu geregelt.

Und Jupp, als HartzIV Empfänger war ich rechtlich GEZ Befreit, habe auch
immer alles beantragt (angeblich sind meine Anträge spurlos verschwunden).
Zudem wäre mein, damals 15 Jahre alter Roller, nicht pfändbar gewesen.

Trotzdem ist das alles so passiert. Selbst mein ARGE-Sachbearbeiter, der
lange und öfters mit der GEZ telefoniert hatte, konnte das nicht verhin-
dern.

Daher glaube ich in Bezug auf GEZ nichts mehr, rechne mit absolut allem
und habe Gedankenangst ...

Dann bist du also derzeit nicht offiziell befreit? Ich verstehe nicht, was die mit dem Roller gemacht haben. Kein Gerichtsvollzieher pfändet normalerweise so ein altes Dingen. Es ist schlicht unpfändbar.
ZV war nie mein Lieblingsgebiet. Aber soweit ich weiß, geht man mit einer Vollstreckungsabwehrklage dagegen vor.
Wie kam es denn dazu, dass du gegen keine der Pfändungsmaßnahmen was unternommen hast?
Es gingen doch sicher Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid voraus.

Und wieso kann der den Roller pfänden? Den kann man doch woanders parken..

Ich musste früher beruflich oft den Gerichtsvollzieher losschicken, die kamen in den seltensten Fällen mit Geld oder was Verwertbarem zurück.

@ Pumuckel :

Ja, ich habe eben bis zuletzt auf die Vernunft und auf
die Intervention meines ARGE-Sachbearbeiters gegen-
über der GEZ vertraut.

@ Jana :

Beim ersten Gerichtsvollzieherbesuch lag mein Helm sichtbar
in der Wohnung. Ich habe also seine Frage Haben Sie ein
Fahrzeug? mit Ja beantwortet.
Er stellte, nachden er die Papiere des Rollers (15 Jahre alt)
gesehen hatte, einen fruchtlosen Pfändungsversuch aus.
14 Tage später stand er plötzlich wieder vor der Tür, und
pfändete ohne weitere Gespräche gezielt meinen Roller.

Meine heutige Amtspanik ist nicht vom Himmel gefallen,
und ich befürchte sogar, sie ist noch nicht einmal krank ...

Beo, die keulenschwingende Pumuckl hat Recht, eine Vollstreckungsabwehrklage ist jederzeit möglich. Sicher bekommst Du auch Prozesskostenhilfe.

Ich kann Deine Angst um Deinen Roller sehr gut verstehen, aber sie ist sachlich gesehen unbegründet.

Huhu Werner

Der beschriebene Fall liegt nun über vier Jahre zurück,
da gibt es keine Rechtsmittel mehr ...

Klar, ich dachte ja auch an Deinen neuen Roller. Den nimmt Dir aber niemand weg !

Nee, hab ja dazugelernt, der gehört im Notfall meiner Schwester ...

... und auch ansonsten ist bei mir sowas von garnix mehr zu holen.

Was machen Deine Pläne zu einem felligem Freund ? Die Tierheime sind voll von Fellmonstern, die bei Dir sehr glücklich wären....
Sponsor-Mitgliedschaft

Erst einmal muss im August der Lebensunterhalt wieder komplett
gesichert sein (Wohngeld und GEZ sind zusammen genau die 45
Euro die ich dafür übrig hatte/habe).

Stehe aber schon persönlich im Kontakt mit der Tieroase im Ort.

Ja klar, als verantwortungsbewußter Tierfreund rechnest Du erstmal, ob Du den felligen Freund auch versorgen kannst.

Katzenfutter, Streu, Tierarzt - muss alles bezahlt werden.

Ich rechne 15 Euro (maximal) Futter und 15 Euro Streu,
dazu unbedingt Rücklagen/Reserve für Notfälle/Tierarzt.

Meine Schwester hat es da besser, ihre Katze benutzt
die Freilufttoilette, und sie versorgt die ganze Familie
fast täglich mit frischem Mäusegulasch ...

Geld für Erstausstattung (Toilette, Näpfchen, Spielzeug)
habe ich aber noch im Sparstrumpf.

A


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