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Wenn man ein Erbe annimmt, und man dann erfahren würde das die Erbschaft unter anderem Schulden sind, muss ein Sozialhilfeempfänger dann dafür aufkommen, weil er das Erbe nicht ausgeschlagen hat?

31.03.2024 00:30 • 09.04.2024 #1


48 Antworten ↓


Ich denke ja.

Wenn du nichts verdienst,wuerde ich das Erbe ausschlagen.
Fuer Ehepartner u Kinder gibt es aber recht hohe Freibetraege.

A


Erbschaft, muss Sozialhilfeempfänger Schulden bezahlen

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@Mariebelle ich musste vor kurzem den Kontakt zu meiner Mutter abbrechen. Es ging nicht mehr anders, ich wäre sonst zerbrochen. Leicht ist mir das nicht gefallen. Möchte jetzt nicht näher darauf eingehen, näheres über die Gründe steht in einem Beitrag von mir ! Ich bin die letzte Angehörige. Wie läuft das eigentlich wenn es kein Testament gibt, es gibt keins von meiner Mutter. Man bekommt glaube ich nur vom Gericht bescheid wenn rin Testament besteht das dort eingereicht wurde. Ich frage mich ob ich von irgendwo benachrichtigt werden würde,wenn meine Mutter sterben würde. Ich jann mich da auch nicht kümmern wenn es doweit mal ist aus gesundheitlichen und psychischen Gründen. Glaube, wenn sich niemand kümmert würde das Ordnungsamt sich um alles kümmern, Beerdigung und Auflösung Wohnung usw, habe ich sls Angehörige trotzdem Anspruch auf Gegenstände aus der Wohnung? Es geht mir um die Familienfotos. Ich habe mich komplett zurückziehen müssen von meiner Mutter, möchte da auch kein Kontakt mehr anfangen, da das ganze dann von vorne losgehen würde, wie sie mich behandelt,das ertrage ich nicht länger,das macht mich kaputt. Traurig das man so aneinander gehen muss. Bei der Bank die Vollmachten gabe ich rausnehmen lassen, hatte Bankvollmacht über die Konten meiner Mutter, auch Ec Karte , gabe ich ihr zum Schluss mit den Schlüsseln wiedergegeben. Ich möchte mit nix mehr was da zu tun haben.

@Mariebelle bekomme EU Rente Bus die Regelaltersrente Eintritt, da die EU Rente nicht hoch ist, werde ich mit Grundsicherungsleistungen unterstützt

Wenn kein beglaubigtes Testament von ihr vorliegt,gilt die gesetzliche Erbfolge,das bist dann du.

Hast du schon deinen Erbschein?

Zitat von Mariebelle:
Wenn kein beglaubigtes Testament von ihr vorliegt,gilt die gesetzliche Erbfolge,das bist dann du. Hast du schon deinen Erbschein?

Das Nachlassgricht muss Angehoerige finden,sonst faellt es an den Staat.
Ist es eine Immobilie/?

@Mariebelle Hast du nicht richtig gelesen. Meine Mutter lebt noch.

@Mariebelle ich weiß das es keine Schulden gibt, nur mal angenommen es gäbe welche.

Wenn es eine Immobilie ist kann dir das Grundbuchamt sagen,ob u wieviel Schulden anliegen.

@Mariebelle normale Mietwohnung, es gibt nix großartig zu erben, mir ginge es um Familienandenken wie Fotos, davon gibt es einen großen Karton voll.

Zitat von Sonnenblume2012:
@Mariebelle ich weiß das es keine Schulden gibt, nur mal angenommen es gäbe welche.

Natürlich müsstest du die Schulden dann bezahlen (anteilig, falls es noch andere Erben gibt). Wenn du aber nicht zahlen kannst, dann kannst du eben nicht zahlen. Wenn du Sozialhilfeempfänger bist, befindest du dich unter der Pfändungsgrenze.
Sollten allerdings keine Schulden bestehen und du würdest etwas erben, müsstest du erst das Erbe aufbrauchen und bekommt so lange keine Sozialhilfe mehr.

Zitat von Sonnenblume2012:
@Mariebelle Hast du nicht richtig gelesen. Meine Mutter lebt noch.

Ok,habe ich evtl nicht richtig gelesen.

Zitat von Sonnenblume2012:
@Mariebelle normale Mietwohnung, es gibt nix großartig zu erben, mir ginge es um Familienandenken wie Fotos, davon gibt es einen großen Karton voll.

OK,das kannst du nicht einklagen,das sind ideelle Werte.

@Mariebelle meine Mutter hat keine Schulden. Habe mich bis zuletzt, bis ich den Kontakt abbrach, um ihre Bankgeschäfte gekümmert und über alles bescheid gewusst. Nur mal gpr den Fall, das mal Schulddn entstehen würden, habe das interessehalber gefragt. Ich meinte mal gehört zu haben, das ein Sozialhilfeempfänger nicht für die Schulden bei einer Erbschaft aufkommen muss

Zitat von Sonnenblume2012:
@Mariebelle meine Mutter hat keine Schulden. Habe mich bis zuletzt, bis ich den Kontakt abbrach, um ihre Bankgeschäfte gekümmert und über alles bescheid gewusst. Nur mal gpr den Fall, das mal Schulddn entstehen würden, habe das interessehalber gefragt. Ich meinte mal gehört zu haben, das ein Sozialhilfeempfänger ...

Du bist ihre Tochter.Fuer Kinder gibt es grosse Freibetraege.Im Fall der Faelle schaetzt die Bank den Verkehrswert der Whg und sagt dir was du zahlen musst.

@Reconquista ja das weiß ich, Geld gibt es nicht zu erben. Es besteht nur ein Sparbuch, das für die Kosten von Beerdigung und was damit zusammenhängt angelegt wurde. Das reicht dafür aus, da würde nicht viel von über bleiben. Aber ich werde mich ha um nix mehr kümmern eie ich bereits erwähnt habe. Da frage ich mich, wenn meine Mutter stirbt, ob ich irgendwoher was höre....der Kontakt zu meiner Mutter ist endgültig beendet.

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@Reconquista ja, aber kann ja sein, das jemand gut bescheid weiß, weil er selbst in der Lage war.

Zitat von Sonnenblume2012:
@Reconquista ja das weiß ich, Geld gibt es nicht zu erben. Es besteht nur ein Sparbuch, das für die Kosten von Beerdigung und was damit zusammenhängt angelegt wurde. Das reicht dafür aus, da würde nicht viel von über bleiben. Aber ich werde mich ha um nix mehr kümmern eie ich bereits erwähnt habe. Da frage ich ...

Dann musst du auch nicht fuer die Beerdigung zahlen.Das macht dann das Amt,so billig wie moeglich.

Zitat von Sonnenblume2012:
Da frage ich mich, wenn meine Mutter stirbt, ob ich irgendwoher was höre....der Kontakt zu meiner Mutter ist endgültig beendet.

Wenn es kein Testament gibt, was dem Nachlassgericht vorliegt ,wirst Du nichts hören. Nur wenn dem Nachlassgericht ein Testament vorliegt, bekommst Du Bescheid von ihnen.

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