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@Fenja08 Hallo,

weißt Du denn irgendetwas über diese Frau? Wie alt, verheiratet, Kinder, Beruf oder so? Hat Dir Dein Mann jemals etwas über sie erzählt bzw. hast Du ihn gefragt?

Sport ist ja schön und gut aber (unabhängig jetzt mal von dieser anderen Frau) habe ich den Eindruck, dass ihm das wichtiger ist als seine Beziehung. Ich finde, Du kommst zu kurz. Es hat etwas von sich unterordnen. Gefällt mir gar nicht, so eine Art.

LG Perle

@Fenja08 Verwanz ihn. Würde ich machen.

A


Angst, dass er mich mit seiner Sportpartnerin betrügt

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@mogul Hab ich auch schon dran gedacht…hab auch schon so ein teil aber wenn er das findet ist hier Ende….

Ich würde mir eher die Frage stellen, ob ich noch in einer Beziehung sein möchte, wo das Vertrauen weg ist, eine vernünftige Klärung der Situation nicht möglich ist und ich nur noch den Weg der Verwanzung einschlagen kann, um für mich Gewissheit zu erlangen. Wirkt auf mich wie Katz und Maus und nicht wie eine Beziehung auf Augenhöhe unter erwachsenen Menschen.

Zitat von Fenja08:
Lach,die sitzt nicht die steht

Weiß ich inzwischen auch...habe mir auf youtube Videos angesehen. Zimperlich darf man da jedenfalls nicht sein.
Vielleicht ist sie ja auch eine Kampf-Lesbe...

@Kentucky nein ne gleichgeschlechtliche Frau…ist sie leider nicht

Zitat von mogul:
@Fenja08 Verwanz ihn. Würde ich machen.

Das wäre eine Straftat.

Zitat von Reconquista:
Das wäre eine Straftat.

Man darf sich nur nicht erwischen lassen.
Woher hast du die Info?

Zitat von Athina:
Man darf sich nur nicht erwischen lassen. Woher hast du die Info?

Das gehört zur Allgemeinbildung, zum Alltagswissen. Jemanden abzuhören, kann bis zu drei Jahre Gefängnis bringen. Jeder hat eine geschützte Privatsphäre. Was meinst du, was los wäre, wenn es erlaubt wäre. Darüber hinaus ist es ethisch nicht in Ordnung. Wenn man einen Verdacht wegen sexueller Untreue hat, dann sollte man das mit dem Partner klären. Wenn es nicht geklärt wird, dann ist die Beziehung im Eimer und Maßnahmen wie heimliches Abhören könnten schwer auf einen selbst zurückfallen.

PS: nachgeschaut: „Das Strafgesetzbuch (StGB) umfasst unter anderem Vergehen wie die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a), die Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202) sowie die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201).“

Zitat von Athina:
Man darf sich nur nicht erwischen lassen. Woher hast du die Info?

Das stimmt, man darf sich auch bei Steuerhinzerziehung oder dem Enkeltrick nur nicht erwischen lassen.

Zitat von Fenja08:
er sagt das Sie angeblich wie ein Mannsweib aussieht…worauf er nicht steht…nur komisch das es keine Bilder von ihr gibt

Echt jetzt?!
Dein Freund verbringt mit einer anderen Frau seit zwei Jahren ständig das ganze Wochenende, und du kennst sie nicht, noch hast du von ihr Fotos gesehen?
So blauäugig kann man doch echt nicht sein.
Aber er fährt wirklich Motorcross Rennen, oder verbringt er vielleicht die Wochenenden mit ihr in ein zweitem Zuhause?

Und bei rot über die Ampel düsen, Cana...rauchen...ich weiß, ich weiß,
ich bin im Bilde...

@Fenja08 okay WOW Respekt könnte ich niemals dulden.
Jedes Wochenende… krass! telefoniert ihr denn, wenn er mit ihr unterwegs ist? Wohnt sie bei euch in der Nähe?
schon komisch das er sie dir nicht vorstellt..
auch mit dem verstecken…
Ich könnte es nicht.. und ich finde es auch nicht normal..

Er ruft mich zwar an aber nur wenn er mit seinen Hund geht nie wenn sie dabei ist….
In der Nähe wohnt sie nicht aber nicht ganz soweit weg

@Athina welche Info?

Zitat von Reconquista:
Das gehört zur Allgemeinbildung, zum Alltagswissen. Jemanden abzuhören, kann bis zu drei Jahre Gefängnis bringen. Jeder hat eine geschützte Privatsphäre. Was meinst du, was los wäre, wenn es erlaubt wäre. Darüber hinaus ist es ethisch nicht in Ordnung. Wenn man einen Verdacht wegen sexueller Untreue hat, dann sollte man das mit dem Partner klären. Wenn es nicht geklärt wird, dann ist die Beziehung im Eimer und Maßnahmen wie heimliches Abhören könnten schwer auf einen selbst zurückfallen.

PS: nachgeschaut: „Das Strafgesetzbuch (StGB) umfasst unter anderem Vergehen wie die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a), die Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202) sowie die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201).“

guggst du hier@Fenja08, das meinte ich mit Info..

Höre auf dein Bauchgefühl.
Sponsor-Mitgliedschaft

@Fenja08 ah Liebes.. vielleicht weiß sie nichtmal das er eine Partnerin hat?

Ich würde an deiner Stelle nicht abwarten, sondern ihn zu Rede stellen! Entweder er nimmt dich mit, beendet das mit ihr oder es ist vorbei.. hat er keine Kumpels die mit ihm fahren können?
das ist wirklich nicht normal was er tut. Ich will dir keine Angst machen, aber so wie er sich verhält, stimmt da was nicht

@Athina
Das weiß ich auch und ich weiß auch das es eine blöde Idee war die ich aber ja verworfen habe

@Peter61

Letzendlich wisst wahrscheinlich ihr beide Frauen nichts von der Anderen.
Er ist das Letzte !

Sie kann dann auch nichts dafür.

A


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