wisst Ihr, ob es während der Krankschreibung erlaubt ist ins Ausland zu fliegen. Muss ich mich da gesund schreiben lassen? In Deutschland ist es erlaubt zu verreisen, aber wie ist es beim Ausland.
06.07.2017 14:58 • • 26.07.2017 #1
06.07.2017 14:58 • • 26.07.2017 #1
06.07.2017 15:10 • #2
x 3
06.07.2017 15:30 • #3
Zitat von la2la2:Hey,
da du weder für den Arbeitgeber noch für die Krankenkasse während der Krankschreibung erreichbar sein musst, kannst du natürlich auch im Ausland sein.
Es gibt nur 2 Haken an der Sache: Du darfst im Ausland keine medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen, die du über die Krankenkasse abrechnen lässt, da es dann Probleme mit dem unangemeldeten Auslandsaufhenthalt geben kann. (Da eigentlich wegen dem Krankengeld die Kasse darüber informiert werden müsste - aber was die nicht wissen können, macht die auch nicht heiß).
Und wenn du braun gebrannt bei deinem Chef ankommst, wird manch ein Chef dich auf seiner Abschussliste haben und bei nächster Gelegenheit entlassen.
06.07.2017 15:33 • x 3 #4
06.07.2017 15:38 • #5
Zitat von la2la2:Wenn man in der Lage ist zu schweigen und weiß, dass man schweigen muss, kann nichts passieren. Darauf habe ich ausdrücklich hingewiesen. Bei längerer Abwesenheit macht es Sinn, dass ein enger Vertrauter gelegentlich mal den Briefkasten lehrt (nur für den Fall das ein Einschreiben von der KK oder Arbeitgeber kommt).
Wenn man hingegen nicht in der Lage ist die Klappe zu halten und den Urlaub hinausposaunt, ist man selber schuld.
06.07.2017 15:59 • x 4 #6
Zitat von Mondkatze:Wenn man arbeitsunfähig erkrankt ist, obliegt es dem Arbeitgeber / Krankenkasse / Arzt den Urlaub vorab zu genehmigen, abhängig von der ERkrankung.
06.07.2017 16:07 • x 2 #7
06.07.2017 16:21 • #8
Zitat von Tymalous:Man kann das Klappe halten, sonst selbst schuld gut oder schlecht finden, aber in der Praxis ist es halt einfach so.
Den Arbeitgeber gehen Art der Erkrankung und Behandlungsmethode einen schei. an. Auch rechtlich.
06.07.2017 16:22 • x 2 #9
Flocke37
06.07.2017 16:23 • x 2 #10
Zitat von Flocke37:Ich denke in dieser Diskussion ist es sinnvoll wenn ihr eure Argumente mit Links zur Gesetzgebung untermauert. Damit es klar ist was ist die persönliche Meinung und was sieht der Gesetzgeber vor.
06.07.2017 16:28 • x 2 #11
Flocke37
06.07.2017 16:30 • x 1 #12
Zitat:noch für die Krankenkasse während der Krankschreibung erreichbar sein musst
06.07.2017 16:38 • x 4 #13
Zitat von Flocke37:Für mich persönlich ist uninteressant.
Ich dachte nur für euch wäre es nicht verkehrt.
Denn so steht Argumente gegen Argument.
Und wer hat nun Recht?
06.07.2017 16:43 • x 1 #14
06.07.2017 16:44 • #15
Zitat von la2la2:Wenn man nach den Gesetzen geht, dann müssen (Haus)arzt und Krankenkasse den Urlaub genehmigen. Der Arbeitgeber ist dabei außen vor. Bei Ablehung dann aber auf keinen Fall fahren, weil es dann ein echtes Problem gibt.
Bei Burnout ist es natürich nicht sehr förderlich sich noch mit der Krankenkasse große auseinandersetzen. An deiner Stelle würde ich es niemandem sagen und heimlich in den Urlaub fahren (allerdings nur wenn ich so gesund bin, dass ich im Ausland voraussichtlich keine medizinischen Behandlungen in Anspruch nehmen muss).
Muss jeder selber entscheiden, was er/sie macht.
06.07.2017 16:47 • x 2 #16
06.07.2017 16:52 • x 1 #18
06.07.2017 16:55 • #19
06.07.2017 16:56 • x 3 #20
x 4