App im Playstore
Pfeil rechts
22

Moin Leute,

ich wollte mal fragen ob es hier Menschen gibt die aufgrund ihrer Depression eine GdB (Grad der Behinderung) haben und ggf. Erfahrung mit Angleichung oder Gleichsetzung haben.

Ich selbst habe durch meine immer wiederkommenden einen GdB von 30, bin aber Aufgrund derer derzeit nicht Arbeitsfähig. Mit der Familie ist vor kurzem das Gespräch auf Angleichung oder auch Gleichsetzung des GdB aufgekommen. Also entweder erneut Begutachten lassen für einen Verschlimmerungsantrag oder gar einen Antrag auf Gleichsetzung mit Schwerbehinderten.

Hat jemand Erfahrung damit gemacht? Ich selbst hadere noch mit der Vorstellung auf Erfolg bzw. Sinn dahinter, allerdings wäre es für mich auch eine Entlastung und würde mir viele Sorgen nehmen.

Ich hoffe ihr könnt mir bei der Entscheidung etwas helfen.

Gruß
Samishi

20.08.2024 09:30 • 20.08.2024 #1


21 Antworten ↓


@Samishi
Also wenn ist es ja auch bei einem Verschlimmerung Antrag so, dass man dann entweder die selbe Krankheit nur verschlimmert hat, oder eine andere, die mehr als 30 % hat. Also es ist jetzt zum Beispiel nicht so, dass wenn du 30 aufgrund von Depressionen hast und 20 wegen Rücken oder so bekommen würdest, dass du dann einen fünfziger bekommst. Dann bekommst du den dreißiger. Es zählt immer das, was am höchsten gewertet wird.
Und da ich niemanden kenne, der ausschließlich aufgrund von Depressionen 50 bekommen hat, auch mit diversen Widersprüche nicht, halte ich das für eher unwahrscheinlich.

Daher würde ich dann eher versuchen, einen Gleichstellungsantrag zu stellen. Den bekommt man aber eben aus dem hauptsächlichen Grund, um anderen Arbeitnehmern gegenüber gleichgestellt zu sein. Wenn man aktuell sowieso nicht arbeiten geht, fällt hier auch eine Gleichstellung eher schwierig aus.
Kann aber gut gehen, und die Wahrscheinlichkeit, dass das klappt, ist höher, als dass du einen Fünfziger GTB bekommst aufgrund von Depressionen. Daher würde ich den Weg der Gleichstellung gehen.

A


GdB und Depression - Erfahrungen

x 3


Moin @Samishi

Solch einen ANtrag selebr hatte ich vor ein paar Jahren mal gestellt - das war auch ein geringer Aufwand (Antrag stellen, von da ab läufts fast von selbst, da die die Unterlagen selbst einholen, evtl kann es zu einem Gutachter-Termin kommen, muss es aber nicht zwangsweise). Bei mir wurde der erhöht, allerdings waren da noch ein paar andere Sachen dabei.
Du solltest dabei auf jeden Fall viel Geduld mitbringen, gerade bei solchen Sachen arbeiten die sehr langsam (bei mir hat das ein knappes halbes Jahr gedauert eh die damit durch waren)

Generell kommt es drauf an wie schwerwiegend deine Depressionen zur Zeit sind wie die sich in Zukunft weiter entwickeln. Wenn du einen Psychiater hast der das gut dokumentiert (Hausarzt geht zur Not auch, aber da weiß ich nicht inwiefern bei denen psychische Diagnosen für voll genommen werden). Ansonsten ist hier noch einiges dazu ganz gut grob umrissen: https://www.betanet.de/depressionen-behinderung.html

Ich wünsch dir dabei viel Erfoldg

@WayOut
Ich bin mit der Art und Weise des Konzeptes durchaus bewusst. Mir geht’s nicht darum das ich einfach Krankgeschrieben bin, sondern eben Begutachtet - Arbeitsunfähig-.
Aber ja du hast recht, ein Antrag auf Gleichstellung macht mehr Sinn.

@Marc_Sky
Der Fall ist sehr gut Dokumentiert, sowohl bei meinem HA als auch bei meinem Psychiater.

Hast du einen allgemeinen Antrag auf GdB Anerkennung gestellt oder einen Angleich/eine Nachträgliche Erhöhung?

@Samishi Der war bei mir auf eine nachträgliche Erhöhung, da reicht ein relativ formloser 3-Zeiler zur Prüfung auf eine Erhöhung soweit ich mich erinenrn kann (ist bei mir etwa 3-4 Jahre her). Alles andere tut sich dann ziemlich von selbst

Wie ist denn deine genaue Diagnose (bisher) ?
Ist diese Diagnose gesichert ?

Ich habe GdB 50 (bei bipolarer Störung)....die sich aber zu 95% mit depressiver Symptomatik äußert / ge-äußert hat.
Und das auch richtig schlimm, über Jahre.

@Samishi Ich hab vor über 10 Jahren aufgrund rezidivierender Depression und Angststörung ohne viel Theater gleich im ersten Anlauf 50% bekommen. Mit dem Hinweis, daß die Erkrankungen ja schon seit vielen Jahren bestehen.

Es kommt da immer auf das Gesamtbild an. Wenn Du also auch noch körperliche Geschichten hast, gib das mit an.

Zitat von Marc_Sky:
Antrag stellen, von da ab läufts fast von selbst, da die die Unterlagen selbst einholen

Da möchte ich widersprechen. Ich hab die Erfahrung gemacht, daß es wesentlich flüssiger läuft und schneller geht, wenn man selbst alle Arzt-/Klinik-/Therapieberichte einsammelt und das dann geschlossen ans jeweilige Amt schickt. Manche Ärzte sind etwas schreibfaul, das landet dann erstmal auf dem großen Stapel. Das kann dann schonmal Monate dauern, bis Herr/Frau Doktor sich das mal ansieht. Als Patient kann man da mehr Druck machen; ein Amt, wo Du nur einer von vielen bist, kümmert sich da nicht groß drum.

Ich habe einen GdB von 60% aufgrund von Depressionen und Angststörung. Im ersten Anlauf hatte ich 30, ich habe dann innerhalb der vier Wochen Frist Widerspruch eingelegt und die 60 Prozent bekommen. Wichtig ist ja die Argumentation, in wie weit Du im Alltag eingeschränkt bist. Ich bin verrentet deswegen und das hat wohl gezählt.

LG Zita

Zitat von weyoun:
Manche Ärzte sind etwas schreibfaul, das landet dann erstmal auf dem großen Stapel. Das kann dann schonmal Monate dauern,

Zitat von weyoun:
wenn man selbst alle Arzt-/Klinik-/Therapieberichte einsammelt und das dann geschlossen ans jeweilige Amt schickt.

Mir hat der Psychiater (betreffend meine Mutter) gesagt, dass die Ämter / auch Gericht.... das NICHT wollen und diese ganzen Anlagen,
Schriftstücke mitunter wegschmeißen....wenn es zuviel Papier ist.....und sich nur DAS selber anfordern was sie auch haben wollen. Auch von wegen der Aufbewahrung, Archiv anegen und sowas.
Da ging es aber um gesetzliche Betreuung und auch um den Pflegegrad / Pflegestufe.

Zitat von Kentucky:
dass die Ämter / auch Gericht.... das NICHT wollen und diese ganzen Anlagen,
Schriftstücke mitunter wegschmeißen

Interessant! Das klingt nach Hilfe, Bürger droht mit Arbeit!. Soll mir aber egal sein. Ich teile denen alles mit, was ich für mitteilungswert halte. Was die letztlich draus machen, sieht man ja dann.

Bei meinem ersten Antrag auf EM-Rente hab ich den 'Fehler' auch gemacht, nur die Ärzte/Kliniken/Therapeuten aufzulisten in der Hoffnung, man fordert dort die entsprechenden Berichte an. Pustekuchen. Es wurde nicht eine einzige genannte Stelle angeschrieben (habe überall nachgefragt) und nach einem 15minütigen Gutachtertermin konnte ich die Sache vergessen. Da hab ich mir geschworen, das passiert mir nie wieder.

Beim zweiten Anlauf hab ich die DRV mit 130 Seiten Arzt- etc.-Berichten geflutet. Nach einigen kurzen Rückfragen und 9 Monaten Warten war ich dann Frührentner.

Zitat von Samishi:
Hat jemand Erfahrung damit gemacht? I

Ich hatte damals eine Gleichstellung (mit damals 30 % GdB) beantragt. Leider weiß ich nicht mehr, wie genau, weil es schon zu lang her ist.
Ist aber ohne Probleme erledigt worden.

@Marc_Sky ah okay, ja ich denke ich werde dennoch mal alle Unterlagen mit schicken. Dann müssen die nicht unbedingt neu angefordert werden, ich habe ja theoretisch alles vorliegen vom Gutachten bei der RK.

@Kentucky

Ich habe mehrere Diagnosen, die die mich am meisten beeinträchtigen sind Depression und eine Angststörung, beide seit Jahren gesichert.
Die “neueren” sind auch gesichert, aber nicht ganz so beeinträchtigend.

@weyoun
“Körperlich” in dem Sinne nicht, nur folge Probleme.

Aber gut, das gibt mir etwas Zuversicht.

@Samishi Diue, die du hast kannst du natürlich mitschicken, aber anfordern werden (und müssen glaube ich auch) die restlichen sowieso. Einfach der Vollständigkeit und der Vorgaben halber (Bürokratie eben und um ggf nichts zu übersehen und im Einzelfall auch Betrug auszuschliessen - das unterstelle ich dir aber nicht).

@-IchBins- das gibt mir auch etwas Zuversicht.

Ich werde es dann einfach mal die Tage probieren und alle Dokumente zusammentragen.
Sponsor-Mitgliedschaft

Zitat von -IchBins-:
Ich hatte damals eine Gleichstellung (mit damals 30 % GdB) beantragt. Leider weiß ich nicht mehr, wie genau, weil es schon zu lang her ist. Ist aber ohne Probleme erledigt worden.

Habe ich vor 14 Jahren auch gemacht, bei 30GdB wegen der Diagnose rezidivierende Depressionen und Soziale Phobie. Die Gleichstellung ist aber abgelehnt worden, sogar durch das Sozialgericht, wo mein Fall nach meinem Widerspruch landete.

Zitat von Samishi:
Ich werde es dann einfach mal die Tage probieren und alle Dokumente zusammentragen.

Genau ohne es zu versuchen hat man gleich verloren. Und wenn nicht, dann Widerspruch einlegen.
Hast du denn Unterstützung oder bist du in einem Verein, z. B. VdK? Sowas kann hilfreich sein.

@Marc_Sky ja natürlich, ist ja auch verständlich.
Können ruhig auf Nummer sicher gehen, vielleicht brauchen sie ja auch noch andere Unterlagen.

A


x 4


Pfeil rechts




Prof. Dr. med. Ulrich Hegerl
App im Playstore