Also der Terminus „gegen ärztlichen Rat“ wird immer verwendet, wenn Patient in seiner Handlung eben anders agiert, als der Arzt es eben rät. Damit sichert sich der Arzt natürlich dahingehend rechtlich ab, falls dem Patienten etwas passiert. Dennoch hat er die Pflicht, dahingehend sicherzustellen, dass dem Patienten eben nichts passiert, wenn er geht.
Ich wurde natürlich auch gefragt, ob ich es aus meiner Sicht schaffe, heil nachhause zu kommen. Ich wurde auch gebeten, meine Entscheidung zu gehen, nochmals zu überdenken.
Es ist klar, dass je nach Begründung die der Patient nennt, individuell beurteilt wird, ob es Sinn macht, vielleicht das eine oder andere noch zu versuchen, dass er doch bleibt.
Das es nebenbei natürlich auch wirtschaftlich interessant ist, dass ein Patient bleibt, ist auch klar. Die Aussage, das eine Beurteilung nach zu kurzer Zeit des Aufenthaltes nicht möglich ist, mag zutreffend sein. Das deshalb die Rente nicht bewilligt würde, ist aber eher als primitives Einschüchtern zu bewerten.
In meinem Fall war es eben so, dass ich explizit erläutern konnte, weshalb ein weiterer Aufenthalt nichts mehr positiv verändern wird. Ich tat dies abgesehen davon, dass ich einiges an Kritik äußerte bezüglich des therapeutischen Angebotes, was natürlich nicht gern gehört wird, grundsätzlich aber sachlich und eher unaufgeregt. Da meine Kritikpunkte nicht widerlegt werden konnten und organisatorisch ein Beheben dieser, seitens der Klinik nicht möglich war, musste man letztendlich eingestehen, das ein Bleiben nur um des Bleibens willen, tatsächlich keinen Sinn macht. Daher steht bei mir, vorzeitige Entlassung mit ärztlichem Einverständnis. Es gibt auch die Option „ohne ärztliches Einverständnis“ die wohl zum tragen käme, wenn man einfach geht und noch ein paar weitere. Aber keine mit der Bezeichnung „gegen ärztlichen Rat“
Generell muss ja eigentlich eine Rehafähigkeit des Patienten vorhanden sein. Bei jemandem der vielleicht eher in einer handfesten Krise ist, wäre eine Akutklinik unter Umständen besser geeignet um überhaupt diese Rehafähigkeit erstmal herzustellen.
Die Rehaklinik gibt auch nur Empfehlungen, wie es weitergehen könnte. Und sie gibt eine Beurteilung ab, ob man zum aktuellen Zeitpunkt und perspektivisch auf die nächsten 6 Monate erwerbsfähig scheint. Mehr ist es aber auch nicht. Weder würde eine aktuelle Erwerbsunfähigkeit eine dauerhafte Rente bescheiden, noch eine aktuelle Erwerbsfähigkeit bedeuten, dass man niemals erwerbsgemindert sein könnte. Und eine Arbeitsunfähigkeit, die einem ein Arzt bescheinigt, bliebe davon ohnehin unberührt.
19.02.2024 15:30 •
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