Hallo gutduenken,
erst einmal herzlich willkommen bei uns!
Ich arbeite auch an einer Hochschule. Darf ich fragen, in welchem Bereich du dich bewirbst? Für eine wissenschaftliche Stelle, also Forschung und Lehre, oder in Technik und Verwaltung?
Ich würde dir von einer Offenbarung erst einmal absolut abraten, vor allem so lange du keine Behinderung durch den Schwerbehindertenausweis belegen kannst. Im öffentlichen Dienst ist es so, dass in Stellenausschreibungen grundsätzlich dieser so vielversprechende Satz steht, dass Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. Da Hochschulen i.d.R. staatliche Einrichtungen sind, müssen sie diesen Aspekt anführen, die Praxis sieht aber anders aus. Die gleiche Qualifizierung lässt sich niemals beweisen, und so findet sich immer ein Grund, warum jemand anders mglw. besser geeignet war - im Zweifelsfall ein Nicht-Behinderter Bewerber/in.
Auch ist sicherlich ein Unterschied in der Offenheit für körperliche versus seelische Einschränkungen.Ich habe bei uns die Erfahrung gemacht, dass man bei physischen Einschränkungen recht aufgeschlossen ist und durchaus körperbehinderte Mitarbeiter einstellt. Ich selbst habe auch eine Körperbehinderung und einen sehr hoch eingestuften GdB. Ich glaube aber, dass viele Arbeitgeber bei psychischen Erkrankungen noch unsicherer sind und die Hemmschwelle noch größer ist als bei Körperlichen Handicaps. im wissenschaftlichen Bereich ist es ja zudem noch so, dass Wissenschaftler ja unter einem enormen Karrieredruck stehen und ihre Einschränkung, auch körperliche, sicher oft bewusst verschweigen, aus Angst vor Nachteilen und dass das ein Karrierekiller sein könnte.
Solange du keinen Behindertenausweis hast, würde ich deine Einschränkung unbedingt verschweigen. Sollte dein Antrag durchgehen, kannst du den Beleg auch später nachreichen - so hast du Anspruch auf mehr Urlaub und hast besonderen Kündigungsschutz. Du musst aber nicht sagen, welche Art von Einschränkung du hast. Und das solltest du auch nicht. Der Arbeitgeber darf das nicht fragen, und du darfst die Auskunft verweigern. Es darf auch nicht in deiner Personalakte stehen, welche Art von Behinderung du hast.
Hast du denn Sorge, dass du aufgrund deiner psychischen Erkrankung weniger leistungsfähig bist? Ist es das was dich zur Ehrlichkeit bewegt?
Viele Grüße,
Grashüpfer
30.03.2018 23:34 •
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