Zitat von Anonym0519: aufgrund von permanenten Druck vom AG würde ich gerne so schnell es geht einen Antrag stellen.
Hi,
kannst Du erläutern, was genau da gegenüber deines AG Deine Befürchtungen sind?
Vielleicht etwas grundsätzliches zum GDB. Dieser wird Dir zuerkannt, wenn Du eine Einschränkung gegenüber einem gesunden Menschen hast, die in jeder Hinsicht des täglichen Lebens vorhanden ist. Also nicht einzig auf eine berufliche Situation bezogen.
Auf den Job bezogen würde ein GDB von 30 genügen um eine Gleichstellung bei der AfA zu beantragen, sofern diese eine Erhaltung deines Arbeitsplatzes sichern könnte. Ob sie es aber dann tatsächlich tut, ist nicht garantiert. Ich sage das deswegen, weil oft der Gedanke existiert, man wäre quasi unkündbar, wenn man Schwerbehindert oder Gleichgestellt ist. Fakt ist aber, es erschwert nur dem AG eine Kündigung seinerseits, macht sie aber nicht unmöglich.
Den GDB zu beantragen ist eigentlich kein Problem. Online kann man das sehr gut und muss am Ende noch die Schweigepflicht Entbindung für Ärzte und Kliniken ausdrucken, unterschreiben, wieder einscannen und an den Antrag anhängen. Befund muss man nicht mitschicken, denn die holt sich das Versorgungsamt dann bei den im Antrag aufgeführten Ärzten und Kliniken. Also kein Hexenwerk und auch nichts wovor man Angst haben muss.
Es ist also kein Fehler, einen GDB feststellen zu lassen. Allerdings bekommt man den Bescheid nicht schon nach ein paar Tagen, sondern sollte tendenziell mit Wochen oder Monaten rechnen. Und sollte der dann „nur“ 30 oder unter 50 sein, braucht es auch noch Zeit für eine Entscheidung ob eine Gleichstellung zuerkannt wird, was dann ja auch beantragt werden muss und dann an der AfA liegt.
Kurzum, mit schnell mal nen Antrag stellen alleine, ist es nicht getan. Bei einer zwischenzeitlichen Kündigung könnte man ja eh nur auf Weiterbeschäftigung klagen und bei Gericht würde da der Antrag, bzw. bis zur Feststellung des GDB sicher Berücksichtigung finden, ob das aber dann für einen Zielführend ist, muss man selbst erkennen. Meist will man ja lieber eine Abfindung und nicht tatsächlich weiter beschäftigt werden. Inwieweit da der GDB die Höhe einer Abfindung beeinflussen könnte, weiß ich aber nicht.
Mein Fazit, Antrag auf GDB ist nie verkehrt, nur allzu hohe Erwartungen über einen tatsächlichen Nutzen, sollte man besser nicht hegen.