26.03.2009 19:38 • #21
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frau
26.03.2009 19:42 • #22
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26.03.2009 20:13 • #23
Helpness
26.03.2009 20:38 • #24
GastB
Zitat von Insomnia:Sollte dein Bruder eine Anzeige machen und die Polizei meldet sich bei dir, dann sag denen einfach, dass du im Moment keine Anzeige machen willst und dann lassen sie dich auch in Ruhe.
Zitat:Du kannst sogar der Dienststelle schreiben und mitteilen, dass du keine Anzeige erstatten möchtest, sofern dein Bruder dir da vorgegriffen hat.
Zitat:Die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige sollte sich allein nach den Bedürfnissen der betroffenen Frau oder des Mädchens richten. Für manche Frauen und Mädchen ist ein Strafverfahren eine unzumutbare Belastung, für andere kann es ein wesentlicher Schritt in der Verarbeitung der Gewalttat sein.
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Grundsätzlich ist keine Frau und kein Mädchen und auch keine andere Person verpflichtet, eine Vergewaltigung anzuzeigen.
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Eine Anzeige muss nicht unmittelbar nach der Vergewaltigung erfolgen. Vergewaltigung verjährt erst nach 20 Jahren. Die Beweisführung ist jedoch bei tatnaher Strafverfolgung meist einfacher.
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Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt. Das bedeutet, dass die Behörden ermitteln müssen, sobald sie von einer Vergewaltigung in Kenntnis gesetzt werden. Eine Anzeige kann deshalb nicht zurückgezogen werden.
27.03.2009 03:25 • #25
Zitat:Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt. Das bedeutet, dass die Behörden ermitteln müssen, sobald sie von einer Vergewaltigung in Kenntnis gesetzt werden. Eine Anzeige kann deshalb nicht zurückgezogen werden.
27.03.2009 07:58 • #26
frau
27.03.2009 07:59 • #27
27.03.2009 08:00 • #28
frau
27.03.2009 08:03 • #29
27.03.2009 08:05 • #30
frau
27.03.2009 08:11 • #31
27.03.2009 08:13 • #32
frau
27.03.2009 08:29 • #33
27.03.2009 09:24 • #34
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