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Hallo ihr Lieben,

ich habe Google bereits gefragt und finde da einfach nix zu. Ich bin seit Ende letztem Jahr arbeitslos und habe eine Sperrzeit bekommen, wollte jz. Wohngeld beantragen.

Ich muss aber 1. mein Brutto Jahreseinkommen angeben, welches im Bescheid nur als Arbeitsentgeld pro Tag angegeben wird. Ich weiß nicht, wie ich mein Brutto Jahreseinkommen daraus errechne. Außerdem bekomme ich ja dieses Jahr nicht bis ganz zum Schluss immer denselben Betrag.

2. Wie verhält sich Wohngeld bei einer Sperre?

Falls jemand helfen kann, wäre ich dankbar.

Das Amt hier ist schwer zu erreichen.

LG

Heute 18:50 • 21.01.2025 #1


1 Antwort ↓

@Ninalein ich hab das einfach offen gelassen und die berechnung vom alg1 beigefuegt. Den rest fummeln die sich zusammen oder schreiben dich ggf nochmals an du beziehst wohngeld ab antragsstellung. Also wenn du iwann mal sperre hattest, ist das egal. Wichtig ist denen ja was zu fuer das folgende jahr evt an einkommen hast




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