es ist tatsächlich so, dass die Zeit der REHA auf den Anspruch des Krankengeldes angerechnet wird. Auch die Wiedereingliederungszeit wird angerechnet, somit wurde ich zum 07.03.14 ausgesteuert und bin jetzt, da immer noch krank geschrieben, ALG1-Empfänger. Und genau da kommt es dann darauf an, was für einen Berater man hat. Normalerweise bekommt man, wenn man weiter krank ist und nicht arbeiten gehen kann, die Aufforderung vom AA einen Rentenantrag zu stellen und solange bis dieser entweder durch ist oder abgelehnt ist ALG1. Jedoch liegt hier der Hase im Detail: Wenn du aus der Reha als arbeitsfähig oder aber auch arbeitsunfähig mit dem Hinweis, dass man nach einer kurzen Zeit wieder arbeitsfähig ist, macht sich immer erst der MDK des AA ein Bild von dir und entscheidet, in welchem Umfang du wieder arbeiten gehen kann bzw. muss man beim Arbeitgeber einen Leidensarbeitsplatz beantragen, wenn dieser krankheitsabhängig zu vertreten ist.
Also alles in allem nicht so einfach und sehr sehr beraterabhängig, da dieser entscheiden kann, was der MDK prüfen soll (in meinem Fall, längere Fahrtzeit = kürzere Arbeitszeit oder längere Arbeitszeit = kürzere Fahrtzeit). Mal sehen was kommt......
Liebe Grüße
Kathrin
03.04.2014 07:25 • #41