Entscheidend für das Jobcenter ist dein aktueller Gesundheitszustand. Den beurteilt aber nicht der Sachbearbeiter sondern der MD. Zur Begutachtung kann dem MD ein Stapel Befunde genügen und er entscheidet nach Aktenlage. Reicht ihm das nicht, läd er zu einer Untersuchung ein und macht sich ein Bild. So lange der Vorgang in Bearbeitung ist, wird man seitens des Jobcenter keine Maßnahmen anordnen und das Leistungsbild abwarten, dass der MD erstellt. Sind darin Leistungseinschränkungen zu finden, werden diese in der Regel berücksichtigt und sollte etwas, das einem angeboten wird (Arbeit oder Maßnahme) nicht passen, hat man ja schwarz auf weiß, das es nicht passt. Denn das Gutachten bekommt man ja überreicht. Danach wird eine Eingliederungsvereinbarung geschlossen, an die sich sowohl Jobcenter als auch Klient halten müssen, zumindest formal. Natürlich kann man sich jederzeit Krankschreiben lassen, was dann ja dazu führt, eine Maßnahme oder Arbeit nicht antreten zu müssen. Kommt der MD zu der Auffassung, man müsse einen Reha Antrag stellen, so wird dies einem mitgeteilt und dann muss man den üblicherweise bei der DRV dann auch stellen. Kommt man dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, kann das Sanktionen zur Folge haben. Stellt man den Reha Antrag, wird die DRV anhand von Befunden und / oder Gutachtern darüber entscheiden, ob eine Reha bewilligt wird. Wird sie das, muss man sie auch durchführen, wenn man nicht von einem Arzt für aktuell Rehaunfähig erklärt wird, was beispielsweise bei einem Klinikaufenthalt der Fall wäre, oder man tatsächlich so eingeschränkt ist, das alleine die Anreise nicht zu bewältigen wäre. Das Alles kann sehr viel Zeit und Mühe abverlangen und darauf sollte man sich einstellen. So oder so, wird man eher nicht in Ruhe gelassen werden, ganz gleich, was am Ende dabei herauskommt.
26.03.2024 13:45 •
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