Hey Schlaflose
Zitat von Schlaflose: Man muss dem Arbeitgeber auch nicht sagen, dass man die Gleichstellung hat. Nur z.B. in dem Fall, dass man in Gefahr ist, seinen Job wegen der Behinderung zu verlieren oder deswegen keinen neuen Job zu finden, weil man nicht so leistungsfähig ist, wie ein Gesunder, dann kann man davon Gebrauch machen. Z.B. darf der Arbeitgeber jemandem, der gleichgestellt ist, nicht einfach kündigen[b] - die Kündigung muss von der Schwerbehindertenvertretung geprüft werden und kann nur mit deren Zustimmung ausgesprochen werden. [b]Der Arbeitgeber muss hinnehmen, dass der Schwerbehinderte häufige oder lange Fehlzeiten hat, langsamer arbeitet, schneller ermüdet etc.
Hmm, ich kann mir nicht vorstellen das man jetzt einen neuen Job bekommt, dort dann seine ,,Behinderung verschweigt und dann aber später sich auf diese beruft. Denke man kann sich dann auch nur darauf berufen wenn es von Anfang an bekannt ist, glaube nicht das man sonst später damit durch kommt und der Chef die Kündigung zurück zieht, immerhin hat man ihm diese ja bei der Einstellung dann verschwiegen und darauf wird dieser sich dann auch berufen.
Zitat von Schlaflose:Daneben gibt es ja in vielen Bereichen eine Schwerbehindertenquote bei der Einstellung. Bei vielen Stellenanzeigen steht ja ausdrücklich da, dass Behinderte vorranging eingestellt werden.
Hmm.. naja wie gesagt, ich denke dass das halt auf die Arbeit ankommt die man ausübt bzw ausüben will. Du zb. bist ja Beamtin und viel höher qualifiziert wie zb ich. Glaube dir das es das es in Beamten Stellenangeboten einen gewissen Prozentsatz gibt der das sogar vorsieht ,,behinderte Menschen einzustellen. Bei mir im Handwerk zb habe ich noch nie so ein Angebot gelesen, kannst ja wenn du magst mal kucken ob du da was findest. Bei Joaquim wäre es halt in der Werbebranche und bei mir Tischler.
Zitat von Schlaflose:Außerdem ist man nicht für den Rest seines Lebens dazu verdammt in diesem Status zu verbleiben. Wenn man durch eine Therapie wieder gesund wird, ist man verpflichtet, dem Versorgungsamt das zu melden und dann ist die Gleichstellung auch weg.
Das ist natürlich die Frage, offiziell ist das dann nicht mehr bekannt, aber Datenspeicherung ist ja zur Zeit ein ganzes heißes Thema )
Zitat von Schlaflose:Mein Fall ist, dass ich angestellte Lehrerin bin und nicht nur eine soziale Phobie, sondern eine ängstliche (vermeidende) Persönlicheitsstörung habe (das ist viel weitreichender als SP), was erst in diesem Jahr durch eine ambulante Therapie diagnostiziert wurde. Ich hatte in den letzten 3 Jahren mehrere Nervenzusammenbrüche und bin seit Januar krank geschrieben.
Kenne mich leider nicht aus mit Persönlichkeitsstörungen, aber da du ja auch schon mehrere Nervenzusammenbrüche hattest, scheint das bei dir ja auch sehr schlimm und belastend für dich zu sein
Wenn du seit Januar krank geschrieben bist, hast du dann ja auch noch keine Erfahrung in der Praxis wie es dann wirklich wird wenn man einen Job sucht. Aber wie gesagt, bei dir als Beamtin hast du da sicher mehr möglichkeiten wie wir und es ist auch ein Unterschied ob du jetzt schon lange in einer Arbeit bist und dort krank wurdest als wenn wir gerade erst auf Jobsuche sind.
Bei Joaquim in der Zeitarbeitsfirma, kann ich dir ziemlich sicher sagen das er dann sofort gekündigt werden würde. Sobald dort jemand krank ist ( also länger krank) ist er weg sobald die eine Gelegenheit dazu finden. Daher gibt es dort ja auch nur befristete Verträge usw. Ich hab meine Erfahrungen mit Zeitarbeitsfirmen gemacht, noch dazu wird man abgespeißt mit einem Lohn der gerade den Grundbedarf abdeckt nachdem Miete usw ab sind. Mir hatte sogar mal eine Arbeitgeberin bei einer Zeitarbeitsfirma gesagt das ich zu meinem Vollzeitjob noch Hartz 4 beantragen kann wenn das Geld nicht reicht. Aber das ist ja ein anderes Thema, auf jeden Fall ist man dort schneller wieder beim Jobcenter wie man kucken kann wenn man Krank wird, spätestens nachdem der kurze Zeitvertrag abgelaufen ist.
Zitat von Schlaflose:Die Gleichstellung bekommt man erst, wenn man mindestens 18 Stunden pro Woche arbeitet, ausgehend von einer vollen Arbeitszeit von 39-40 Stunden. Mein Vertrag lautet auf 16 Wochenstunden, wobei das aber nur die reinen Unterrichtstunden sind, dazu kommt natürlich noch die Zeit, die man für die Unterrichtsvorbereitung, für Korrekturen, Konferenzen, Elternabende etc. verwendet, aber das wurde vom Arbeitsamt nicht anerkannt. Da ich Widerspruch eingelegt habe, wird die Sache demnächst vor dem Sozialgericht verhandelt.
Na siehst du, das ist jetzt ein Beispiel aus der Praxis, da wird jetzt wegen 2 Std. deine Gleichstellung abgelehnt. Dies zeigt doch das dort nicht nach Menschen sondern nach Vorschriften abgehandelt wird. Natürlich wird deine Arbeitsberaterin verständnis zeigen, muss Sie ja, kann dich ja schlecht, mies behandeln weil du nun erkrankt bist. Aber schenken werden die einem so wie du es ja hier bei dir auch siehst in der Praxis dafür nichts. Da gehn die mit dir lieber vor Gericht, da kannst du mir doch nicht erzählen dass die es dann besonderst gut mit dir meinen wenn das von solchen Formalitäten von 2 Std abhängt jetzt. Daher bin ich bei sowas lieber seh Vorsichtig.
In deinem Fall ist es aber auch wieder was anderes, durch deine Nervenzusammenbrüche musstest du deine Krankheit ja auch bekannt machen und hätte ich in deinem Fall auch so gemacht.
Auf jeden Fall wünsche ich dir alles liebe und gute und viel Kraft deine Krankheit zu überstehen. Auch viel Glück bei deiner Verhandlung
LG.