Zitat von florene:Die Hausärztin möchte ich nicht schon wieder belästigen. Sie hat erst gerade die schriftliche Zeugenaussage für das Sozialgericht gemacht.
Es reicht, wenn du anrufst, den Sprechstundenhilfen in wenigen Sätzen den Sachverhalt schilderst (du einen Gutachter suchst, aber bislang nur Absagen bekommen hast, ob sie so nett wären bei Gelegenheit die Frau Doktor mal zu fragen, ob sie vielleicht einen Arzt kennt, der Gutachten erstellt). Und dann darum bitten, dass sie oder die Ärztin dir kurz telefonisch Antwort geben könnten. Das sind 5 min. Arbeitszeit für Sprechstundenhilfe und Ärztin zusammen. Wenn sie dir schon eine schriftliche Zeugenaussage schreibt, wird sie das sicher nicht als Belästigung empfinden. Ganz im Gegenteil: Sie scheint dir helfen zu wollen und wird wahrscheinlich enttäuscht sein, wenn du ihr irgendwann mitteilst, dass der Prozess geplatzt ist, weil du keinen Gutachter gefunden hast. Wenn sie einen Kollegen kennt, der oft und gerne solche Gutachten erstellt, wird sie sich vermutlich ärgern, dass sie viel Zeit für die Aussage verschwendet hat und es daran gescheitert ist, dass du sie nicht kurz mal gefragt hast.
Wie schreibst du eigentlich die potentiellen Gutachter an?
Verrätst du denen schon, dass du ein Zweitgutachten brauchst für eine Klage oder machst du die erste Anfrage vollkommen unverfänglich? Also einfach nur schreiben, dass du ein Gutachten über deinen Gesundheitszustand so wie deine Erwerbsfähigkeit benötigst und diese Leistung selbstverständlich als Privatleistung abgerechnet werden kann? Und von dir aus NICHT verrätst worum genau es geht - so lange der Arzt nicht konkret nachfragt. Der Gutachter bekommt dann von dir die Kopien aller medizinischen Vorbefund (bzw. selektiert, sodass der größte Mist verschwindet, das Gutachten der DRV bekommt er natürlich NICHT, damit er vollkommen unbeeinflusst begutachtet und den Mist nicht abschreibt).
Viele Ärzte handeln nach dem Motto: Eine Krähe hackt der anderen keine Auge aus. Da wird es schwer, wenn der Arzt vorher weiß, dass sein Gutachten gegen das eines Kollegen verwendet werden soll.
25.03.2020 16:32 •
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