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Hallo zusammen,

Ich bin gerade sehr überfordert und hoffe hier hilfe zu bekommen.

Kurz zu meiner Geschichte :
Ich bin/war seit 2017 Arbeitsunfähig geschrieben und bin zZ. Im Bürgergeldbezug.
Hab Tagesklinik, Reha, berufliche Reha und zum Schluss eine Umschulung gemacht die ich diesen Monat abgeschlossen habe.

Ich führe eine Fernbeziehung und würde jetzt gerne, da ich beruflich nicht gebunden bin, zu meinem Partner ziehen. Er geht vollzeit arbeiten.

Ich weiß nicht wo ich anfangen soll
Ich weiß dass ich meinem jetzigen Jobcenter mitteilen muss das ich umziehe. Ich brauche keine finanzielle Unterstützung für den Umzug. Ich habe mich schon in anderen Foren versucht schlau zu machen, die einen sagen ich muss die Zustimmung vom Amt haben die anderen sagen ich muss dem Jobcenter nur mitteilen dass ich umziehe da mir keiner den Umzug verbieten kann und ich auch keine finanzielle Unterstützung für Kaution o.ä benötige.
Die Kosten der neuen Unterkunft sind sogar minimal geringer als die meiner jetzigen Wohnung.
Im nächsten Schritt würde ich mich beim neun Jobcenter melden, da ich einen komplett neuen Antrag stellen muss.

Kennt sich jemand damit aus? Ist das alles so richtig? Ich bin absolut überfordert mit der Situation und habe auch große angst dass das alles nicht klappt
Mein Vermieter weiß schon dass ich ausziehe und der Druck das alles klappen MUSS wächst mit jedem Tag.

Heute 17:10 • 27.01.2025 #1


51 Antworten ↓


@Eva1507 Kurz eine Zwischenfrage: Dein Partner ist voll arbeitsfähig was bedeutet das du, wenn du zu ihm ziehst und ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, aus dem Bürgergeldbezug herausfällst, verstehe ich das richtig?

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Umzug anderes Bundesland im Bürgergeldbezug

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Hallo!
Kannst du dir nicht einfach einen Termin im JC holen und dort genau diese Fragen stellen?

Wenn du bei deinen Freund einziehst,ist dann nicht eine s g 'Bedarfsgemeinschaft u Einkuenfte werden verechnet?
Oder waere das ein Untermiets Vertrag?

Zitat von Eva1507:
Ich weiß dass ich meinem jetzigen Jobcenter mitteilen muss das ich umziehe.

Ich poste mal einen Link.

Du solltest auf alle Fälle mit Deinem Sachbearbeiter reden bevor Du umziehst.

https://m.focus.de/wissen/praxistipps/w...17793.html


Abgesehen davon, ob das Jobcenter die Kosten für den Umzug übernimmt, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, wichtige Veränderungen umgehend zu melden. Bei einem Wechsel der Wohnung ist das umso wichtiger, da das Amt die Mietkosten in der Regel übernimmt. Aus dem Grund gibt es diverse Vorgaben, wie beispielsweise die maximale Größe der Wohnung und die Höhe der Miete, an die Sie sich zwingend halten müssen.

Ich würde auch sagen, wenn du zu deinem Freund ziehst, der in Vollzeit arbeitet, wirst du kein Bürgergeld mehr bekommen.

Meines Wissens nach darfst du umziehen, denn der Zuzug zum Partner gilt als wichtiger Grund. (Zumindest ist das bei Alg 1 so, man riskiert dadurch keine sperre,wenn man kündigt.)
Aber es kann sein, dass du kein Geld mehr erhälst, wenn dein Partner genug verdient, um für euch beide aufzukommen.

Mal so blöd gefragt: Warum hast du dich nicht vorher beim JC kundig gemacht?

Du fällst aus dem Bürgergeld raus, wenn dein Freund genug verdient.
Für das Amt zählt ihr als Bedarfsgemeinschaft, das heißt, dein Partner muss dich mitfinanzieren, ob er will oder nicht.

Einen Umzug melden gehört zu deinen Pflichten als Empfänger, da können dir sonst Stricke gedreht werden, tust du das nicht.

Letztendlich kannst du versuchen, beim neuen Wohnort einen Antrag auf ALG 2 zu stellen. Viel wirst du aber wohl nicht bekommen.

Dafür gibt es auch Rechner im Internet, da kannst du gucken, wie dein Anspruch wäre, wenn du das Gehalt deines Partners kennst.

@Korval

Ja und nein.

Es gibt die Bedarfsgemeinschaft auf Probe. Diese gilt für ein Jahr und mein Partner muss in der Zeit nicht für mich aufkommen.
Dieses Probejahr werde ich dann zusätzlich noch beanspruchen.

Sorry habe ich vergessen zu erwähnen.

Wenn jemand umzieht,in die Stadt des Freundes,aber in eine eigene Whg,ist man da eine Bedarfsgemeinschaft?

@Mariebelle

Nein.

@Frau_Pübbels

Das habe ich. Die Aussagen sind alle unterschiedlich. Der eine sagt nein das geht nicht. Der andere sagt da muss man so und so vorgehen usw.

Habe gehofft, dass hier jemand erfahrung mit so etwas hat und mir eine klare antwort geben kann was denn nun ist da mich diese unterschiedlichen Aussagen sehr verunsichert haben.

@Eva1507 Alles klar, danke!

Das Gespräch mit deinem Sachbearbeiter ist natürlich unumgänglich, aber ich sehe keinen Grund wieso der dir Steine in den Weg legen sollte, denke eher, der wird das befürworten und wenn du kein Umzugsunternehmen auf Amtskosten sowie Erstausstattung brauchst dürfte das auch sehr schnell abgewickelt werden.

In dem Sinne: Einen schönen Umzug dir. ^^

Ich habe gelesen sie zieht in eine eigene Whg,also nur ummelden?

@Mariebelle Nö aber so wie ich das rausgelesen habe zieht sie zu ihrem Freund und meint damit in seine Wohnung/in sein Haus und nicht nur in die Nähe bzw in dieselbe Stadt.

Zitat von Eva1507:
Es gibt die Bedarfsgemeinschaft auf Probe. Diese gilt für ein Jahr und mein Partner muss in der Zeit nicht für mich aufkommen.

Echt? Das ist mir neu. Als ich damals umgezogen bin und zum Arbeitsamt musste, war bis zur Zahlung des Geldes auch das JC als alternative im Gespräch. Also Bürgergeld zur Überbrückung. Da war das noch nicht, meine ich. Aber das ist ja auch ein paar Jahre her.
Zitat von Eva1507:
Der eine sagt nein das geht nicht. Der andere sagt da muss man so und so vorgehen usw.

Ah, typisch. Die eine Hand weiß nicht, was die andere tut. Aber eigentlich sollte es klappen, der Zuzug zum Partner ist halt kein Larifari Grund . Klappt bei Alg 1 auch ,warum also bei Alg2 nicht?

@Korval
Ja dem Sachbearbeiter sag ich sowieso bescheid das ist klar
Sollte nicht so rüberkommen als würde ich das vor dem Jobcenter geheim halten.

Und vielen Dank
Sponsor-Mitgliedschaft

Sie sagte ,sie zieht in eine neue Unterkunft u die Kosten sind niedrieger,
Evtl hat ihr Freund ihr einen Vetrag vorgelegt?

Ich werde nicht ganz schlau...

Zitat von Mariebelle:
Sie sagte ,sie zieht in eine neue Unterkunft u die Kosten sind niedrieger, Evtl hat ihr Freund ihr einen Vetrag vorgelegt? Ich werde nicht ganz ...

Sie zieht zum Freund und dessen Wohnung ist wahrscheinlich günstiger, als der Satz, den man bei bürgergeld zur Verfügung hat. Wahrscheinlich hat er ihr erzählt, was er an Miete bezahlt.

@Frau_Pübbels

Das habe ich auch nur durch Zufall rausgefunden. Wie so viele andere Dinge im Bezug auf Bürgergeld. Das sagt einem keiner
Aber irgendwo auch nachvollziehbar, wer weiß wieviele den Staat dann noch mehr ausnutzen. Ärgere mich teilweise sehr wenn ich sehe wie andere Sozialbetrug begehen und ich mich wirklich anstrenge mit der Umschulung, immer alles einreiche und nachweise und nachfrage usw. Und die kommen ohne Konsequenzen davon. Aber das ist ein anderes Thema

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