App im Playstore
Pfeil rechts
4

Moin zusammen,

am 23.10. gehe ich für 5 Wochen in eine psychosomatische Reha.

Der AG ist ja zur Lohnfortzahlung für 6 Wochen verpflichtet. Wenn ich in den vorangegangenen 6 Monaten 14 Tage AU krank war mit Infekten, werden diese Krankheitstage dann von der Lohnfortzahlung abgezogen, so dass ich nur eine Teil-Lohnfortzahlung erhalte und für die 14 Tage dann Übergangsgeld beantragen muss?

Kann mir da jemand behilflich sein? Bei Google finde ich schon etwas, nur ist es so verschachtelt erklärt, dass ich es nicht verstehe. Danke!

LG Perle

26.09.2024 20:21 • 27.09.2024 #1


15 Antworten ↓


Eine Anrechenbarkeit der Vorerkrankungen ist nur gegeben, wenn sie in medizinischem Zusammenhang stehen.

Das ist bei Infekten und einer psychsom. Reha aber nicht der Fall.

M.E. hast du hier die vollen 42 Tage Anspruch auf LFZ.

A


Übergangsgeld bei Reha ja oder nein?

x 3


Die 14 Tage werden nicht angerechnet.
Da es eine andere Krankheit war.

@Drkingschultz Hallo,

ich denke auch, dass es so ist aber diese ganzen Erläuterungen im Netz haben mich total verunsichert. Danke für Deine Antwort!

@Froschi7 danke auch an Dich!

LG Perle

Die ganzen Berechnungen mit 6 MOnaten und 12 Monaten kommen nur zum Tragen, wenn die Diagnosen im Zusammenhang stehen.

Zitat von Perle:
und für die 14 Tage dann Übergangsgeld beantragen muss?

Beantragen müsstest du das sowieso nicht. Wenn, läuft das automatisch. Bei mir war es auf jeden Fall so.

Moin,

doch, ich müsste entsprechende Formulare einreichen bei der Rentenversicherung, automatisch fließt da leider gar nichts.

Zitat von Perle:
Moin, doch, ich müsste entsprechende Formulare einreichen bei der Rentenversicherung, automatisch fließt da leider gar nichts.

Bei mir ist das 15 Jahre her, vielleicht hat sich das geändert. Es könnte auch sein, days mir damals in ddr Reha die entsprechenden Formulare vorgelegt wurden und ich sie dort einfach unterschrieben habe. Ich wusste vorher jedenfalls nicht, dass es überhaupt dazu kommt, weil ich meine Reha, die ursprünglich für 6 Wochen anberaumt war, um 2 Wochen verlängert hatte.

Zitat von Perle:
Moin, doch, ich müsste entsprechende Formulare einreichen bei der Rentenversicherung, automatisch fließt da leider gar nichts.

So wie ich es verstanden habe, bist Du noch nicht im Krankengeld Bezug. Wärst Du es, dann würde in der Regel die Krankenkasse die Daten an die DRV übermitteln zwecks der Berechnung des Übergangsgeldes. Dann musst Du selbst nichts liefern.
Wenn Du in der Lohnfortzahlung bist, oder die sogar erst beginnt, wenn Du die Reha antrittst, dann braucht die DRV natürlich die Daten über deine Entlohnung und fordert sie mit einem Antragsformular von Dir. Es ist also zutreffend, dass man Übergangsgeld durchaus selbst beantragen muss. Es hängt nur von bestimmten Faktoren ab, dass man es nicht muss, die aber eben gegeben sein müssen.

Da hat sich wohl was geändert


Die Formulare G0514, G0515, G0518, G0534, G0535 und G0538 stehen seit dem 01.04.2024 nicht mehr zur Verfügung. Sofern bei einem Anspruch auf Übergangsgeld Entgeltdaten vom Arbeitgeber benötigt werden, ist dieser verpflichtet, die Daten elektronisch zu übermitteln. Sind für die Übergangsgeldberechnung Daten von der Krankenkasse notwendig, werden diese im Rahmen eines elektronischen Datenaustauschverfahrens von der Krankenkasse angefordert.

Am besten machst Du Dich auf der HomePage der DRV mal schlau, oder sagst hier mal, welchen Antrag Du da ausfüllen sollst.


https://www.deutsche-rentenversicherung...sgeld.html

Ich bin nicht im Krankengeld Bezug, sondern würde ganz normal für die Dauer von 6 Wochen Lohnfortzahlung erhalten. Allerdings will mir mein AG dieses bisher nicht bestätigen, obwohl die Rentenversicherung ihn in Formular G0513, das ich ihm übermittelt habe, darum bittet.

Daher stellte ich hier die Frage, ob meine AU Tage (mit anderer Diagnose) evtl. angerechnet werden müssen, denn dann müsste ich bei der Rentenversicherung das Formular G0512 einreichen (so steht es im Hinweisblatt G0510).

Ich bin einfach verunsichert, zumal ich nun aktuell noch weitere AU Tage aufbaue, weil ich leider jetzt auch noch an Corona erkrankt bin.

Vermutlich denke ich zu kompliziert und werde nächste Woche mal bei der TK und / oder der Rentenversicherung anrufen. Bis zum 23.10. ist ja noch etwas Zeit und ich mache mich wohl selber nur unnötig verrückt. Ich habe mitunter Existenzängste, die nicht der Realität entsprechen.

Die Krankenkasse entscheidet, ob und welche AU-Zeiten anzurechnen sind.

Der AG erfährt ja keine Diagnosen, daher muß er bei der KK anfragen, wie lange er LFZ leisten muß. Die KK prüft das anhand der vorliegenden Diagnosen und teil tes dem AG mit.

Ja genau, er muss das bei der TK anfragen und genau das tut er bisher nicht. Ich werde ihn in der Woche vor Beginn der Reha noch einmal ansprechen. Es gibt dazu schon mehrfachen Emailaustausch.

Ich müsste das ja aber auch eigentlich bald mal wissen, weil ich ja sonst Formular G0512 ausfüllen und lossenden muss, was ich mir ja sonst sparen könnte.

Ich meine, er ist in der Pflicht, das eigenverantwortlich zu klären, bzw. über die KK prüfen zu lassen.

Es gibt ja extra Servicenummern bei den Krankenkassen für Arbeitgeber. Das sollte ein Anruf sein, dann weiß er Bescheid.

Es gibt sogar einen automatischen online Datenaustausch. Die TK teilte mir tel. auf Nachfrage mit, dass er bisher nicht angefragt hätte aber vielleicht macht er das tatsächlich erst kurz vor Beginn der Reha.

Hallo Perle,

vielleicht helfen dir diese Themen ebenfalls weiter:

Rente und Übergangsgeld während der Maßnahme?

Übergangsgeld nach ALG 1 nach Aussteuerung

In diesen Kategorien kannst du ebenfalls posten, und die entsprechenden Mitglieder erhalten eine Mitteilung.

Beste Grüße
Carsten

A


x 4





App im Playstore