Hallo liebes Forum
ich habe mal eine Frage an euch. Ich habe leider das Pech gehabt, dass meine Therapie in erster Instanz abgelehnt wurde. Das heißt, die Gutachterin meinte, meine Therapeutin wäre genau so wenig in der Lage wie alle anderen Therapeuten vor ihr, mir zu helfen. Ich fand das eine Unverschämtheit, denn ich habe aus jeder meiner Therapie Bausteine mitgenommen die mir geholfen haben. Auch die Therapeutin fand das sehr ärgerlich.
Meine Therapeutin hat sehr genau begründet, was wir machen wollen und es wäre auch ein anderes Verfahren als zuvor. Das hat die Gutachterin allerdings in ihrer Ablehnung übersehen. Ich habe jetzt VT beantragt, war zuvor in einer Gruppentherapie (tiefenpsychologisch) (die wurde anfang des JAhres genehmigt und war aber, da es mir sehr schlecht ging, nicht ausreichend. So haben wir uns darauf geeinigt, die Gruppentherapeutin und ich, dass ich wechseln sollte) und davor hatte ich schon mal eine VT die aber bis auf zwei Wochen dann genau zwei JAhre her gewesen wäre. Soweit ich weiß darf man das Therapieverrfahren auch außerhalb der zweijahresfrist wechseln, oder ist das jetzt alles anders?
Da es mir wirklich sehr schlecht geht und ich nicht weiß, wie ich die nächsten Wochen arbeitstechnisch überstehen soll (bin selbstständig) hoffe ich, dass mein Widerspruch durchgeht.
Diesen habe ich vor fünf Wochen zusammen mit der Therapeutin eingereicht und es kommt dann nun zum Obergutachterverfahren.
Wie lange dauert so etwas?
Ich stehe nur noch neben mir, habe Schmerzen und bin völlig überfordert. Ich schaffe noch mein Pensum, aber ich habe das GEfühl, das geht nicht mehr lange gut.
Krank schreiben lassen kann ich mich ja nicht und eine Klinik wäre genauso schwierig eben wegen der Freiberuflichkeit.
Hat jemand Erfahrung?
Liebe Grüße
Gusta
ich habe mal eine Frage an euch. Ich habe leider das Pech gehabt, dass meine Therapie in erster Instanz abgelehnt wurde. Das heißt, die Gutachterin meinte, meine Therapeutin wäre genau so wenig in der Lage wie alle anderen Therapeuten vor ihr, mir zu helfen. Ich fand das eine Unverschämtheit, denn ich habe aus jeder meiner Therapie Bausteine mitgenommen die mir geholfen haben. Auch die Therapeutin fand das sehr ärgerlich.
Meine Therapeutin hat sehr genau begründet, was wir machen wollen und es wäre auch ein anderes Verfahren als zuvor. Das hat die Gutachterin allerdings in ihrer Ablehnung übersehen. Ich habe jetzt VT beantragt, war zuvor in einer Gruppentherapie (tiefenpsychologisch) (die wurde anfang des JAhres genehmigt und war aber, da es mir sehr schlecht ging, nicht ausreichend. So haben wir uns darauf geeinigt, die Gruppentherapeutin und ich, dass ich wechseln sollte) und davor hatte ich schon mal eine VT die aber bis auf zwei Wochen dann genau zwei JAhre her gewesen wäre. Soweit ich weiß darf man das Therapieverrfahren auch außerhalb der zweijahresfrist wechseln, oder ist das jetzt alles anders?
Da es mir wirklich sehr schlecht geht und ich nicht weiß, wie ich die nächsten Wochen arbeitstechnisch überstehen soll (bin selbstständig) hoffe ich, dass mein Widerspruch durchgeht.
Diesen habe ich vor fünf Wochen zusammen mit der Therapeutin eingereicht und es kommt dann nun zum Obergutachterverfahren.
Wie lange dauert so etwas?
Ich stehe nur noch neben mir, habe Schmerzen und bin völlig überfordert. Ich schaffe noch mein Pensum, aber ich habe das GEfühl, das geht nicht mehr lange gut.
Krank schreiben lassen kann ich mich ja nicht und eine Klinik wäre genauso schwierig eben wegen der Freiberuflichkeit.
Hat jemand Erfahrung?
Liebe Grüße
Gusta
17.10.2017 13:31 • • 18.10.2017 #1
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