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Hallo, ich sitze gerade im Wartezimmer beim Arzt mit einer dicken Erklärung.
Ich habe mich gefragt, ob der Arbeitgeber die Krankheit auf der eAu sehen kann?

14.10.2024 07:57 • 14.10.2024 #1


9 Antworten ↓


@Mohrle nein. Das darf der AG nicht wissen und geht ihn nichts an.

A


Steht der Krankheitsgrund in der eAU?

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Grundsätzlich erfährt der Arbeitgeber - genau wie beim früheren gelben Schein - weder die Diagnose noch den ärztlichen Befund des Patienten. Die Krankenkasse übermittelt dem Arbeitgeber lediglich:

den Namen der versicherten Person
den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit
die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung.

Zudem erfährt der Arbeitgeber auch nicht, von welcher Ärztin oder welchem Arzt die Krankmeldung erfolgt ist. Die Daten der elektronischen AU werden immer erst ab dem Folgetag nach der Krankschreibung für den Arbeitgeber verfügbar sein.

Zitat von Mohrle:
Hallo, ich sitze gerade im Wartezimmer beim Arzt mit einer dicken Erklärung. Ich habe mich gefragt, ob der Arbeitgeber die Krankheit auf der eAu sehen kann?

Nein, das ist wie mit der alten AU - der Arbeitgeber sieht Beginn und Ende der AU, sowie ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist. Die Diagnose bekommt er nicht.

Danke für eure antworten!

Dennoch bist du damit sowieso im Verzeichnis mind 5 Jahre registriert. Z.B. psychische Krankheit - keine Möglichkeit von gesetzlich zu privat zu wechseln. Alles was mit e-Stempel eingetragen wird bleibt.

Was ist denn E-Stempel? Ich kenne nur F-Diagnose, das sind alle psychischen Diagnosen.

Aber da er mit einer Erkältung (er schreibt Erklärung aber meint wohl Erkältung) beim Arzt ist, ist das im Moment kein Thema, das ist ja wirklich nichts Psychisches

@Drkingschultz

e-Stempel meine ich jedes Verfahren mit e- voraus.

Bin gespannt was das noch für Auswirkungen hat.

Ich mache die Vernetzung und Betreuung der Ehealth Telematik jeden Tag seit Beginn der Einführung.

Achso, ich war jetzt irgendwie bei Diagnoseschlüsseln....

Zitat von main:
Dennoch bist du damit sowieso im Verzeichnis mind 5 Jahre registriert. Z.B. psychische Krankheit - keine Möglichkeit von gesetzlich zu privat zu wechseln. Alles was mit e-Stempel eingetragen wird bleibt.

Was hat das mit der Frage zu tun, ob der Arbeitgeber den Grund der AU erfährt?
Und warum sollte man von der gesetzlichen in die private Versicherung wechseln wollen? Es ist eher umgekehrt, dass mancve Leute gerne aus der privaten in die gesetzliche Kasse wechseln würden, dies aber nicht möglich ist.
.

A


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