Hallo Allessch,
ich kann nur ein bisschen was zum zweiten Teil Deiner Frage sagen (beim ersten Teil kenne ich mich nicht aus).
Meiner Erfahrung nach läuft es so:
Zitat von Allessch: Erfährt wohlmöglich der Vermieter, welche Krankheiten ich habe?
Nein, das darf nicht passieren.
Keine nicht-medizinische Stelle (falls nicht irgendwie anderweitig an Schweigepflichten gebunden) darf Details Deiner Erkrankungen erfahren. Weitergegeben werden nur
Ergebnisse von Begutachtungen/ Einstufungen, die ein Arzt/Gutachter vorgenommen hat.
Dein Behindertenausweis ist dafür ein gutes Beispiel: Auf diesem Ausweis steht nur der Grad der Behinderung, keine weiteren Infos. Wenn Du den irgendwo vorzeigt, weiß die andere Person nur,
dass Du behindert bist, aber nicht, warum. Anders ist es bei dem Bescheid, den Du zusätzlich vom Amt zugeschickt bekommst, da stehen (wenn auch in verkürzter Form) Begründungen (und manchmal Diagnosen) mit dabei, z.T. in zusammengefasster Form. Bei mir steht zum Beispiel Multiple Sklerose und psychische Leiden drin. Meine diversen psychischen Diagnosen wurden nicht näher aufgeführt, sondern in dem Sammelbegriff psychische Leiden zusammengefasst. Die Multiple Sklerose steht explizit drin.
Darum ist der Bescheid auch nicht für jedermanns Augen bestimmt.
Bei vielen offiziellen Stellen oder Ämtern ist es so, dass man, wenn man dort medizinische Befundberichte o.ä. hinschickt, diese in einen extra Umschlag steckt, diesen verschließt und mit dem Hinweis vertrauliche medizinische Unterlagen kennzeichnet, damit nur medizinisches Personal (oder andere Personen, die an Schweigepflichten gebunden sind) die konkreten Details einsehen können.
Falls der Vermieter also überhaupt Infos einholen darf , darf er nur erfahren,
ob du irgendwelche Ansprüche/ Zuschüsse hast/bekommst, aber nicht, warum.
Was die Schwere der Erkrankung angeht:
Da haben verschiedene Stellen verschiedene Modelle, wie sie die Schwere von bestimmten Erkrankungen werten und einschätzen. Beim Grad der Behinderung haben z.B. verschiedene Erkrankungen (je nach ICD-Diagnose) einen bestimmten Bereich eines Punktwertes, der zugrundegelegt wird. Dieser setzt sich zusammen aus der Erkrankung an sich und der konkreten symptomatischen Ausprägung (beim konkreten Patienten sind ja vielleicht nicht alle Symptome einer Erkrankung voll ausgeprägt).
Auch wenn es manchmal hart klingt, aber auch Ärzte und Therapeuten sprechen ja vom Krankheitswert bestimmter Erkrankungen (so hat eine schwere Depression einen höheren Krankheitswert als eine mittlere oder leichte Depression, die im ICD 10 aufgeführten verschiedenen Persönlichkeitsstörungen hatten/haben auch unterschiedliche Krankheitswerte, wurden also nicht alle als gleich schwer betrachtet und bei Gutachten unterschiedlich berücksichtigt).
Durch Deinen Behindertenausweis und die EM wurde ja schon eine Einschätzung von Ärzten vorgenommen, vielleicht recht das ja schon aus.
Beim Grad der Behinderung wird ja auch ein Unterschied gemacht zwischen GdBs von unter 50% und über 50%, alles über 50% gilt als Schwerbehinderung, da ist das Wort schwer dann ja quasi schon enthalten.
Zitat von Allessch: Volle EM auf Dauer und behindertenausweis sollte doch reichen als info, oder wie ist das zu verstehen?
Ich würde da nachfragen, könnte mir aber auch gut vorstellen, dass das ausreichen müsste, da ja schon Ärzte und Gutachter eine Begutachtung vorgenommen haben.
Ich wünsche Dir alles Gute!
LG Silver