Zitat von GastB:Ich bin so gespannt, was der VdK zu ArkaOne gesagt hat!
Na dann möchte ich Euch mal nicht länger auf die Folter spannen !
Sorry erstmal, dass ich mich erst zu so später Stunde melde !
Aber der gang zur VdK hat mich einiges an Überwindung gekostet und war für mich doch sehr anstrengend .
Davon musste ich mich erst einmal erholen.
So... nun aber zu den Fakten :
1. Auf Grund meiner Befunde (Psyche) meint er, dass ich gute Chancen habe auf EU-Rente.
Er Bestätigte mir sogar meine Aussage, die ich hier im Forum schon einmal erwähnt habe...
Das Menschen, die es mit der Wirbelsäule etc. haben schlechter eine EU-Rente durchbekommen, als Menschen die an
ihrer Psyche leiden. Seine Begründung: Die könnten noch in einem anderen Beruf weiter arbeiten, jemand der aber
an der Psyche leidet nicht. Er behauptet sogar, dass 99,9% der Anträge wegen Psyche bewilligt würden !
Na da hoffe ich doch mal, dass ich NICHT zu den 0,1% gehöre !
2. Ja es ist Richtig, dass die EU-Rente, wenn sie dann unbefristet ist, für den Rest des Lebens so gezahlt wird !
Nur die Erhöhungen, die im Parlament beschlossen werden, bekäme man dann noch. Das heißt, dass man keine
Erhöhung zu erwarten hat, wenn man die Regelaltersgrenze erreicht.
3. Ich solle mich mit meiner Rentenkasse in Verbindung setzen, um die EU-Rente zu beantragen. Dieses könne man
sogar telefonisch machen, dort persönlich hinfahren, oder sich die Formulare zuschicken lassen.
Die würden mir dann schon die benötigten Formulare schicken. Ich solle sie so weit es mir möglich ist ausfüllen und
anschließend wieder zu ihm fahren, dann würde er mir bei dem Rest helfen. Danach müsse ich dann noch
irgendwann zu dem Gutachter.
Das finde ich schon mal echt Super ! Ich meine das die mir beim ausfüllen und so weiter helfen !
4. Da hier der ein oder andere der Meinung ist, man solle doch erst einmal das Krankengeld voll ausnutzen bevor
man den Antrag stellt, habe ICH ihn darauf angesprochen. Er ist da der gleichen Meinung wie ich ! Das wäre nicht
klug, denn sollte der Antrag wider erwarten abgelehnt werden, würde jemand der keinen Anspruch mehr auf ALG-I
hat gleich in HARZ-V rutschen ! Ich hätte zwar noch einen Anspruch nach den 72 Wochen Krankengeld auf ALG-I,
aber solange würde er trotzdem nicht warten ! Er ist der Ansicht ich solle bis spätestens zum Ende des Jahres den
Antrag stellen, denn dann hätte ich noch etwas Luft, falls doch etwas schief laufen sollte !
Wenn man die 72 Wochen bis zum Ende nutzt muss man erst wieder DREI Jahre arbeiten, um auf Krankengeld der
selben Krankheit Anspruch zu haben ! Andernfalls gäbe es gleich HARZ-V ! Da habe ich mit Sicherheit keinen Bock
drauf !
So ich denke ich habe soweit alles berichtet !
Ach ja... bei meinemTherapeuten war ich Heute ja auch noch. Kurz gesagt er steht auch wie mein Hausarzt hinter mir !
Am Montag habe ich den nächsten Termin bei meinem Psychiater. Mal schaun, ob er auch auf meiner Seite ist !
So, nun gehe ich heia machen, damit ich morgen(Heute) mich um meine Gäste kümmern kann !
Bekomme nämlich gerade eine Schnapszahl !
Lg an alle