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Hallo Zusammen,

ich arbeite wieder und mich hat ein Kollege kontaktiert, der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat meines Arbeitgebers ist. Er bietet mir ein Gespräch an und ich würde gern annehmen, denn es geht mir immer noch vor allem körperlich schlecht, diese körperliche Krankheit belastet den Alltag sehr schwer und eventuell will ich auch eine Schwerbehindurg beantragen und in Zukunft weniger Stunden arbeiten, weil Vollzeit mich auslaugt, schaff es gerade so den Tag zu überstehen.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Kann man, bzw, kann ich dem Arbeitskollegen vertrauen, dass es nicht zu meinem Nachteil gewendet wird, wenn ich über meine Krankheit spreche und dass ich gern eine Schwerbehinderung beantragen will? Oder hilft er mir sogar? Hat jemand Erfahrung damit?

Und weiß jemand wie ich vorgehe wenn ich eine Schwerbehinderung beantragen will, wenn ich das Formular ausfülle, gibt es irgendwas was ich darauf achten soll? Soll man immer zum Hausarzt damit? Ich habe es in der psychosomatischen Therapie gelernt dass es ein Vorteil ist wenn ich eine Schwerbehinderung habe, dass mein Arbeitsverhältnis besser geschützt ist, ich dachte es wäre umgekehrt. Ich will meine Arbeit auf keinen Fall verlieren, das ist der Grund warum ich jetzt arbeite obwohl es mir immer noch sehr schlecht geht. Psychisch zwar besser, aber körperlich schlecht.

Freue mich auf Tips.

Gruß

02.08.2024 14:29 • 02.08.2024 x 2 #1


24 Antworten ↓


Zitat von Vicky14:

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Kann man, bzw, kann ich dem Arbeitskollegen vertrauen, dass es nicht zu meinem Nachteil gewendet wird, wenn ich über meine Krankheit spreche und dass ich gern eine Schwerbehinderung beantragen will?

Ich würde das keinem auf der Arbeit anvertrauen und schon gar nicht, wenn du ihn erst noch beantragen möchtest. Ich musste meinen angeben, weil ich im öffentlichen Dienst bin. Vorteile hat man erst nach Ende der Probezeit. Es gibt dann einen besonderen Kündigungsschutz, was aber nicht heißt, dass man nicht gekündigt werden kann, aber es ist schwerer, denn der AG muss die Zustimmung vom Integrationsamt haben und vorher müssen dir auch alternative Positionen angeboten werden.
Vorteilhaft ist, dass du 5 Tage mehr Urlaub hast und einen Steuervorteil von 580 Euro im Jahr.
Den Antrag kannst du direkt beim Versorgungsamt stellen, die fordern dann ärztliche Atteste.
Erst ab einem GdB 50 gilst du als schwerbehindert, ab 30 kannst du einen Gleichstellungsantrag stellen.
Der VDK (goldwert) hilft in solchen Fragen sehr gut und auch bei der Antragsstellung.

A


Schwerbehindertenvertretung möchte ein Gespräch

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Wenn es bei euch eine Schwerbehindertenvertretung gibt, kann man davon ausgehen, dass es keine Nachteile gibt, wenn man es angibt. Aber warte erstmal ab, ob du es überhaupt bekommst und wenn, welchen Grad. Unter 50 GdB hat man eigentlich keine Vorteile.

@Islandfan wow vielen lieben Dank für deine sehr hilfreiche Antwort.

Zitat von Vicky14:
Kann man, bzw, kann ich dem Arbeitskollegen vertrauen, dass es nicht zu meinem Nachteil gewendet wird, wenn ich über meine Krankheit spreche und dass ich gern eine Schwerbehinderung beantragen will? Oder hilft er mir sogar? Hat jemand Erfahrung damit?

Ob Du diesem Kollegen vertrauen kannst, wird Dir niemand sagen können. Aber da ich selbst lange als Betriebsratsmitglied tätig war, sage ich Dir, dass ich und meine Kollegen im Betriebsrat selbstverständlich jedes Gespräch mit Kollegen gegenüber vertraulich geführt haben und nichts an die Arbeitgeberseite weitergegeben haben, dass die Kollegen nicht wollten. Wenn Dir dein Kollege also Rat zum Thema Schwerbehinderung gibt, dann darf und wird er das nicht an den AG weitergeben. Ob er Dir bei der Antragstellung helfen kann, hängt davon ab, ob er sich damit auch auskennt. Allerdings ist es eigentlich kein Problem, einen Antrag beim Versorgungsamt zu stellen, was man jederzeit auch kann und teilweise auch online angeboten wird.

Zitat von Schlaflose:
Unter 50 GdB hat man eigentlich keine Vorteile.

Ab einem GDB von 30 kann man Gleichstellung bei der AfA beantragen, sollte der Job in Gefahr sein. Das ist schon ein Vorteil, würde ich mal behaupten.

@Disturbed Vielen Dank für die Hilfe und deine Erfahrung im Betriebsrat. Ja den Antrag werde ich dann allein machen. Weiß du zufällig, was die Person wirklich mit diesem Gespräch bezwecken will? ich befürchte nur er will mich aushorchen um es gegen mich für den Arbeitgeber zu verwenden. Ich weiß, die dürfen es dem Arbeitgeber nicht weitersagen, aber wem kann man heutzutage vertrauen. Vielleicht sollte ich das Gespräch nicht annehmen, weil ich mit meiner Ehrlichkeit mich selbst in eine schlechte Position führen könnte.

Zitat von Disturbed:
Ab einem GDB von 30 kann man Gleichstellung bei der AfA beantragen, sollte der Job in Gefahr sein. Das ist schon ein Vorteil, würde ich mal behaupten.

Ja, aber selbst mit der Gleichstellung hat man nicht alle Vorteile wie mit 50, z.B. zusätzliche Urlaubstage oder steuerliche Erleichterungen. Es geht da in erster Linie um den besseren Kündigungsschutz.

Zitat von Schlaflose:
Ja, aber selbst mit der Gleichstellung hat man nicht alle Vorteile wie mit 50, z.B. zusätzliche Urlaubstage oder steuerliche Erleichterungen. Es geht da in erster Linie um den besseren Kündigungsschutz.

Ich habe auch nicht gesagt das es die selben Vorteile hat, sondern nur, dass es auch Vorteile gibt, unterhalb von GdB 50. Einfach mal so lesen wie ich es geschrieben habe und gut sein lassen, wäre aber wohl keine Option.

Mir geht es in erster Linie um Kündigungsschutz, der Rest ist nice to have.
Aber gut zu wissen, dass man trotzdem gekündigt werden kann. Dann sollte ich vielleicht weniger über meine Krankheit auf der Arbeit sprechen als ich bisher getan habe.

Zitat von Vicky14:
aber wem kann man heutzutage vertrauen.

Tja, das ist immer die Frage, die jeder für sich selbst klären muss.
Aber Du kannst natürlich erst mal hören, was er so mit Dir besprechen will und im Zweifelsfall sagst Du erstmal nichts. Generell musst Du auch keine Diagnosen nennen. Sollte es eventuell auf ein BEM Gespräch herauslaufen, könntest Du Dir auch Unterstützung bei einer Gewerkschaft holen.

Zitat von Disturbed:
Tja, das ist immer die Frage, die jeder für sich selbst klären muss. Aber Du kannst natürlich erst mal hören, was er so mit Dir besprechen will und im Zweifelsfall sagst Du erstmal nichts. Generell musst Du auch keine Diagnosen nennen. Sollte es eventuell auf ein BEM Gespräch herauslaufen, könntest Du Dir auch ...

Danke dir. Ja anhören kann ich ja, und im Zweifel sage ich nichts, wenn ich merke das Gespräch läuft in die falsche Richtung.
Würde ein BEM Gespräch bedeuten dass sie mich loswerden wollen?

Zitat von Vicky14:
ich befürchte nur er will mich aushorchen um es gegen mich für den Arbeitgeber zu verwenden

Warum sollte er das tun? Der Schwerbehindertenvertreter ist ja selbst schwerbehindert. Und er wurde von den anderen Schwerbehinderten deines Betriebs dazu gewählt. D.h. dass es in deinem Betrieb noch eine Reihe davon gibt. Das wäre ja ein Skandal, wenn der Vertreter nicht vertrauenswürdig wäre und die Leute verrät.
Abgesehen davon, musst du ihn ja nicht darüber informieren, dass du den Antrag stellst. Wenn du deinen Bescheid bekommst, kannst du selbst entscheiden, ob du das bei deinem Arbeitgeber angibst oder nicht.

Zitat von Disturbed:
Ab einem GDB von 30 kann man Gleichstellung bei der AfA beantragen, sollte der Job in Gefahr sein. Das ist schon ein Vorteil, würde ich mal behaupten.

das ist sehr gut zu wissen und wichtig, danke dir

Zitat von Schlaflose:
Warum sollte er das tun? Der Schwerbehindertenvertreter ist ja selbst schwerbehindert. Und er wurde von den anderen Schwerbehinderten deines Betriebs dazu gewählt. D.h. dass es in deinem Betrieb noch eine Reihe davon gibt. Das wäre ja ein Skandal, wenn der Vertreter nicht vertrauenswürdig wäre und die Leute ...

vielen lieben Dank, diese Info hat mir sehr geholfen

@Schlaflose heißt das, dass jeder der Schwerbehindertenvertretung ist, selbst schwerbehindert ist?

Zitat von Vicky14:
Würde ein BEM Gespräch bedeuten dass sie mich loswerden wollen?

Nicht unbedingt. Aber der Gesetzgeber schreibt eben ein solches vor, wenn der AN länger als 6 Wochen krankgeschrieben ist. Vor dieser Regelung wurde das in der Tat eher mal dazu missbraucht, wenn der AG einen MA eher nicht weiterbeschäftigen wollte. Heute ist es eben eine Pflicht für den AG, eines anzubieten. Du musst aber kein BEM Gespräch führen. Allerdings könnte das nachteilig angesehen werden, sollt man vor dem Arbeitsgericht klagen.
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Zitat von Vicky14:
das ist sehr gut zu wissen und wichtig, danke dir

Wie gesagt, man kann die Gleichstellung beantragen, aber natürlich prüft die AfA, ob sie die auch gewährt.

Zitat von Disturbed:
Wie gesagt, man kann die Gleichstellung beantragen, aber natürlich prüft die AfA, ob sie die auch gewährt.

Danke, ja das müsste ich dann sehen.

Bezüglich des Antrags:
Weißt du zufällig, ob ein Gespräch mit einem Gutachter geführt wird oder ob nur anhand Unterlagen entschieden wird ob ich eine Schwerbehinderung vorliegt?

@Vicky14 ich musste wegen dem GdB zu keinem Gutachter. Weder beim Erstantrag, noch beim Verschläschterungsantrag, der mir dann einen GdB von 50 brachte. In der Antragstellung werden die Ärzte abgefragt, die Dich behandeln. Für Die erteilst Du eine Schweigepflichtentbindung. Befunde kannst Du mitschicken, musst Du aber nicht, denn es werden sowieso die Ärzte (Kliniken) abgefragt, die Du angegeben hast. Üblicherweise entscheiden die dann nach Aktenlage. Gibt Deine Erkrankung(en) einen GdB her, solltest Du auch einen bekommen.

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