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Hallo ich habe mal ne Frage zum Schwerbehindertenausweis.
Ich habe schon oft einen Änderungsantrag gestellt der ist aber abglehnt worden.

Jetzt stelle ich noch mal einen. Da ich aufgrund meiner Ängste nicht allein Bus oder Zugfahren kann. Nur irgendwie sieht das Versorgungsamt das nicht ein. Es wurde schon mehrfach auch von meiner Ärztin attestiert.

Ich bräuchte ne Wertmarke die ich aber erst nur mir Merkzeichen bekomme. Jetzt habe ich noch mal das H und B beantragt. Es kostet so viel energie immer dagegen anzugehen.
Da es bei mir nicht nur um ne Angsterkrankung handelt sondern ich noch viele andere Psychische Diagnosen habe. Verstehe ich einfach nicht wo das Problem ist.

Ich habe schon einen Schwerbehindertenausweis mit Grad 70.

Ich kenne jemanden der hat H und B in seinem Ausweis und fährt ohne Probleme Bus und Zug und macht auch Urlaub mit weiteren Zielen. Das ist alles das was ich nicht kann.

Deswegen verstehe ich nicht die Logik von Versorgungsamt.

Vielleicht hat ja jemand noch einen Tipp.

Grüße
Seehas

08.03.2023 19:20 • 03.10.2023 #1


8 Antworten ↓

Ich glaube, dass das sehr, sehr schwer sein wird. Ich kenne eine Frau, die halbseitig gelähmt ist nach einem Schlaganfall und die musste kämpfen, um ein Zusatzzeichen in ihren Ausweis zu bekommen. Ich glaube, bei B musst du immer eine Begleitperson bei dir haben, wäre das dann bei dir der Fall?
Ich kann dir aber den VDK empfehlen, die kümmern sich wirklich sehr gut um gerade solche Probleme.

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Schwerbehindertenausweis Änderungsantrag

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Danke erst mal für deine Antwort.
Ja ich bräuchte immer eine Begleitperson dabei.

Vdk bin ich nicht so begeistert weil man da Mitglied werden muss. Aber es gibt bei uns von der EutB eine Beratung die habe ich mal angeschrieben. Vielleicht hat die noch einen Tipp.

Ich sag mal so, der VDK kostet 6 Euro im Monat und er ist mit Gold nicht zu bezahlen, weil er sich wirklich ins Zeug legt für einen samt Rechtsanwalt. Mein Exmann und ich haben ihn schon ein paar mal gebraucht und wir sind seit 2013 Mitglied. Ich finde, besser kann man sein Geld nicht anlegen. Denn wenn man einen Anwalt privat bezahlt, kann das in die Tausende gehen.

@Seehas Hi bist Du auch schon mal in Widerrufverfahren reingegangen und gibt es Neuigkeiten?
Ich wusste es nicht aber mit Merkzeichen Blind, H, aG kann man mit Verordnung Taxifahrten zu medizinisch notwendigen ambulanten Arztbesuchen ausstellen lassen.

Begleitperson-) man ist nicht verpflichtet für eine Begleitperson mitzunehmen aber berechtigt.

Zitat von Seehas:
Nur irgendwie sieht das Versorgungsamt das nicht ein. Es wurde schon mehrfach auch von meiner Ärztin attestiert

Ängste sind therapierbar. Behandelbar. Jedenfalls nicht unheilbar. Vielleicht liegt es daran.
Angenommen es geht dir irgendwann wieder besser ohne Ängste, dann würde der GdB ja auch nicht wieder reduziert werden.
Nur eine Vermutung.

Ich habe GdB 50 wegen bipolarer Störung. Eine Erhöhung wegen insulinpflichtigem Diabetes und zwei *kaputten* Knien, die operiert werden müssten (neues Gelenk bei beiden) wurden auch abgelehnt.

Weiß jemand wie das heißt, wenn man die Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz zu parken bekommen möchte?
Wie nennt man das ?

Bei uns wäre es der SoVD der bei solchen Dingen hilft. Liegt auch bei 6 Euro / Monat.
Gibt es in vielen Städten eine Anlaufstelle.

Zitat von Seehas:
Ich habe schon oft einen Änderungsantrag gestellt der ist aber abglehnt worden.

Bist du im VdK? Die helfen dabei, das durchzusetzen, vorausgesetzt, du kannst das mit Arztberichten belegen.
Ein Bekannter hatte das mit dem VdK zusammen durchsetzten können, dass er mehr Prozente bekommen hat als Beispiel.
Das H steht für Hilflosigkeit wie z. B. ständige Hilfe beim An- und Auskleiden, Körperpflege, Nahrungsaufnahme und so weiter, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Wenn du das aber noch kannst - abgesehen von Bus-und Bahnfahren, kann ich mir vorstellen, dass das nicht reicht.
Bei B müssen - glaube ich - noch andere Zeichen mit eingetragen sein, z. B. Gehbehinderung oder so.
Aber da bin ich nicht genau informiert.

Ich habe meinen aktuellen Bescheid mit 70GdB gerade erhalten. B wurde auch abgelehnt.
Das Merkzeichen B steht Menschen zu, die wegen ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel regelmäßig nur mit fremder Hilfe benutzen können......Ihre Beeinträchtigungen sind nicht so schwerwiegend, dass Sie bei der Benutzung Öffentlicher Verkehrsmittel (z.B. beim Ein- und Aussteigen oder während der Fahrt) regelmäßig fremde Hilfe benötigen. Grundsätzlich käme man ja körperlich alleine in Verkehrsmitteln zurecht. Es geht halt Psychisch nicht.

Vergleiche ist dies mit Menschen, die körperliche Beeinträchtigungen haben, muss ich mich dem wohl unter übel anschließen, das Merkzeichen nicht erhalten zu haben ist korrekt. Ich habe Ängste / Panik etc. die mich einschränken aber durchaus auch therapierbar sind. Zudem würde ich aus dem Bus Ein- und Aussteigen können. Panik hin oder her, es ist mir körperlich möglich. Und ich kann mein Pkw nutzen. Zwar auch eingeschränkt aber ich bin dazu grundsätzlich fähig.

Ich kenne auch viele Menschen, die wesentlich mehr in ihren Ausweisen haben, als sie mMn benötigen würden. Genauso gibt es aber auch Menschen, die wesentlich mehr benötigen würden aber dauernd abgelehnt wird.

Das Dinge abgelehnt werden, die therapier- oder operierbar sind, ist ja eigentlich auch bekannt und eigentlich auch nicht ungewöhnlich. Der MDK berücksichtigt auch nicht immer Prothesen wie Hüft Teps etc. Deshalb gibt es ja immer wieder die Möglichkeit, neu überprüfen zu lassen bei Verschlimmerung.

Meine Mutter hat 10 Grad weniger im Ausweis. Es gibt Bereiche, wo ich sagen würde, sie ist -Altersentsprechend- eingeschränkter als ich. Aber auch hier gibt es Dinge, die sind behandelbar. Neue Knie, neue Hüfte etc. Und auch sie kommt alleine in den ÖPNV. Ebenso mein Vater, der wirklich extrem eingeschränkt ist körperlich. Aber auch er findet seine Wege aus einem Bus. Zeit, Stock in der Hauptsache.

Wenn du den VdK nicht nutzen möchtest, ist`s halt schwierig.

@UlliOnline
Parkausweis für Behinderte. Du benötigst einen blauen oder orangenen Parkausweis und das Merkzeichen aG im Behindertenausweis. Hierfür: ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte
den Schwerbehindertenausweis, bzw. andere Nachweise aus denen hervorgeht, dass die Voraussetzungen für einen Behindertenparkplatz erfüllt sind.




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