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Ich bin seit nun 8 Monaten im Krankengeld, bin aber noch angestellt. Demnächst steht ein Klinikaufenthalt an, doch ich bezweifle, dass ich danach arbeiten kann.

Daher geht es vermutlich Richtung Erwerbsminderungsrente. Zusätzlich ist es in meinen Fall vermutlich sinnvoll, schwerbehinderung zu beantragen. Denn ich bin kaum noch in der Lage rauszugehen, kann so gut wie gar nicht mehr mit Menschen reden und habe intensive Schwäche im Körper.

Nun ist da die Frage, ob ich rückwirkend die Feststellung beantragen muss oder ab Antragstellung?

kennt sich da jemand aus?

20.04.2024 12:46 • 17.05.2024 #1


10 Antworten ↓


Meines Wissens nach geht das nicht rückwirkend, sondern immer ab Antragsstellung.
Und das dauert auch etwas.

A


Schwerbehinderten-Ausweis rückwirkend

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@Horizon Ich Fülle gerade den Antrag aus und da steht unter Punkt 5. Die beantragte Feststellung soll gelten: ab antragstellung ; rückwirkend ab:

Da hatte ich mich gefragt, ob das wichtig ist

@NochSoEiner achso zusätzlich steht dahinter in klammern aus folgendem Grund : zB. steuern, rente, Krankenkasse, Arbeitsplatz

Dann weiß ich es nicht, bei mir ist es ewig her.

Ja ist möglich wenn du das handfest nachweisen kannst (Steuerliche Vorteile durch Pauschbetrag, vorzeitige Rente, oder z.B schwerbehinderte /pflegebedürftige Kinder deren Eltern Jahre später einen Antrag stellen und berechtigte steuerliche Interessen haben) . Das wird nicht so einfach...ich habe rückwirkend 1 Jahr wegen Finanzamt beantragt aber warte seit 6 Monaten das der Antrag überhaupt bearbeitet wird.

@blue1979 Das klingt so, als würde es in meinem fall dann keinen sinn machen oder? der Antrag ist ja für mich und steuerliche Vorteile hab ich ja eigentlich nicht so große dann oder?

Wieso musst du das wegen dem Finanzamt machen? bekommst du dadurch dann irgendwas?

@NochSoEiner Hi, also je nach dem Grad der Schwerbehinderung bekommst du Freibeträge wenn Du eine Einkommenssteuererklärung machst (falls Du keine EST machst, dann bekommst du keine Freibeträge und der Punkt Steuer ist uninteressant für dich).
Bei Merkzeichen H /Blind sind es schon 7600 EUR im Jahr. Das soll einwenig die Mehrausgaben für die Behinderungen ausgleichen (also bei 24 h Betreuungskosten , Fahrten, Dienstausfälle von Pflegepersonen kommen im Jahr viele Kosten zusammen die nicht von Ämtern getragen werden). Mein Sohn hat H und die Ausgaben für ihn waren in manchen Jahren sehr hoch und die steuerlichen Freibeträge waren da eine Entlastung.

Wenn du den Antrag nur für Dich stellst und die letzten Jahre keine Mehraufwendungen aufgrund deiner Krankheit nachweisen kannst (Arztkosten, Therapiekosten etc.), dann lohnt sich das auch nicht. Dann würde ich Antragsdatum angeben. Rechne mit langen Bearbeitungszeiten beim Versorgungsamt und sprich vorher mit Ärzten die Du benennst, ob sie dich da unterstützen werden (gib nur engagierte Ärzte an die positiv für dich schreiben und dich das gegenlesen lassen). Mache dir auch einen Ordner und sammle Befundberichte, soweit diese für dich nützlich sind.
Mit Ämtern braucht man viel Geduld und Nerven, rechne auch immer mit Widerspruch (nicht zu früh aufgeben) einlegen wenn du mit der Entscheidung nicht zufrieden bist

Wünsche Dir da viel Erfolg!

@blue1979 Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Das hilft mir sehr weiter

Zitat von NochSoEiner:
@Horizon Ich Fülle gerade den Antrag aus und da steht unter Punkt 5. Die beantragte Feststellung soll gelten: ab antragstellung ; rückwirkend ab: Da hatte ich mich gefragt, ob das wichtig ist

Im Zweifel ab Antragstellung. Rückwirkend ab würde nicht wirklich was bringen, da die bei der Antragstellung schon alle verfügbaren Gutachten, Befunde, Arztbriefe etc von allen evrfügbaren/angegebenen Ärzten und der Rentenversicherung (meiens wissens) anfordern. Wenn du da bei Antragstellung schon nichts rückwirkend bzw was vorher war geltend machst wird das jetzt wahrscheinlich auch nichts.
Ergo ist rückwirkend ab ein eher ein Zeitraum nach drr Erstantragssteluung. Bzw werden die das im Regelfall wahrscheinlich so werten.

vielleicht hilft dir auch der Klinikaufenthalt und du brauchst keine Rente oder die Bestätigung des GdB
würde erstmal versuchen da so wieder rauszukommen, denn 8 Monate lang krank klingt jetzt nicht nach Ewigkeit
drücke dir die Daumen dass auch so wieder auf die Beine kommst und normal arbeiten kannst trotz Krankheit vielleicht in einer Werkstätte
Kopf hoch !

A


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