Hallo @Janne,
beim eigentlichen Antrag, also dem Formular als solches, gibt es im Prinzip nur Abfragen bezüglich der Ärzte und des Einkommens und natürlich nach Zeiten der Beschäftigung und Erkrankung. Da kann (wie bei mir der Fall), die Dienststelle der DRV bei mir Vorort kompetent helfen. Den Sachbearbeiter interessiert es auch nicht wirklich, weshalb der Antrag gestellt wird, sondern klärt ab, was alles erforderlich ist um einen Anspruch zu haben. (Anwartzeiten ect.) Ansonsten sind die behandelnden Ärzte zunächst gefragt. Dazu braucht es dann eine Schweigepflicht Entbindung der Ärzte und außerdem Kontodaten, wo die Rente bei Bewilligung dann hin überwiesen werden soll. Mehr ist erstmal nicht nötig.
Problematisch könnte der Selbsteinschätzungsbogen werden. Dieser wurde mir nach Antragstellung zugeschickt. Da gilt es halt aus eigener Sicht die Beeinträchtigung zu schildern und dies sollte sich letztlich mit dem decken, was behandelnde Ärzte auch befunden können. Da hilft als erstes, mit den behandelnden Ärzten auch über den Rentenantrag gesprochen zu haben und wenn diese meinen, dass sie den Antrag befürworten, ist das schon mal wichtig. Alle Angaben macht man natürlich nach bestem Wissen und Gewissen. Die Formulare kann man sich auf der Seite bei der DRV ja runterladen und mal anschauen, damit man ein Gefühl bekommt, wo vielleicht das eine oder andere unklar ist. Nervig ist das ausfüllen allemal, aber man kommt halt nicht drumherum.
Ansonsten werden natürlich auch Befunde angefordert und es kommt sehr selten vor, dass man nicht trotzdem zu einem Gutachter muss. Wirkliche Unterstützung wird tatsächlich erst bei einer Ablehnung nötig, wobei es da dann gilt, die Frist für einen Widerspruch einzuhalten. Anwaltliche Hilfe brauchts in der Regel spätestens bei einer Klage vorm Sozialgericht.
13.03.2023 16:55 •
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