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Ich steige langsam nicht mehr durch. Selbst die Rentenversicherung gibt nur wage Auskünfte. Deswegen möchte ich hier einfach mal in die Runde fragen:

Ich habe in 9 Jahren mit 61 meine 45 Beitragsjahre voll. Darf aber erst mit 67 in Rente gehen, lt. Rentenbescheid.
Dann hätte ich ja 51 Jahre eingezahlt.
Dann wird immer von Langzeit Versicherten gesprochen die eher angeschlagsfrei in Rente gehen dürfen.
Wann ist das denn? Betrifft das nur bestimmte Jahrgänge?
Ich hab mir mal ausrechnen lassen was ich in die Rente einzahlen müsste damit ich mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen könnte.
Das Geld lege ich lieber unters Kopfkissen oder würde es anlegen.

Kennt sich jemand mit meiner Frage aus?

27.03.2024 19:57 • 30.03.2024 #1


23 Antworten ↓


Ja, ab einem bestimmten Jahrgang wird das Renteneintrittsalter sukzessive bis auf derzeit 67 erhöht. Da spielen die 45 Beitragsjahre keine maßgebliche Rolle mehr. Genaue Infos gibts dazu auf der HomePage der DRV.

A


Rente wirklich erst mit 67?

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Hab da eben auch noch mal drauf geguckt und da steht dass man ab Jahrgang 1964
Mit 65 abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen kann wenn man 45 Jahre eingezahlt hat. Aber warum steht das nicht auf dem jährlichen Rentenbescheid?
Jeder druckst rum, selbst die DRV.

@kyra96 bist Du da jetzt sicher. Ist es ab Jahrgang 64 oder bis Jahrgang 64? Ich weiß es jetzt gerade nicht, aber ich bin ja 63er und könnte erst mit 66 3/4 abschlagsfrei in Rente. Oder halt mit einem GDB von mindestens 50 dann auch früher, eventuell.

Aber so ist es. Wenn du 45 Beitragsjahre zusammen hast, kannst du 2 Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen. Ich muss auch eigentlich bis 67, kann aber auch mit 65 gehen, da ich mit 62 schon die 45 Jahre um habe. Mit 63 könnte ich auch gehen, allerdings mit 14,4 % Abschlag.
Wenn du die große Renteninformation bekommst, steht auf einer der unzähligen Seiten die Info wie lange deine Wartezeit noch ist bis zu den 45 Jahren. Da steht aber auch irgendwo, dass du mit 65 schon raus kannst. So in einem Nebensatz.

@Karimma das heißt aber auch, dass Du dann 48 Jahre eingezahlt hast, bis du mit 65 statt 67 abschlagsfrei in Rente gehen kannst, sofern du mit 62 schon die 45 Jahre voll hast.

Zitat von Karimma:
Aber so ist es. Wenn du 45 Beitragsjahre zusammen hast, kannst du 2 Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen. Ich muss auch eigentlich bis 67, kann aber auch mit 65 gehen, da ich mit 62 schon die 45 Jahre um habe. Mit 63 könnte ich auch gehen, allerdings mit 14,4 % Abschlag. Wenn du die große Renteninformation ...


Danke Dir. Meinst du den grossen Bescheid wo die jährlichen Zahlungen festgehalten wurden oder den kleinen wo drin steht was man bekommt wenn man jetzt zum Beispiel Erwerbsfähigkeit ist und was einem später als Rente erwarten könnte.

Zitat von Disturbed:
@Karimma das heißt aber auch, dass Du dann 48 Jahre eingezahlt hast, bis du mit 65 statt 67 abschlagsfrei in Rente gehen kannst, sofern du mit 62 schon die 45 Jahre voll hast.

So verstehe ich das auch. Ich hätte dann bis 65 49 Jahre eingezahlt

Zitat von Disturbed:
@Karimma das heißt aber auch, dass Du dann 48 Jahre eingezahlt hast, bis du mit 65 statt 67 abschlagsfrei in Rente gehen kannst, sofern du mit 62 ...
Ja genau. Wenn ich bis 67 gehe, komme ich sogar auf fast 51 Jahre.

Zitat von kyra96:
Danke Dir. Meinst du den grossen Bescheid wo die jährlichen Zahlungen festgehalten wurden oder den kleinen wo drin steht was man bekommt wenn man ...
der große Bescheid.

Zitat von Karimma:
der große Bescheid.

Dann werde ich da mal genauer drauf gucken.....aber komisch ist es trotzdem dass es nicht auf dem kleinen Bescheid steht und mir due DRV keine Auskunft geben kann.

Es gibt 1 x im Jahr zu deinem Rentenbescheid so eine Beilage
Da steht eigentlich alles drin.
Oder du rufst deine Rentenversicherung an.
Da kannst du einen telefonischen Beratungstermin machen

Die können dir alles genau beantworten.
Ich habe da im letzten Jahr angerufen um mich genau zu erkundigen.
Die waren sehr nett und haben mir wirklich weiter geholfen

Zitat von kyra96:
Dann werde ich da mal genauer drauf gucken.....aber komisch ist es trotzdem dass es nicht auf dem kleinen Bescheid steht und mir due DRV keine Auskunft geben kann.

Du kannst in dem letzten großen schauen. Da müsste das ja auch schon stehen.
Bei mir stand leider von vornherein, dass das das mit den 45 Jahren nicht erreichbar ist Ich bin froh, dass ich ich die 35 erreiche und mit 63 mit Abschlägen (13,2%) gehen kann.

Zitat von Schlaflose:
Du kannst in dem letzten großen schauen. Da müsste das ja auch schon stehen. Bei mir stand leider von vornherein, dass das das mit den 45 Jahren ...

12.6 % sind es an Abschlägen und natürlich die sozial Abgaben

Zitat von Cornelie:
12.6 % sind es an Abschlägen und natürlich die sozial Abgaben

Ich bin Jahrgang 62, das macht 13,2%. Klar die Sozialabgaben sind natürlich immer dabei und Steuern werde ich auch zahlen müssen, weil ich auch noch von der Zusatzversorgung Rente bekommen werde (dort mit 10,8% Abschlag), Riesterrente habe und auch noch einige private Rentenversicherungen. Das wird alles mit in die Versteuerung eingezogen.

Zitat von Schlaflose:
Ich bin Jahrgang 62, das macht 13,2%. Klar die Sozialabgaben sind natürlich immer dabei und Steuern werde ich auch zahlen müssen, weil ich auch ...

Sorry . Dann hast du natürlich Recht.
Ich hatte wohl fälschlicherweise angenommen ich wäre im Thema. Nur weil ich den Antrag letztes Jahr für mich gestellt habe

Falls es jemand noch nicht kennt, man kann seinen Renteneintritt mal berechnen lassen. Ist aber keine rechtsverbindliche Berechnung, die aber mal Anhaltspunkte geben kann.
Mir wurde heute mit GDB 50 ein Renteneintrittszeitpunkt am 01.07.2025 mit 10,8% Abschlag berechnet. Die 35 Beitragsjahre hab ich ja zum Glück voll, aber eben noch keine 45. Die errechnete Rente wäre zwar recht dürftig, aber das ist ja ein anderes Thema. In jedem Fall würde ich mir die aber vor einem Antrag ohnehin von einem Fachmann noch mal genau ausrechnen lassen.


https://www.deutsche-rentenversicherung...chner.html
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Zitat von Disturbed:
Falls es jemand noch nicht kennt, man kann seinen Renteneintritt mal berechnen lassen. Ist aber keine rechtsverbindliche Berechnung, die aber mal ...

Du kannst telefonisch einen betratungstermin bei deiner Rentenversicherung zwecks Beratung machen lassen.

Zitat von Cornelie:
Du kannst telefonisch einen betratungstermin bei deiner Rentenversicherung zwecks Beratung machen lassen.

Ja, das weiß ich, trotzdem danke. Ich mache mittlerweile alles online bei der DRV seit ich mal nen Antrag auf EMR gestellt habe. Da gibts auch ne Terminvergabe.

Bei uns im Ort gibt es einen erhrenamtlichen Versicherungsältesten, der um Auskunft gefragt werden kann. Den Antrag kann man auch bei ihm stellen. Das gibt es in vielen Gemeinden.

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