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Udo G.
Hallo!Vielleicht kann mir jemand helfen.Hab gestern den ablehnungsbescheid bekommen,trotz eindeutiger Diagnose durch einen Neurologen.Die Ablehnung ist ohne jedwede Begruendung.Nun meine Frage:Wie sehen die Erfolgsaussichten aus,wenn ich klage?Muss ich einen Anwalt haben,denn mit Fachanwaelten hab ich schlechte Erfahrungen gemacht,wenn denen was nicht passt,holen die sich den Titel und legen das Mandat nieder wegen "mangelnder erfolgsaussichten"!Was muss ich bei einer Klage beachten.2. Punkt:Widerspruchsverfahren.Vor dem Prozess hat der "liebe Papi Staat" das Widerspruchsverf. gesetzt.was koennte ich in der Begruendung reinschreiben,was sinnvoll waere?Danke im voraus fuer eure fachkompetente Hilfe.LG udo.
26.02.2003 20:38 • • 04.06.2003 #1