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@Funker

Die kk hat dich nun aufgefordert. Diese bleibt bestehen auch wenn du jetzt arbeiten gehst.

Solltest du also eines tages wieder krankgeschrieben werden und krankengeld beantragen muessen, mit diagnosen die dem jetzigen diagnoseschluessel zuzuschreiben waeren weil sie in verbindung stehen.. Denn holen sie die reha wieder aus der schublade raus ️

Zitat von Knipsi:
Ja ich hatte ende januar eine aufforderung durch eine empfehlung des MD und anfang februar nach einigen tagen frust und widerwille denn einen antrag ...

What? Du wartest seit Februar oder März auf einen Rehaplatz? Das toppt ja alles je gehörte.

A


Rehaantrag stellen

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@Funker jap. Muss aber erwaehnen, dass ich einen doppelplatz brauche wegen kind welches auch eine reha bewilligt bekam. Und noch eine heilstaettenaenderung beantragte, da zugewiesene klinik nicht umsetzbar ist.

Nichts destotrotz gibt es sehr lange wartezeiten fuer eine kkinikaufnahme. Wenn du also Dezember beantragst kann es sein das es auch noch bis Sommer dauert oder laenger dauert oooooder der rententraeger deinen antrag gar nicht erst bewilligt. Wenns allerding bei dir das durch md entstand, denn werden die dem eher stattgeben.

Zitat von Knipsi:
@Funker jap. Muss aber erwaehnen, dass ich einen doppelplatz brauche wegen kind welches auch eine reha bewilligt bekam. Und noch eine ...

Ja MD aber KK macht Druck da Kliniken lange Wartezeiten haben. Danke für die nette Unterhaltung und alles Gute für Dich.

@Funker naja logisch beziehst ja gelder von denen

Wuerde mich freuen wenn du im dezember spaetenstens ein update da laesst

Dir auch alles gute

Zitat von Knipsi:
Die kk hat dich nun aufgefordert. Diese bleibt bestehen auch wenn du jetzt arbeiten gehst

Das mag bei der Krankenkasse zwar aktenkundig bleiben, allerdings erlischt die Mitwirkungspflicht sobald die Krankenkasse keine Leistung mehr erbringen muss, weil man wieder arbeiten geht. Dementsprechend muss man natürlich nicht in eine Reha gehen, oder sie beantragen. Ob die Krankenkasse gleich wieder die Reha Karte zieht, wenn eine erneute Krankschreibung wegen der selben Erkrankung stattfindet und die Krankenkasse auch Krankengeld leisten muss, ist nicht gesichert. Zum einen würde bei einer Rente eh kein Krankengeld gezahlt, ebenso bei einer vollen Erwerbsminderungsrente. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente würde Krankengeld ohnehin nur anteilig gezahlt. Und die Aussteuerung ist ja nicht vom Tisch, wenn die Blockfrist noch besteht.

Aber wenn ja Arbeiten gehen das Ziel ist, dann erübrigt sich ja sowieso jeglicher Gedanke bezüglich einer Versorgung mit Geld seitens der Krankenkasse oder DRV. Dann muss man nur noch gegenüber der AfA seiner Mitwirkungspflicht nachkommen, wenn man ALG1 bezieht und dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Mitwirken muss man dann, indem man sich auf VVs mit Rechtsfolgebelehrung zu bewerben hat und gegebenenfalls auch zu einer angeordneten Maßnahme geht und daran teilnimmt. Außerdem zu Einladungen erscheint, bei der sich der Sachbearbeiter mit einem über die berufliche Perspektive unterhalten will. Aber irgendwann ist ja auch Schluss mit ALG1 ind dann wäre man ein Fall für das Jobcenter, falls Anspruch auf Bürgergeld überhaupt gegeben ist.

Dein ersten absatz hab ich doch in den ganzen beitraegen doch so geschildert wie du jetzt.

Kam in meinem von dir zitierten absatz wohl nicht mehr so rueber

Und doch mir wurde von der kk gesagt, wenn ich wieder arbeiten gehe, somitbdie reha jetzt nicht beanspruche und ich eines tages wieder krankengeldleistungen beantragen muss, denn wird das geprueft und sie fordern die reha wieder ein sobald sich dies der alten erkrankung zuordnen laesst.

Und wenn er jetzt angenommen in der krankschrift bleibt und dieser mitwirkung nicht nachkommt, zaehlt dieses schriebs von der kk (rehaaufforderung) als rentenantrag beim traeger, da ja denn der krankengeldanspruch zwangsweise aufgehoben wird. Wenn er also pech hat und er wuerde in die em gehen wollen denn, denn koennte es passieren das er eben eine ablehnung erhaelt aufgrund weil er der rehaauffirderung nicht nach kam.

Wenn er sich jetzt arbeitslos meldet ist kk raus also draengen sie ihn nicht mehr bis dezember der jetzigen aufforderung nachzukommen.

Sollte er waehrend des bezugs vom Afa laengerfristig krank werden und ausscheiden wird auch dort ein internes MD zugeschalten. Wenn die sehen, dass da eine rehaaufforderung bereits vorlag, werden die auch ihre maßnahmen einleiten.

Also wie auch immer. Der TE scheint ja erstmal auf einem guten weg zu sein. Ihm wuensche ich viel erfolg bei seinem Vorhaben ️

Zitat von Funker:
What? Du wartest seit Februar oder März auf einen Rehaplatz? Das toppt ja alles je gehörte.

Ich habe auf meine Reha von der Antragsstellung bis zum Antreten genau ein Jahr gewartet. Allerdings habe ich die Reha aus eigenem Antrieb beantragt, wurde zuerst abgelehnt, nach meinem Widerspruch musste ich zum Gutachter und wurde daraufhin genehmigt. Da war schon ein halbes Jahr vergangen. Dazu kam, dass ich nicht meine Wunschklinik bekam und habe wiederum widersprochen, und bekam dann endlich die Genehmigung für die Wunschklinik. Und dafür musste ich nochmal mehrere Monate auf einen Platz warten.

Bei mir ist es ähnlich wie bei @Schlaflose , meine Reha beginnt auch erst ein Jahr nach Antragstellung - aber ohne Ablehnungen und Widersprüche.
Nach einer gescheiterten Wiedereingliederung nach einer Erkrankung habe ich nach Beratung mit meinen Ärzten Mitte Februar freiwillig einen Rehaantrag gestellt. Ich war definitiv nicht arbeitsfähig. Der Antrag wurde direkt bewilligt, nach sechs Wochen, Anfang April, kam die Zusage. Die DRV hat mir vier Kliniken zur Auswahl gestellt und dann meiner Wunschklinik auch zugestimmt. Die Wartezeit ist aber immens - die Reha beginnt Ende Januar, also 11,5 Monate nach Antragstellung!
Bei einer Kollegin, die ebenfalls schon lange krank geschrieben ist und eine Reha beantragt hat, ist es genauso, sie wartet auch schon fast ein Jahr.
Sollte die Reha volle 6 Wochen dauern, bin ich Anfang März mit allem durch und war dann über ein Jahr krank geschrieben. Was für ein Wahnsinn!

Dass du arbeiten möchtest, Funker, und das alles für sinnlos hälst, weil es dir gut geht, verstehe ich. Trotzdem würde ich den Rehaantrag stellen. So bist du auf der sicheren Seite, solltest du erneut erkranken oder doch nicht ausreichend fit sein. Eine neue Stelle suchen kannst du jetzt parallel ja trotzdem.

Auch wenn der GdB kein Thema mehr zu sein scheint, noch eine Bemerkung dazu: Vor ein paar Jahren sind die Richtlinien, um einen GdB zu bekommen, massiv verschärft worden und die Beurteilungen der Versorgungsämter oft restriktiver geworden. So einfach ist das also nicht. Außerdem sind die Bearbeitungszeiten zum Teil extrem lang. Ich habe seit meiner Kindheit einen SBA. Jetzt habe ich einen Änderungsantrag gestellt, und obwohl die Sache eigentlich eindeutig ist, warte ich seit Monaten auf den Bescheid. Auch von anderen kenne ich das so, z. T. mit noch weitaus längeren Bearbeitungszeiten. Da es bei Funker um Fristen geht, scheint mir dieser Weg unrealistisch, der TE müsste vermutlich mit einem langen, vielleicht zu langen Antragsverfahren rechnen. Versuchen kann man es natürlich.

Ich denke, wenn die Reha von einer offiziellen Stelle wie KK, Jobcenter usw. angeordnet wurde geht das alles viel schneller. Dafür müssen dann diejenigen, die es freiwillig machen wollen, umso länger warten.

@Schlaflose Das glaube ich auch.

@Knipsi, Hallo da bin ich wieder mit einem Update. Ich habe in Absprache mit meiner Psychaterin eigentlich im Oktober mein Arbeitsverhältnis kündigen wollen. Mein AG hat sich dann dazu durchgerungen(nach vier Monaten Stress), mich zum 30.11.24 zu kündigen. Na besser konnte es nicht kommen. Bin zur AfA und habe mich ALG1 gemeldet. Habe umgehend einen Sack an Vermittlungsangebote bekommen. Auf alle Bewerbungen dann Absagen bzw. keine Rückmeldung. Nachdem sich dann meine AV eingeschaltet hat, hat sich jetzt alles beruhigt. Ich habe der AfA mitgeteilt das ich in ein paar Monaten in Altersrente mit Abschlägen gehe. Sieht nicht gut aus, zu alt und für kurze Zeit nicht mehr vermittelbar. Gut so, das ist das was mir psychisch gut tut. Gehe trotzdem regelmäßig zur Psychaterin und zum Gespräch zur Psychotherapeutin. Ich glaube es wird entspannt bis zur Rente Ende nächsten Jahres.
Ich hoffe bei Dir ist alles ok? Aber so 100%tig geht es uns ja nie. Aber es gibt größeres Elend.

Ich vergaß....AU habe ich zum 30.11.24 beendet und damit mit der Reha nichts mehr zu tun. Nur neuer Arbeitsstreß kann alles wieder zunichte machen, aber Arbeit wird wohl nicht sein.

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