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Zitat von Disturbed:
Ist das Deine Annahme oder wer hat Dir das gesagt? Was die DRV entscheidet weißt Du doch erst, wenn Du einen Bescheid in den Händen hast, der auf ...

Na das kann ich doch online auf der DRV Seite eingeben und da werden mir meine Rentenarten vorgegeben. Wenn mir laut Gesetz eine Altersrente mit Abschlägen zusteht kann die RV das nicht ablehnen wenn ich einen Antrag stelle.

Ich wuerde empfehlen den rehaanstrag zu stellen, da die kk dir dein krankengeld streichen kann und das aufforderungschreiben wohl automatisch als rentenantrag beim tententraeger gewertet wird. Wenn du denn also versuchst dein fehlendes (kranken)geld vom rententraeger zu erhalten kann es dir passieren, dass du wegen fehlender mitwirkungspflicht auch dort kein geld erhaelst. Da sie die reha vorziehen.

Wichtig ist also der eingang deines rehaantrages. Ob du die denn spaeter wenns soweit ist nun antrittst oder nicht ist erstmal zukunftsmusik.

Lg

A


Rehaantrag stellen

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Zitat von Funker:
Na das kann ich doch online auf der DRV Seite eingeben und da werden mir meine Rentenarten vorgegeben. Wenn mir laut Gesetz eine Altersrente mit Abschlägen zusteht kann die RV das nicht ablehnen wenn ich einen Antrag stelle.

Wenn Du den Rentenrechner auf der HomePage der DRV genutzt hast, dann hast Du auch sicher dies gelesen;

“Die online ermittelten Rentenbeträge sind allerdings unverbindlich und können eine individuelle und kostenlose Beratung in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung nicht ersetzen.“

Verbindlich bei der DRV ist nur was im Bescheid am Ende steht. Und warum willst Du unbedingt Abschläge in Kauf nehmen, wenn Du nicht mal einen GDB beantragt hast? Für mich macht das keinen Sinn. Das ist wie erst die Schuhe anziehen und dann die Socken drüber.
Klar, vielleicht bekommst Du keinen GDB 50 oder höher, dann hattest Du etwas Mühe. Aber es nicht vorher zu versuchen um mehr Geld zu haben muss man natürlich nicht, wenn man drauf verzichten will.

Zitat von Knipsi:
Ich wuerde empfehlen den rehaanstrag zu stellen, da die kk dir dein krankengeld streichen kann und das aufforderungschreiben wohl automatisch als ...

Ein einmal genehmigte Reha muss ich wohl antreten oder habe ich da noch eine Wahl?

Zitat von Disturbed:
Wenn Du den Rentenrechner auf der HomePage der DRV genutzt hast, dann hast Du auch sicher dies gelesen; “Die online ermittelten Rentenbeträge sind ...

Das mit dem GDB 50 habe ich schon bei meinen Ärzten angesprochen und keine Aussicht auf Erfolg.
Die Rente mit Abschlägen nehme ich in Kauf da ich gut verdient habe. Und solange es keine Gesetzesänderung gibt gilt das was auf der RV Seite steht, also sollte der Genehmigung einer Altersrente mit Anzügen nichts im Wege stehen.

@Funker eine rehaaufforderung verfaellt nicht. Selbst wenn du jetzt wieder zurueck in die arbeit gehen wuerdest und im laufe der zeit nochmals krankgeschrieben wirst und es mit deiner erkrankung in verbindung gebracht wird, wuerden sie wieder mit der reha winken.

Ich hab jetzt nicht alles durchgelesen aber wieso streubst du dich vor einer reha?

Vllt kannst du ja eine ambulant absolvieren in deiner umgebung

Zitat von Funker:
Ein einmal genehmigte Reha muss ich wohl antreten oder habe ich da noch eine Wahl?

Das einzige was Du irgendwann musst, ist tatsächlich nur, aus dem Leben scheiden.
Ungeachtet dessen, ob Du jetzt in eine Reha willst oder nicht, schaden wird sie nicht. Wohnen im Einzelzimmer, essen wird serviert oder man holt es sich an der Ausgabe. Ein paar Anwendungen und Therapien an denen man teilnehmen muss, töten niemanden. Man darf sogar teilnahmslos sein, Hauptsache man nimmt eben teil.

Aber der eigene Arzt kann auch eine Reha Unfähigkeit bescheinigen, was die Sache letztendlich aber wohl nur aufschieben würde.

Zitat von Knipsi:
@Funker eine rehaaufforderung verfaellt nicht. Selbst wenn du jetzt wieder zurueck in die arbeit gehen wuerdest und im laufe der zeit nochmals ...

Weil die Reha mir im Weg steht da ich eine neue Arbeit aufnehmen möchte. Meine Psychologin ist auch der Meinung das eine Reha mir nichts bringt, ich solle mir einen passenden Job suchen. Und ich glaube sie hat Recht.
Ich möchte wieder unter Menschen und möchte was tun.

Zitat von Disturbed:
Das einzige was Du irgendwann musst, ist tatsächlich nur, aus dem Leben scheiden. Ungeachtet dessen, ob Du jetzt in eine Reha willst oder nicht, ...

Na so schön wie Du das hier beschreibst ist das wohl nicht immer. Meine Frau hat da was anderes durch.

Stelle dennoch einen rehaantrag. Um dich in sicheren tuechern zu legen falls es mit der jobsuche nicht so schnell klappt und du weiter in der krankschrift bleibst dadurch.

Wenn du ausgesteuert bist und die krankenkasse somit nicht mehr verantwortlich fuer dich ist das mehr oder minder nicht mehr zwingend diese denn tatsaechlich anzutreten. Aber solange du von den geld beziehst, bist du an deiner mitwirkungspflicht gebunden um krankengeld zu erhalten.

Wie oben schon erwaehnt. So eine rehaaufforderung verfaellt nicht

Zitat von Funker:
Die Rente mit Abschlägen nehme ich in Kauf da ich gut verdient habe. Und solange es keine Gesetzesänderung gibt gilt das was auf der RV Seite steht, also sollte der Genehmigung einer Altersrente mit Anzügen nichts im Wege stehen.

Na dann ist ja alles geklärt. Mach es wie Du es für richtig erachtest.
Wenn Deine Erkrankungen laut deinen Ärzten keinen GDB hergeben, dann kannst Du dich ja auf deren Einschätzung verlassen. Entscheidend wäre halt, was das Versorgungsamt ermittelt. Aber es ist natürlich an Dir, keinen Antrag zu stellen, wenn es dir zu mühsam ist oder Du schlicht nicht willst. Meinen ersten Antrag hatte ich damals in meiner ersten Reha gestellt, mit der Frau vom dortigen Sozialdienst. Damals war ich aber noch wesentlich jünger und er ging mit GDB 30 durch. Mein später online gestellter Verschelchterungsantrag ergab dann einen von 50. Aber so gut muss es natürlich bei Dir nicht laufen. Ganz sicher wird es das auf jeden Fall nicht, wenn Du es nicht probierst.

Ich verstehe nur mittlerweile nicht mehr so ganz, was jetzt eigentlich Dein Anliegen ist.

Zitat von Funker:
Na so schön wie Du das hier beschreibst ist das wohl nicht immer. Meine Frau hat da was anderes durch.

Doch, es ist so einfach. Wenn Du keine Ansprüche geltend machen willst, musst Du nichts tun. Du bekommst halt auch nichts, das ist klar. Du schreibst, Du willst arbeiten, nur wohl woanders. Dann ist doch Rente eher ein untergeordnetes Ziel. Wenn Du also deiner Therapeutin vertraust, dass Du arbeiten kannst, dann brauchst Du ja nur noch jemanden finden, der Dich einstellt. Es herrscht ja Fachkräftemangel, da dürften Dir die Jobs nur so zufliegen, könnte Deine Therapeutin vielleicht glauben. Wie die Realität sich dann zeigt, dürftest Du dann ja sehen. Aber das ist ja nicht das Problem der Therapeutin.

Zitat von Disturbed:
Na dann ist ja alles geklärt. Mach es wie Du es für richtig erachtest. Wenn Deine Erkrankungen laut deinen Ärzten keinen GDB hergeben, dann kannst ...

Ich werde arbeitslos, und möchte in die Arbeitsvermittlung. Das kann ich nicht wenn ich einen Rehaantrag stellen soll.

Klar kannst du das. Ein laufender rehaantrag zwingt dich nicht in der krankschrift zu bleiben bis zum rehaantritt. Wie gesagt solltest du eines tages wieder im krankengeld landen und das durch eine diagnose die deinem jetzigen diagnoseschluessel zugeschrieben werden wuerde, denn winken sie wieder mit der reha bevor du weiteren anspruch voll ausschoepfen kannst.

Bist du denn mal in den Wochen jetzt zum arbeitsamt gegangen und hast dich da informiert?

Du beziehst ja JETZT krankengeld von kk... Sie sind an einer schnellen genesung interessiert und geben dir die auflage an einer reha teilzunehmen. Gehst du dem nicht nach verfaellt dein krankengeldanspruch.

Wenn du dich jetzt auf den arbeitsmarkt setzen lassen willst, denn beende die krankschrift und melde dich arbeitslos.

Bleibst du im krankengeld bis job gefunden, denn bleibt die forderung bestehen und du bist an der mitwirkungspflicht gebunden und hast einen antrag zustellen.
Tust du es nicht koennte es dir passieren, dass rententraeger dir em-rente oder sonstiges beantragtes aberkennt weil du dich nicht um diese reha gekuemmert hast.


Ich hing auch in einer zwickmuehle wie du im februar. Wurde auch aufgefordert zur reha. Wollte dies auch nicht aber ich hab den antrag gestellt. Der ist soweit durch aber es gibt noch keine aufnahme fuer eine klinik. Wurde anfang des Monats ausgesteuert und bin nun beim arbeitsamt. Also wie du siehst, es dauert eh

Zitat von Funker:
Ich werde arbeitslos, und möchte in die Arbeitsvermittlung. Das kann ich nicht wenn ich einen Rehaantrag stellen soll.

Wer erzählt Dir denn sowas? Du kannst ja auch als arbeitender Mensch in einem Beschäftigungsverhältnis jederzeit einen Rehaantrag stellen. Du weißt ja vorher nicht mal, ob der bewilligt wird und selbst wenn Du in der Arbeitsvermittlung bist, kannst Du auch in eine Reha gehen, die paar Wochen bist Du halt nicht vermittelbar, genauso, wie wenn Du Dir ein Bein brechen würdest und für eine begrenzte Zeit ausfällst.

Du stützt Dich da auf was auch immer Dir wer auch immer erzählt hat und generierst Annahmen, die Dich offenbar verwirren und verkennst dabei, dass etwas angenommenes nicht unbedingt auch so passieren muss, wie man es angenommen hat.

Danke an euch beiden für die netten Worte und eure Geduld. Ich spreche mit Arzt und Therapeut und werde sehen was wir jetzt angehen. Also für mich favorisiert ist arbeitssuchend melden und entsprechend meinem Können einen Job suchen. Ich weiß was ich mir zutrauen kann und nicht. Aber wie schon erwähnt, ich bin 62zig und kurz vor der Altersrente. Da finde mal was passendes und einstellen ist dann auch noch ungewiss.

Gern ️ Wie gesagt, solange du in der krankschrift bleibst und dein krankengeld beziehst, hast du dieser auflage nachzugehen um deinen anspruch darauf bestehen lassen zu koennen.

Wenn dein wunsch ist arbeiten zu gehen, kannst du dich natuerlich arbeitslos melden. Da sagt die kk ja nicht nein und beharrt auf diese reha

Ist eben nur, falls es iwann mal nochmal vor altersrente zu einem krankengeldbezug kommt, dass du denn eine reha beantragen musst. Die verfaellt wie gesagt nicht. Da gilt nicht aufgeschoben=aufgehoben
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Zitat von Knipsi:
Klar kannst du das. Ein laufender rehaantrag zwingt dich nicht in der krankschrift zu bleiben bis zum rehaantritt. Wie gesagt solltest du eines tages ...

Du oder ich in einer Zwickmühle? Im Februar?
Wenn ich Dich richtig verstehe wartest Du auch schon eine Weile auf eine Klinikaufnahme?
Das sagte meine KK auch das es 5-6 Monate mittlerweile dauert.

Zitat von Knipsi:
Gern ️ Wie gesagt, solange du in der krankschrift bleibst und dein krankengeld beziehst, hast du dieser auflage nachzugehen um deinen ...

.....und beharrt auf diese Reha, schreibst Du. Aber nur bei erneuter Krankmeldung oder?

Ja ich hatte ende januar eine aufforderung durch eine empfehlung des MD und anfang februar nach einigen tagen frust und widerwille denn einen antrag gestellt. Hatte aehnliche gedanken. Lieber arbeiten bevor ich das machen muss. Bla bla.

Aber da ich mich auch nicht als arbeitsfaehig sah, hab ich den antrag gestellt um mich abzusichern. Da ja bei krankschrift, Verweigerung antrag stellen und ablauf der frist... Deine aufforderungsschreiben der kk denn als rentenantrag angesehen wird und du daher gefahr laeufst, dass der rententraeger denn sagt : nö waehrend dein krankengeldanspruch ja ebenfalls gestrichen wird.

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