Zitat von Funker:Na das kann ich doch online auf der DRV Seite eingeben und da werden mir meine Rentenarten vorgegeben. Wenn mir laut Gesetz eine Altersrente mit Abschlägen zusteht kann die RV das nicht ablehnen wenn ich einen Antrag stelle.
Wenn Du den Rentenrechner auf der HomePage der DRV genutzt hast, dann hast Du auch sicher dies gelesen;
“Die online ermittelten Rentenbeträge sind allerdings unverbindlich und können eine individuelle und kostenlose Beratung in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung nicht ersetzen.“
Verbindlich bei der DRV ist nur was im Bescheid am Ende steht. Und warum willst Du unbedingt Abschläge in Kauf nehmen, wenn Du nicht mal einen GDB beantragt hast? Für mich macht das keinen Sinn. Das ist wie erst die Schuhe anziehen und dann die Socken drüber.
Klar, vielleicht bekommst Du keinen GDB 50 oder höher, dann hattest Du etwas Mühe. Aber es nicht vorher zu versuchen um mehr Geld zu haben muss man natürlich nicht, wenn man drauf verzichten will.
11.10.2024 06:07 •
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