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Zitat von Schlaflose:
Doch, das ist korrekt so. Der Arbeitgeber muss nicht ewig auf die Gesundung des Arbeitnehmers warten.

Okay das wusste ich nicht.

Zitat von Disturbed:
Dazu möchte ich was sagen. Obwohl ich bei meinem letzten AG selbst gekündigt habe und mir mein Psychiater attestiert hat, dass ich dies aus ...

Kündigung mit Attest vom Psychiater hat Nachteile? Welche wären denn das?

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Rehaantrag stellen

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Zitat von Funker:
Kündigung mit Attest vom Psychiater hat Nachteile? Welche wären denn das?

Bei mir hatte es keine Nachteile. Aber darauf würde ich nicht vertrauen. Ich hatte gekündigt und eine Sperre in Kauf genommen. Das Attest hatte die aber verhindert.

Mit Attest bekommt man doch keine Sperre. Das steht doch auch der Homepage der AfA. Das Attest bekomme ich von meiner Psychaterin.

@Funker na dann ist es ja gut.

Zitat von Disturbed:
@Funker na dann ist es ja gut.

Aber ich soll wohl gekündigt werden, wenn nicht setzte ich dem ein Ende........

Zitat von Funker:
Aber ich soll wohl gekündigt werden, wenn nicht setzte ich dem ein Ende........

Es ist besser wenn die Dich kündigen, wenn Du kündigst bekommst Du eine dreimonatige Sperre
beim Arbeitsamt. Ich würde nicht kündigen.

Zitat von Abendschein:
Es ist besser wenn die Dich kündigen, wenn Du kündigst bekommst Du eine dreimonatige Sperre beim Arbeitsamt. Ich würde nicht kündigen.

Mit einem ärztlichen Attest vom Psychiater bekomme ich doch keine Sperre. Das kann man auch auf der Seite der Agentur für Arbeit nachlesen.

Zitat von Funker:
Mit einem ärztlichen Attest vom Psychiater bekomme ich doch keine Sperre. Das kann man auch auf der Seite der Agentur für Arbeit nachlesen.

Das stimmt auch.....hatte auch mal kündigen müssen und mit dem Attest , wurde auch keine Sperre verhängt .

Guten Morgen ihr Lieben, ich habe seit einer Woche den Antrag auf Reha vor mir liegen mit Termin zur Abgabe Mitte Dezember. Nun hat mich gestern meine Krankenkasse angerufen und nachgefragt wann sie mit den ausgefüllten Unterlagen rechnen können. Auf meinen Hinweis, das mir im Schreiben eine Frist bis Mitte Dezember zum ausfüllen zusteht, bekam ich den Hinweis das die Sache drängt da die momentane Wartezeit auf einen Therapieplatz in der Reha 5-6 Monate beträgt. Wäre das so richtig wäre ich vorher schon ausgesteuert und bekomme kein Geld!? Meine 78 Wochen sind im März rum. Ist das so richtig was die KK sagt?

Naja, die Wartezeiten sind lang. Aber wenn Du ausgesteuert wirst, ist ja die AfA zuständig. Also ja, Du bekämst kein Geld mehr von der Krankenkasse, sondern ALG1. Dazu musst Du Dich aber rechtzeitig Arbeitssuchend melden und ALG beantragen. Dann wäre ohnehin erstmal ein sozialmedizinisches Gutachten vom MD der AfA das nächste was auf Dich zukäme. Solltest Du ALG bekommen und dann in die Reha müssen, bekommst Du Übergangsgeld und wenn Du unter (glaube) 1300 Euro ALG bekommst kannst Du Dich von der Zuzahlung zur Reha befreien lassen. Also mit dem „Kein Geld“ stimmt jedenfalls so pauschal nicht.

Ich habe meinen Rehaantrag ja noch nicht abgeschickt. Ist denn jetzt schon mein Dispositionsrecht eingeschränkt?

Zitat von Funker:
Ist denn jetzt schon mein Dispositionsrecht eingeschränkt?

Was genau meinst Du damit? Die Krankenkasse hat Dir eine Frist gesetzt und die gilt es einzuhalten. Wenn es denen nicht schnell genug geht, ist das deren Problem. Da es aber Vorgaben für Fristen gibt, die gewährt werden müssen, hat die Krankenkasse halt Pech. Die hätten Dich ja früher verpflichten können. Wenn Du die Frist einhältst, kommst Du Deiner Mitwirkungspflicht nach. Sonderpunkte für zügiges Handeln gibts ja auch keine von der Krankenkasse, oder bekommst Du ein Bonbon dafür, wenn Du Dich beeilst?

Eigentlich bin ich psychisch so stabil das ich in Absprache mit Arzt und Psychotherapeutin eine neue Arbeit aufnehmen will und die Krankmeldung beendet werden kann. Muss ich trotzdem den Antrag stellen?

@Funker bist Du momentan nicht in einer Firma angestellt? Oder was meinst Du mit neuer Arbeit?

Ich habe ein BEM durch ohne Erfolg. Alle Arbeitsmittel abgegeben und soll gekündigt werden. Ich muss mich ja dann arbeitssuchend melden und habe schon zwei Bewerbungen abgegeben ohne Rückmeldung bis jetzt. Vermutlich weil ich 62zig bin und kurz vor der Altersrente.

@Funker
Also Du bist aber noch nicht gekündigt, ist dass richtig?
Hast Du einen GDB? Falls nicht, wäre es gut einen zu beantragen. Wäre der 50 oder höher, könntest Du abschlagsfrei früher in Altersrente. Ansonsten wirst Du ja wohl nicht früher in Altersrente gehen können, ohne Abschlag.
Wenn Du nicht gerade eine Koryphäe in Deinem Beruf bist, wirds schwer mit 62 noch eingestellt zu werden.

Ich verstehe aber nicht, wo jetzt ein Problem besteht. Du sollst einen Rehaantrag bis Dezember gestellt haben, also mache das. Dein Krankengeld geht noch bis März, sofern Du weiter durchgehen krankgeschrieben wirst, also schau das Dein Arzt das macht. Wenn die Aussteuerung ansteht, wirst Du einen Brief der Krankenkasse bekommen, in dem das steht und damit meldest Du Dich bei der Agentur für Arbeit und beantragst ALG1. Die Agentur wird durch ihren MD deine Arbeitsfähigkeit prüfen lassen. Je nach dem wie Leistungsfähig Du dann eingeordnet wirst, stehst Du dem Arbeitsmarkt dann zur Verfügung oder eben auch nicht, oder mit Einschränkungen. Und wenn während der Krankschreibung die Kündigung kommt, lass Dich trotzdem weiter krankschreiben und melde Dich aber umgehend Arbeitssuchend bei der AfA. Den Unterschied der Meldearten Arbeitssuchend und Arbeitslos kennst Dunja sicher.

Solltest Du bis dahin nicht schon in der Reha gewesen sein, kann die AfA Dich auch auffordern einen Reha Antrag zu stellen und Du kannst ja dann sagen, das Du das schon gemacht hast. In der Regel wird man Dich dann erstmal mit Vermittlungsvorschlägen verschonen. Viel Mühe werden die sich eh nicht geben, um Dich nochmal in Arbeit zu bringen. Denn die wissen schon um die Vermittlungshemmnisse. Wenn Du dann im ALG1 Bezug bist, solltest Du dich beraten lassen, ob eine Rente oder EM Rente in Frage käme und dann entsprechend beantragen.
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Gekündigt bin ich noch nicht aber soll wohl diesen Monat noch passieren. GDB habe ich nicht. Doch, ich stelle dieses Jahr noch einen Antrag auf Altersrente mit Abschlag. Ich kann zum November 2025 in Altersrente mit Abschlag gehen. Wenn ich einen Rehaantrag bis Dezember stelle und die RV sieht dann das ich in 2025 in AR mit Abzug gehen will......da kriege ich doch keine Reha genehmigt. Unterschied arbeitslos und arbeitssuchend kenne ich nicht.

Dann stell doch erstmal den Antrag auf einen GDB. Vor dem Rentenantrag. Bei vielen Versorgungsämtern geht das mittlerweile online. Du musst auch nichts mit einreichen, nur Schweigepflicht Entbindung für Deine behandelnden Ärzte erteilen. Das Amt holt sich alles dann selbst ein.

Zitat von Funker:
Ich kann zum November 2025 in Altersrente mit Abschlag gehen. Wenn ich einen Rehaantrag bis Dezember stelle und die RV sieht dann das ich in 2025 in AR mit Abzug gehen will......da kriege ich doch keine Reha genehmigt. Unterschied arbeitslos und arbeitssuchend kenne ich nicht.

Ist das Deine Annahme oder wer hat Dir das gesagt? Was die DRV entscheidet weißt Du doch erst, wenn Du einen Bescheid in den Händen hast, der auf einen Antrag den Du gestellt hast, als Rückmeldung kommt. Irgendwie zäumst Du das Pferd von hinten auf.

Klar, Anträge stellen ist lästig. Hatte da auch nie wirklich Bock drauf. Aber ohne geht halt nix, wenn irgendwer Geld zur Existenzsicherung leisten soll.

Meine Reihenfolge wäre jetzt mal folgende: Antrag auf GDB stellen - Antrag für Reha stellen und der Krankenkasse zukommen lassen. Die soll den weiterleiten und dann wirds wohl recht zügig gehen. Egal was Dir die Krankenkasse da erzählt hat. Dann warten ob eine Kündigung kommt. Wenn die Kündigung da ist, Arbeitssuchend melden und weite krankgeschrieben bleiben. Dann warten was von der DRV kommt. Egal was da kommt, es bleiben 4 Wochen um zu reagieren. Wie zu reagieren ist, entscheidet sich aber auch erst, wenn die Antwort, der Bescheid oder eine Ablehnung der DRV da ist. Möglicherweise wandelt die DRV auch den Rehaantrag in einen EM Rentenantrag um. Aber das sieht man eben erst, wenn was von der DRV im Briefkasten ist.

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