ich habe leider hin und wieder Probleme in unserem Unternehmen weil die Lohnbuchhaltung nicht korrekt stattfindet.
Vor 7 Jahren hatte ich mal einen Urlaubsplatz gebucht, der Ostermontag startete und man wollte mir diesen Montag mit einem Urlaubstag abgelten.
Ich habe daraufhin der Buchhalterin erklärt dass der Ostermontag ein gesetzlicher Feiertag ist und die an diesem Tag ausgefallene Arbeitszeit vom Arbeitgeber als Feiertagslohn bezahlt werden muss.
Es war sehr schwierig der Buchhalterin das zu vermitteln, zum Glück hatte sie es nach einigen schwierigen Gesprächen verstanden.
Ich denke aber dass ich selbst zu unaufmerksam war und mir sicherlich über einige Jahre entgangen war dass das Unternehmen Feiertage nicht als solche bezahlt.
Später gab es viele Feiertage an denen ich arbeiten musste, auch da war es nicht leicht ihr zu vermitteln dass an diesen Tagen Feiertagslohn zu zahlen ist und außerdem die geleisteten Arbeitsstunden bezahlt werden müssen.
Vor etwa 2 Jahren gab es im Unternehmen den Versuch langjährige Dienstpläne mit festen Arbeitstagen kurz vor einem Feiertag außer Kraft zu setzen und den Mitarbeitern für den Feiertag frei einzutragen um die Feiertagsbezahlung einzusparen.
Auch da war es schwierig dem Unternehmen zu vermitteln dass das nicht rechtens ist.
Vor ein paar Tagen reichte ich bei der Buchhaltung meine Stundenabrechnung für Dezember 2019 ein, die Buchhalterin schaute kurz drüber, nahm ihren Stift und strich die durch die Feiertage entfallenen Arbeitsstunden raus und erklärte mir, dass sie mir diese Tage nicht bezahlen könne da ich an diesen Tagen nicht gearbeitet habe.
Ich war erst verdutzt, dann schoss mir durch den Kopf Jetzt geht das wieder los und hab nach Worten gesucht.
Hab ihr versucht zu erklären dass Arbeitsstunden, an denen man üblicherweise lt. Dienstplan hätte arbeiten müssen und die wegen Feiertagen ausfallen vom Unternehmen bezahlt werden müssen und dass wir diese Diskussion schon mal hatten und in der Vergangenheit ja auch anders gehandhabt haben.
Sie wurde zornig, sagte dass ich kein Geld für Tage, an denen ich nicht da war bekommen kann und wenn sie das in der Vergangenheit anders gehandhabt habe dann habe sie das da eben falsch gemacht.
Außerdem reichten meine geleisteten Arbeitsstunden im Dezember nun nicht mehr um meine vereinbarte monatliche Arbeitszeit zu erfüllen, also glich sie dieses Defizit (durch Feiertage entstanden) mit ein paar von meinen zu Buche stehenden Überstunden aus.
Dann erklärte sie mir noch dass ich ja ein monatliches Festgehalt bekommen würde und ich somit immer das gleiche Gehalt bekommen würde unabhängig davon ob es Feiertage gibt oder nicht, ich also nichts einbüße.
Das stimmt zwar zum Teil, aber ja auch nur weil sie nun wohl plant (wie es anscheinend vor 7 Jahren schon gemacht wurde) ausgefallene Arbeitszeit aufgrund von Feiertagen mit geleisteten Überstunden auszugleichen.
Ich bin nun sehr ratlos was ich machen kann.
Die Frau ist meist sehr nett, allerdings auch öfter ziemlich überarbeitet, und leider aber auch hin und wieder trotz ihres entsprechenden Studienabschlusses etwas inkompetent.
Es kam z.B. auch schon einige Male vor dass mir meine Überstunden mit dem Gehalt bezahlt wurden und ich stellte fest, dass mir dabei Überstundenbezahlungen doppelt überwiesen wurden (z.B. wurden 20 Überstunden im Mai bezahlt und im Juni nochmals, sie hatte da vergessen das Überstundenkonto auf 0 zu setzen und hat es stattdessen auf den nächsten Monat übertragen).
Ich hab sie eigentlich immer darauf hingewiesen, sie hat es meist nur schwer verstanden und es dauerte ein paar Tage.
Als dieser Fehler 3 mal in Folge (vllt vor 2 Jahren) passierte hab ich ehrlich gesagt resigniert und einmal nichts mehr gesagt. Mir hat vor der Diskussion gegraut.
Hat jemand eine Idee wie ich mich jetzt wegen dieser Feiertags-Differenz verhalten kann?
Ich weiß nicht wie ich ihr mit möglichst wenigen Worten und leicht verständlich erklären kann was Feiertage sind, dass diese wg Feiertagen ausgefallene Arbeitszeit vom Arbeitgeber zu bezahlen ist bzw dass diese deshalb ausgefallene Arbeitszeit nicht mit geleisteten Überstunden ausgeglichen werden darf.
Vielen Dank fürs Lesen und ich bin dankbar für jeden Tipp.
12.01.2020 12:23 • • 18.01.2020 #1