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Hallo zusammen,

ich habe heute durch eine entfernte Verwandte erfahren, dass ich wohl auch mit einer Agoraphobie einen Pflegegrad beantragen kann.

Was muss ich da alles beachten?
Gibt es irgendwelche Tipps eurerseits?

Habe einen Test online gemacht. der hat mir gesagt, dass ich 33,5 Punkte habe. also Pflegegrad 2.

Kann alleine leider nicht das Haus verlassen. und habe auch in Begleitung immer wieder meine Schwierigkeiten.

Ich weiß nicht, ob es ausreicht, um wirklich den Pflegegrad 2 zu bekommen. schäme ich etwas dafür, das jetzt zu fragen. oder auch irgendwie das zu beantragen.

22.08.2022 20:54 • 29.03.2024 #1


27 Antworten ↓


Ich habe auch Agoraphobie und Pflegegrad 2... allerdings leide ich auch noch an Autismus und ADHS und Fibromyalgie....
Hast du noch weitere Diagnosen?
Falls ja sollten die genannt und miteinbezogen werden. Hast du eine Betreuung? meine Betreuerin hat das damals für mich beantragt...
Ein Pflegegrad zu bekommen ist nicht einfach, man darf keinesfalls aus Scham etwas untertreiben oder weglassen...
Du müsstest auch deine Pflegepersonen angeben und der MDK will auch mit denen sprechen und mit dir

A


Pflegegrad 2 bei Agoraphobie?

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@Canary Ich leide auch noch an ADHS...muss mir das nur nochmal bestätigen lassen, da ich halt das seit meiner Kindheit habe und jetzt mit 21 Jahren nochmal das ganze überprüfen lassen muss.

Desweiteren darf ich keinen Führerschein machen, weil ich schiele und doppelt sehe im Linksblick.

Ich kann auch kein Führerschein machen, das liegt vor allem an meiner anderen Wahrnehmung durch den Autismus

@einsamerSoldat Wie geht es Dir und hast du einen Antrag gestellt?

Es wissen glaub ich zuwenige Menschen das man mit (schweren) psychischen Erkrankungen einen Antrag auf Pflegegrad stellen kann und darf.

@blue1979 ja, habe mittlerweile den Pflegegrad 2 bekommen.

Und mir geht's derzeit eher nicht so gut aufgrund des Absetzen meines SSRIs.

Hab eine dumme Ärztin....was kann man machen...

Hallo,
auch ich wusste nichts davon, dass man bei Agoraphobie Anspruch auf einen Pflegegrad hat. Bei mir wäre das evtl auch so. Ich habe auch noch weitere Erkrankungen.
Wie funktioniert das eigentlich?
Also Antrag stellen, und MDK prüft das alles.
Soweit so gut.
Bekommst Du dann das Geld überwiesen und kannst es nach Gutdünken an Deine Helfer verteilen, bzw auch für zB. einen Lieferdienst in Anspruch nehmen? Muss man dann irgendetwas einreichen, zB. Rechnung für den Lieferdienst oder auch eine Taxifahrt zum Arzt oder eine Hilfe, die zB. Fenster putzt oder die Person mal für eine Stunde beaufsichtigt?
ich habe außerdem etwas von einem Entlastungsbetrag gelesen. Das verstehe ich überhaupt nicht. Da müsste man jeden Beleg einreichen, um das zu bekommen. Für einen Behinderten ja auch nicht so einfach.
Wenn das beim Pflegegeld auch so wäre, bräuchte ich für den Amtskram eine weitere Person

Zitat von Allessch:
Bekommst Du dann das Geld überwiesen und kannst es nach Gutdünken an Deine Helfer verteilen, bzw auch für zB. einen Lieferdienst in Anspruch nehmen

Das Geld bekommt zwar die zu pflegende Person überwiesen. Aber es ist ausschließlich für die Person, die den- oder diejenigen pflegt.
Macht es ein Pflegedienst, bekommt der Pflegedienst das Geld direkt überwiesen

@einsamerSoldat Darf ich fragen, was für konkrete Hilfe du aufgrund deines PG nun bekommst?

@Allessch Also es gibt neben dem Pflegegeld ab Grad II noch den Entlastungsbeitrag (das ab Grad I) und Verhinderungspflege (ab II für z.B stundenweise Betreuung). Entlastungsbeitrag (immer zweckgebunden) kann meist nur abgerechnet werden wenn der Anbieter zertifiziert ist : entweder rechnet die Person/Anbieter selber mit Krankenkasse ab oder du bezahlst und reichst die Rechnungen hinterher bei der Krankenkasse ein. Den Entlastungsbeitrag kannst Du für Begleitung, Assistenz, Haushalt usw. nutzen und die Person oder der Anbieter muss dir eine Rechnung schreiben (keine Schwarzarbeit).

Verhinderungspflege kannst Du eine Person/Pflegedienst benennen die als stundenweise/tageweise Ersatz für deine Pflegeperson einspringt ( mind. 6 Monate vorher gepflegt worden sein). Auch da können zertifizierte Anbieter direkt mit der Krankenkasse abrechnen.

Du musst eine Pflegeperson beim Gutachter benennen und dieser wird auch eingetragen.
Sammle vorab aktuelle Befundberichte und rede mit Hausarzt/Fachärzte das diese Dich- falls es zum Widerspruch kommen mit neueren Befundberichten unterstützen.

@einsamerSoldat Musstest Du in den Widerspruch gehen oder direkt Grad 2 bekommen? Erstmal gut das dein Antrag durch ist. Wenn du das Haus nicht allein verlassen kannst, könntest Du über zertifizierte Anbieter für Entlastungsbeitrag nachdenken, die dich da unterstützen können (Begleitung nach draussen).
Hier in Bonn sind die Stundensätze schon ziemlich hoch für zertifizierte Anbieter (ca 30-35 EUR die Stunde) und das reicht dann für max 4 Stunden im Monat.

Hallo liebe Canary,
schön, dass der Antrag fertig ist! Aus Erfahrung möchte ich einmal sagen: Bitte wundert euch nicht, falls der Antrag erstmal abgelehnt wird. Leider passiert das mittlerweile ganz, ganz oft. Wenn man dann Widerspruch einlegt, wird er dann in den meisten Fällen spätestens angenommen. Ich habe das bei einer Bekannten mitbekommen, und es war recht anstrengend - hat am Ende aber funktioniert Für weitere Betroffene lasse ich mal eben Informationen zum Widerspruch da:
Zitat:
Wenn die Pflegekasse Ihren Antrag auf Pflegeleistungen ablehnt oder einen Pflegegrad anerkennt, der Ihnen zu gering erscheint, können Sie Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen.
Der Widerspruch muss:
spätestens einen Monat nach Zugang des Bescheids
schriftlich (aus Beweisgründen am besten als Einschreiben mit Rückschein)
bei der Pflegekasse eingelegt werden.
Einen Anwalt benötigen Sie dafür nicht.


Dieser Widerspruch wird von der Pflegekasse geprüft – entweder anhand der Aktenlage oder mit einem zweiten Begutachtungstermin.

Das Zitat ist aus dem großen Pflegeratgeber: https://www.sanitaets-online.de/pfleger...flegekasse

@Becky2024 Nicht sonderlich viel, bekomme nur in meinem Fall das Pflegegelf direkt auf mein Konto überwiesen und behandele es als Gehaltsausfall bzw. spare es erstmal an, um mir eventuell einen Assistenthund zu holen/zu beantragen.

Aber wirklich sinnvoll nutzen kann ich das Pflegegeld im Moment noch nicht, da ich keine Alltagsbetreuung gefunden habe, die zu mir passt.

@blue1979 Naja, das bringt mir nichts...ich bräuchte ja irgendwie jeden Tag jemanden, der mich zu einer Arbeitsstelle begleiten könnte...4 Stunden im Monat reicht ja nicht mal zum Einkaufen gehen

Du hast noch den Entlastungsbetrag von 125 EUR monatlich was nur über zertifizierte Personen abgerechnet werden kann (nehmen leider auch hohe Stundensätze).

Zitat von einsamerSoldat:
@Becky2024 Nicht sonderlich viel, bekomme nur in meinem Fall das Pflegegelf direkt auf mein Konto überwiesen und behandele es als Gehaltsausfall bzw. spare es erstmal an, um mir eventuell einen Assistenthund zu holen/zu beantragen. Aber wirklich sinnvoll nutzen kann ich das Pflegegeld im Moment noch ...

Das geht? Ich dachte, wenn man Pflegegeld bekommt, muss das eben auch für Pflege verwendet werden? Oder hast du als Pflegenden einen Angehörigen eintragen lassen? In dem Fall bekäme der das dann ja als Entschädigung, weil er z. B. nicht mehr Vollzeit arbeiten kann. Und die Summe ist dann auch, soweit ich weiß, niedriger, als wenn man einen Pflegedienst beauftragt.

Habe selbst Agoraphobie und bin außer Haus auf Begleitung angewiesen. Dann könnte ich das ja quasi für memmenhaft Partner, der mich überall hin begleitet, beantragen?

@ArcoIris Du musst schon eine Pflegeperson eintragen lassen (könnte auch ein Pflegedienst sein, der dann direkt mit der Kasse abrechnet) und das Geld wird auf Dein Konto (wenn du die zu pflegende Person bist) überwiesen. Dann könntest Du der Pflegeperson eine vereinbarte Summe überweisen. Es gibt verschiedene Pflegegrade und somit auch unterschiedliche Beträge.
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mal eine Frage: was bringt mit der Grad 2 denn?
Therapie kann man so machen, Einzelfallhilfe auch, Rente gibt es auch.
Also welchen Vorteil hat es denn das zu bekommen? Und ich denke es gibt auch nur Geld für Hilfeleistungen? Aber das könnte doch jemand in der familie machen? oder kann man mit dem Geld auch die Familie auszahlen? Oder hat man sonst Vorteile um die Rente aufzubessern? Wäre dankbar für Aufklärung

@MRSfoxa Ab Grad 2 gibt es Pflegegeld (wenn du im Heim bist dann wird das dort mit abgerechnet) , Option auf Verhinderungspflege (bei Familienangehörige gibt es weniger) und ab Grad I Entlastungsbeitrag (nur zertifizierte Anbieter können das mit Krankenkasse abrechnen).
Wenn du einen Familienmitglied als Pflegeperson im Antrag eingetragen hast, kannst du das Geld der Pflegeperson auszahlen.

Es gibt Rentenpunkte wenn die Pflegeperson nicht voll arbeitet und bestimmte Anzahl von Betreuungsstunden in der Woche leistet -) diese Punkte geht an die Pflegeperson und die Krankenkasse prüft die Vorraussetzungen automatisch. Gilt alles ab Pflegegrad II und höher.

Danke für die Aufklärung werde das in meiner Reha mal ansprechen. Ich bezahle sehr viel selbst an Leistungen, das geht so nicht weiter trotz Schwerbehidnerung und Psyche.

A


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