Zitat von Infinityonfire:Okay danke für den Tipp! Laut Krankenkasse verfällt das Krankengeld, wenn ich bis zu einer bestimmten Frist keinen Reha-Antrag gestellt habe!
Stell' den Antrag 2 Tage vor Fristablauf - man hat ja insgesamt 3 Monate Zeit. Damit kannst du noch ein bisschen Zeit rausschinden. Habe ich damals auch so gemacht.
Wenn du noch mehr Zeit rausschinden willst: stelle den Reha-Antrag direkt an die Rentenversicherung - dann kann die Kasse nämlich nicht ihren internen Eilvermerk draufstempeln (wonach dann die RV den Antrag bevorzugt und eilig bearbeitet) und somit wird eine laaange Bearbeitungszeit beim Rententräger draus.
Du hast nämlich keine Pflicht den Reha-Antrag an die Kasse zu senden, sondern du musst nur nachweisen, DASS du ihn gestellt hast - und deshalb kannst du ihn auch direkt beim Rententräger einreichen.
Du musst allerdings der Kasse nachweisen, dass du den Reha-Antrag gestellt hast. Deshalb entweder per Fax an die Rentenversicherung oder im Rentenversicherungsbüro in deiner Nähe abgeben und von denen bestätigen lassen, dass du den Antrag eingereicht hast. Diese Bestätigung muss dann die Kasse.
10.08.2021 20:54 •
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