18.10.2020 08:59 • • 21.10.2020 #1
18.10.2020 08:59 • • 21.10.2020 #1
x 3
Zitat von FeuerWasser:Was war der Grund der Kündigung`?
18.10.2020 09:59 • #3
18.10.2020 10:15 • x 1 #5
18.10.2020 11:32 • #6
18.10.2020 12:01 • x 1 #7
Zitat von Icefalki:Fristablauf bei der Leiharbeit: Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Warum hat er dort 2,5 Jahre arbeiten können, wenn nur 18 Monate Ausleihfrist gilt?
18.10.2020 12:18 • #8
Zitat von FeuerWasser:Mich irritiert vorallem der unbefristete Arbeitsvertrag bei einer Beschäftigung in einer Leiharbeitsfirma. Das habe ich noch nie gehört. Irgendwas kann da nicht ganz zusammenstimmen, von beiden Seiten ausgehend.
18.10.2020 12:19 • #9
18.10.2020 17:22 • #10
Zitat von Herzenswaerme:Wenn die Kündigung zum 31.10. ausgesprochen wurde, erhält Dein Mann für den Oktober ganz normal seinen vertraglich vereinbaren Lohn. Danach zahlt das Jobcenter, nach Prüfung der Voraussetzungen, das Arbeitslosengeld aus. Ob die Kündigung gerechtfertigt war oder nicht, darüber wird nun das Arbeitsgericht entscheiden. Im Gütetermin habt ihr ja nochmal die Möglichkeit, eine anderweitige Lösung wie z. B. die der Abfindung, zu suchen (was für Euch ja, wie Du geschrieben hast, nicht in Frage kommt). Diese Zeit müsst ihr aber erst einmal finanziell durchstehen und euch irgendwie durchbeißen ... Ich wünsche Euch in jedem Fall viel Kraft und hoffe auf eine arbeitgeberseitige Rücknahme dieser Kündigung - denn mit 51 ist das schon sehr hart -.Liebe Grüße
18.10.2020 19:36 • #11
19.10.2020 09:51 • x 1 #12
Zitat von Herzenswaerme:Ich weiß, dass es sehr schwer ist aber tut erst mal so, als ob die Kündigung rechtmäßig wäre. Ich kann Dich zumindest dahin gehend beruhigen, dass bei Arbeitsgerichtsprozessen der Beschleunigungsgrundsatz gilt, sprich, über eine ausgesprochene Kündigung muss vorrangig entschieden werden, daher ist dieses Verfahren nicht mit den anderen normalen Verfahren, die Du evtl. schon kennst, zu vergleichen. Der Rechtsbeistand Deines Mannes dürfte doch aber eine Vertretung haben, die man ansprechen könnte. Es ist in jedem Fall schon mal gut zu wissen, dass Dein Mann bereits eine neue Anstellung in Aussicht hat.
19.10.2020 11:37 • #13
19.10.2020 13:03 • x 1 #14
Zitat von Herzenswaerme:Dann habe ich es falsch aufgefasst, bitte entschuldige. All dies wird in der Güteverhandlung ohnehin zur Sprache kommen. Besteht denn nicht die Möglichkeit, mit der Firma, bei der Dein Mann bis zum 31.10. als Leiharbeiter beschäftigt ist, einen eigenen Arbeitsvertrag zu schließen? - Grundsätzlich wäre ich jetzt auch davon ausgegangen, dass die Überlassung eines Leiharbeiters auf 18 Monate befristet ist -.
19.10.2020 13:07 • #15
Ex-Mitglied
20.10.2020 18:54 • #16
Zitat von gefuehlsmensch:Nach 2,5 Fahren Beschäftigung zahlt nicht das Jobcenter (das ist für SLG II), sondern die Arbeitsagentur (ALG I). So iene kLage kann dauern, seit meiner letzen Kündgung sind 9 Monate her und wir haben noch kein Urteil, es steht erst ein Tremin für einen zweiten Kammertermin mit Zeugenladungen im November. Inzwischen habe ich bereits die Probezeit bei einem neuen Arbeitgeber geschafft. Letzendlich komt man eigentlich eh nicht mehr zusammen oder es macht keinen Sinn. Nach erfolgreicher Klage wird man fertifgemacht, bis es dann arbeitsrechtlich eben wieder Grund zur Kündigung gibt. Abfindung ist immer das Beste.
20.10.2020 19:08 • #17
Ex-Mitglied
20.10.2020 19:27 • x 1 #18
Zitat von gefuehlsmensch:Solange kein Urteil gesprochen worden ist, muss er nicht kündigen. Es ist ja erst einmal anzunehmen, das das Arbeitverhälntnis beendet ist. Gesetzt den Fall, die Kündigung würde für unwirkam erklärt, müsste er dann ab Urteil innerhalb 3 Monaten entscheiden, wo er bleibt, also entweder die neue stelle behalten oder zurück zur alten. Erzielter Verdienst aus einer neuen Beschäftigung ist auf das nachzuzahlende Gehalt des alten Arbeitgeber anzurechnen.
20.10.2020 19:39 • #19
Zitat von gefuehlsmensch:Nach 2,5 Fahren Beschäftigung zahlt nicht das Jobcenter (das ist für SLG II), sondern die Arbeitsagentur (ALG I). So iene kLage kann dauern, seit meiner letzen Kündgung sind 9 Monate her und wir haben noch kein Urteil, es steht erst ein Tremin für einen zweiten Kammertermin mit Zeugenladungen im November. Inzwischen habe ich bereits die Probezeit bei einem neuen Arbeitgeber geschafft. Letzendlich komt man eigentlich eh nicht mehr zusammen oder es macht keinen Sinn. Nach erfolgreicher Klage wird man fertifgemacht, bis es dann arbeitsrechtlich eben wieder Grund zur Kündigung gibt. Abfindung ist immer das Beste.
21.10.2020 10:56 • x 1 #20
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