Zitat von Natascha40:Meinungsfreiheit ja. Aber die findet ihre Schranken - unter anderem, wenn man mit Bild und Namen im Internet entweder auf den Betrieb, oder auch auf die Mitarbeiter schimpft. Außerdem lässt es sich nicht unter Meinungsfreiheit deckeln, wenn man eine Kollegin im Internet anklagt etwas getan zu haben. Es ...
Sorry, das stimmt einfach nicht. Er müsste die Person mit vollem Namen, Foto und ihre „Tat“ detailliert veröffentlichen und das hat er nicht gemacht. Für eine Verleumdungsklage bräuchte es sogar noch mehr Material. Schau auf mein Profil unter der Rubrik Beruf, ich bin da sehr gut informiert. Das ist auch in Deutschland so.
24.01.2023 15:31 • x 3 #41