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Zitat von Natascha40:
Meinungsfreiheit ja. Aber die findet ihre Schranken - unter anderem, wenn man mit Bild und Namen im Internet entweder auf den Betrieb, oder auch auf die Mitarbeiter schimpft. Außerdem lässt es sich nicht unter Meinungsfreiheit deckeln, wenn man eine Kollegin im Internet anklagt etwas getan zu haben. Es ...

Sorry, das stimmt einfach nicht. Er müsste die Person mit vollem Namen, Foto und ihre „Tat“ detailliert veröffentlichen und das hat er nicht gemacht. Für eine Verleumdungsklage bräuchte es sogar noch mehr Material. Schau auf mein Profil unter der Rubrik Beruf, ich bin da sehr gut informiert. Das ist auch in Deutschland so.

Zitat von Natascha40:
Du verhältst dich auch gerade nicht ganz sauber. Du schreibst, mit Bild und ersten Postleitzzahlzahlen, schlecht über eine Kollegin und die ...

Das sind leider Tatsachen und ich könnt noch einiges mehr schreiben.
Wo du hier Postleitzahl und irgendwelche Namen erkennst, ist mir allerdings ein Rätsel...
Das Wort Anzeige passt überhaupt nicht, das hört sich ja nach DDR Methoden schon fast an, das ist schade...

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Kündigung während der Krankheit

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Zitat von Haferbub:
Weißt du, wie der gute Forianer mit Klarnamen heißt, außer seinem Doppelvornamen? In welcher Stadt, welchem Unternehmen er tätig war? Wie besagte ...

Vielen Dank
Eigentlich ist sie nämlich Frau S., aber psssssst

Zitat von Annii:
Eine Abfindung wird nicht angerechnet.

Ich zitiere mal aus dem Text, den ich verlinkt habe.

„Eine Anrechnung erfolgt nur im Ausnahmefall, und zwar dann, wenn es durch einen Aufhebungs- oder Tarifvertrag zu einer Verkürzung der Kündigungsfrist kam, wodurch die arbeitsvertraglich geregelte Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. ALGI wird in diesem Fall erst ab dem Zeitpunkt gezahlt, an dem auch die ordentliche Kündigung wirksam gewesen wäre.“

Daher habe ich auch nur darauf aufmerksam machen wollen, dass jemand der es auf eine Abfindung anlegt, auch dahingehend sicher sein sollte, dass eben keine Ausnahme besteht, die es geben könnte.

Ohne diese unsinnige einrichtungsbezogene Impfpflicht wäre diese Situation gar nicht erst entstanden und da bin ich sicherlich nicht alleine...

Zitat von Bauer-Jani:
Vielen Dank Eigentlich ist sie nämlich Frau S., aber psssssst

Falls Du deinem AG was gutes oder auch weniger gutes bescheinigen möchtest, natürlich nur rein objektiv betrachtet und der Wahrheit entsprechend.

https://www.kununu.com/

Und falls Du vielleicht vorab etwas über einen potenziellen neuen AG wissen willst, könntest Du da auch fündig werden.

Aber wie bei allen Bewertungsportalen, den subjektiven Faktor nicht vergessen.

Zitat von Bauer-Jani:
Das sind leider Tatsachen und ich könnt noch einiges mehr schreiben. Wo du hier Postleitzahl und irgendwelche Namen erkennst, ist mir allerdings ein Rätsel... Das Wort Anzeige passt überhaupt nicht, das hört sich ja nach DDR Methoden schon fast an, das ist schade...

Nicht die volle Postleitzahl. Nur die ersten Buchstaben. Aber dein Bild und deinen vollen Nachnamen. Ich nehme mal an, dass ein Richter nicht sagen würde: Frau R. findet an dieser Stelle kein Gehör, wenn Herr M. sie im Netz schlechtredet, dann wird er schon einen triftigen Grund dafür haben. Der Name der Einrichtungsleitung ist überhaupt nicht nötig, wenn jemand allgemein über seinen Betrieb herzieht. Das allein ist bereits verboten - auch wenn du persönlich das Wort Anzeige als unpassend empfindest.

Zitat von Romana73:
Sorry, das stimmt einfach nicht. Er müsste die Person mit vollem Namen, Foto und ihre „Tat“ detailliert veröffentlichen und das hat er nicht gemacht. Für eine Verleumdungsklage bräuchte es sogar noch mehr Material. Schau auf mein Profil unter der Rubrik Beruf, ich bin da sehr gut informiert. Das ist auch in ...

Überhaupt nicht. Für gut informiert halte ich diejenigen, die sich auch mit der Loyalitätspflicht auskennen.

Bevor etwas zu einem Richter gelangt, geht es zu einem Staatsanwalt und der würde darüber schmunzeln, weil es weiss Gott genügend richtige Straftaten gibt, die zu bearbeiten sind.

Zitat von Romana73:
Bevor etwas zu einem Richter gelangt, geht es zu einem Staatsanwalt und der würde darüber schmunzeln, weil es weiss Gott genügend richtige Straftaten gibt, die zu bearbeiten sind.

Och, über Verstöße gegenüber der Loyalitspflicht eher nicht. Sind ja auch keine unrichtige Taten.

Vergewaltigung, Raub, Verstösse gegen das BTM-Gesetz usw. das sind Straftaten. Ob eine Frau R oder eine Frau XY beschuldigt wird jemanden zu mobben ohne, dass es detaillierte Aussagen gibt gehört da nicht dazu. Und sollte sich diese Person angesprochen fühlen, würde ich sagen, Wem der Schuh passt. Es gäbe auf jeden Fall auch eine Untersuchung in die Gegenrichtung weil das Gesetz ist. Niemand darf einfach so bestraft werden und wenn das Mobbing bestätigt würde, dann Hat der TE seine Abfindung auf sicher und Frau Sowieso keinen Job mehr.
So funktioniert das Gesetz.

Zitat von Natascha40:
Überhaupt nicht. Für gut informiert halte ich diejenigen, die sich auch mit der Loyalitätspflicht

Sind wir also schon beim Denunzieren angekommen? Ich mag solche Menschen nicht, sorry... Deine Beiträge haben leider nicht so wirklich viel mit meinem eigentlichen Thema zu tun...

Zitat von Romana73:
Vergewaltigung, Raub, Verstösse gegen das BTM-Gesetz usw. das sind Straftaten.

Unter anderem. Ebenso wie der Verstoß gegen die Loyalitätspflicht. Oder das schlechtreden des Arbeitgebers (oder Arbeitsplatzes), wenn Rückschlüsse zu ziehen sind.

Zitat von Bauer-Jani:
Sind wir also schon beim Denunzieren angekommen? Ich mag solche Menschen nicht, sorry... Deine Beiträge haben leider nicht so wirklich viel mit meinem eigentlichen Thema zu tun...

Wenn ich im Netz darüber lesen würde, wie über die Einrichtungsleitung und eine Kollegin an meinem Arbeitsplatz geschimpft wird, würde ich beide informieren, damit sie die Chance haben, sich dagegen zu wehren.

Ich könnte ich würde soviel dazu sagen wollen aber ich mach es kurz.

Zitat von Natascha40:
Wenn ich im Netz darüber lesen würde, wie über die Einrichtungsleitung und eine Kollegin an meinem Arbeitsplatz geschimpft wird, würde ich beide informieren, damit sie die Chance haben, sich dagegen zu wehren.


In dem Fall bist du eine ganz besondere.......................


Zitat von Bauer-Jani:
Kurz vor Ablauf des Ultimatum ließ ich mich krankschreiben und meine Krankschreibung würde angezweifelt, wodurch mein Krankengeld mit Verzögerung ausgezahlt wurde.


Blöd gelaufen aber rechtlich gesehen ja man weis nie.


Zitat von Bauer-Jani:
Geistesgegenwärtig habe ich mir für Freitag einen Termin beim Anwalt besorgt.


Das ist gut weil ich glaube den wirst du brauchen.


Zitat von Icefalki:
Die Zeiten, wo Chefs sich doof problemlos leisten können, sind doch vorbei.


Das glaube ich weniger, kommt auf Branche an.

wenn man die guten ziehen lässt................. es kommt nicht immer was gescheites nach.

Zitat von boomerine:
Ich könnte ich würde soviel dazu sagen wollen aber ich mach es kurz. In dem Fall bist du eine ganz besondere.......................

Ich weiß. Meine Kolleginnen würden für mich dasselbe tun.

Bist du dir da so sicher ? Natascha

( ich war mir auch einmal zu sicher ) Wenn es um die eigene Haut geht ?..............................
Sponsor-Mitgliedschaft

@boomerine Wie meinst du das? Um die eigene Haut gehen?

Zitat von boomerine:
In dem Fall bist du eine ganz besondere.................

Petze ? Meldemus**ie ? Blockwart ? Mir fallen für solche Menschen viele Begriffe ein. Keiner davon ist schmeichelhaft.
Aber so sind sie, die digitalen Sittenwächter. Andere reinreiten, um selbst bißchen besser darzustehen. Mielke wäre stolz drauf !

Überleg mal

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