Zitat von Moelli80: Kommt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Diagnose hinzu (das heißt, 2 Diagnosen begründen zeitgleich die Arbeitsunfähigkeit), verlängert sich der Anspruch auf Krankengeld nicht.
Die Crux ist hierbei wohl das Zeitgleich. Bin ich schon im Krankengeldbezug wegen beispielsweise Depression und breche mir das Bein, trifft diese Regelung zu. Wird die Krankengeldzahlung aber unterbrochen, gilt die andere Erkrankung, wenn es eine gänzlich andere ist, eigentlich als neue, oder sollte es zumindest und man muss wohl auch zwischenzeitlich Beiträge entrichtet haben. Idealerweise also einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen sein. Wie das bei ALG 1 ist, weiß ich nicht. Nur das wenn man schon im ALG 1 Bezug ist, bekommt man auch nur Krankengeld in höhe des ALG 1.
Aber es gilt auch zu beachten, 78 Wochen im Zeitraum von 3 Jahren. Ich war mit Unterbrechungen innerhalb dieser 3 Jahre immer wieder wegen Depression AU und das wird dann addiert. Nach diesen 3 Jahren wurde ich ausgesteuert.
Am besten ist wohl, jemanden zu Fragen, der sich tatsächlich diesbezüglich rechtlich 100%ig auskennt. Ein Fachanwalt oder Patientenvertretungen vielleicht.
24.01.2023 14:58 •
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