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@Moelli80
Dankeschön, puhhhhhh..., das nimmt mir gerade den Druck....Ich war mental durch die Schmerzen der letzten Wochen, dem gar nichts Können und der Situation um meinen besten Freund (er ist unheilbar erkrankt und hat die letzten Wochen weiter zusehends abgebaut), zusätzlich angeschlagen...

Vielen, vielen Dank an alle welche mir zu dem Thema schreiben, das ist sehr aufbauend und ich fühle mich schon direkt besser!

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Kündigung während der Krankheit

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@Bauer-Jani
Gerne.
Das tut mir leid mit deinem Freund.
Bei mir ist es meine mutter gerade, die eine Darm OP hatte.

Krankengeld ist schon weniger als man eigentlich verdient, aber man kommt so über die Runden.
Bei mir wird es wohl auch noch bis zur Reha mit dem Krankengeld gehen.
Hab aber auch schon 14 Monate krankengeld Bezug nun um. Sind nur noch 4 bis 5 Monate die sie zahlen.

Ich drücke deiner Mutter alle Daumen!
Mein bester Kumpel hat MS sehr weit fortgeschritten.
Ja, das liebe Krankengeld, etwas woran ich mich Klammer und das mich die letzten Monate halbwegs am Leben teilnehmen ließ.

Vielleicht ist es ja möglich, dass du dich kurz vor Ablauf des bestehenden Krankengeldes mit einer anderen Erkrankung rausschreiben lässt, meines Wissens nach geht es dann mit dem Krankengeld von vorne los.

Zitat von Bauer-Jani:
Vielleicht ist es ja möglich, dass du dich kurz vor Ablauf des bestehenden Krankengeldes mit einer anderen Erkrankung rausschreiben lässt, meines Wissens nach geht es dann mit dem Krankengeld von vorne los.

Soweit ich weiss, geht das nicht.
Nach 18 oder 19 Monaten Krankengeld geht es eher Richtung Erwerbslosen Rente.

Zitat von Moelli80:
Soweit ich weiss, geht das nicht. Nach 18 oder 19 Monaten Krankengeld geht es eher Richtung Erwerbslosen Rente.

Das war die Aussage meines Psychiater, welcher mich zuvor wegen Mobbing am Arbeitsplatz krankgeschrieben hatte. Als mir die Achillessehne riss empfahl er mir mich mit der Verletzung krankschreiben zu lassen, da ich dadurch Zeit gewinnen würde in Bezug des Krankengeldes.

@Bauer-Jani
Für eine Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit mit derselben Diagnose erhalten Sie als Versicherte oder Versicherter maximal 78 Wochen Krankengeld innerhalb von 3 Jahren. Kommt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Diagnose hinzu (das heißt, 2 Diagnosen begründen zeitgleich die Arbeitsunfähigkeit), verlängert sich der Anspruch auf Krankengeld nicht.

Zitat von Moelli80:
@Bauer-Jani Für eine Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit mit derselben Diagnose erhalten Sie als Versicherte oder Versicherter maximal 78 Wochen ...

Das ist nun interessant, danke!

Hier nun die damalige Mail meines Psychiater:
Guten Abend Herr Menke,
der Vorteil einer AU aus anderen Gründen ist der, dass das Krankengeld länger möglich ist, da mit der neuen Erkrankung wieder von Anfang der neuen AU gezählt wird.
Also ist es sinnvoll sich jetzt da eine AU zu holen. (Ich würde es so machen.) Wenn der orthopädische Grund nicht mehr da ist aber der psychische, könnte da weitergemacht werden.
Viele Grüße

@Bauer-Jani
Leider ist das so nicht.
Der kennt sich wohl nicht so gut aus oder es war früher mal so.

Wie Morelli schrieb 18 Monate Anspruch ( 6 Wochen vom AG und 72 von der KK bist du in Reha verlängert es sich nicht.hast du noch einen alten Vertrag im öffentlichen Dienst evt 78 Wochen vom AG

Bei einer zweiten Erkrankung ist es so du musst zwischen der Krankheit 1 ( Depression und Krankheit 2 gearbeitet haben! Und die Erkrankung 2 darf keinen Bezug zu Krankheit 1 haben
Also krank über Depression Jan und Februar dann gehst du eine Woche arbeiten brichst dir ein Bein beim inlinen bekommst du noch mal die 78
Wochen auf diesen Au darf nicht die Depression stehen
Beispiel 2
Jan und Februar au auf Depression Du gehst eine Woche arbeiten und wirst krank auf Angst, da sagt die Kasse das gehört zusammen! Und es ist somit ein Krankheitsbild.
Ist kein Arbeitstag zwischen zwei völlig verschiedenen Krankheiten ist es eine Krankheit.
Ich hoffe es ist verständlich

Zitat von Bauer-Jani:
@Moelli80 Vielen Dank für deine sehr schöne Nachricht! Ich würde zurückgehen, sofern eine Frau R. nicht mehr im Team ist, da sie als Brandstifterin unterwegs war und die Einrichtungsleitung angestachelt mir ein Ultimatum zu setzen. Die Einrichtungsleitung hat sich in sofern nicht ganz sauber verhalten, daß sie ...

Du verhältst dich auch gerade nicht ganz sauber. Du schreibst, mit Bild und ersten Postleitzzahlzahlen, schlecht über eine Kollegin und die Leitung. Das ist verboten und kann zur Anzeige gebracht werden. Sogar deinen Nachnamen erwähnst du.

Es ist immer interessant wieviele Gedanken andere sich über einen machen.

War in vergleichbarer Situation allerdings ohne Kündigung. Wäre eine Kündigung ausgesprochen worden hätte ich auf Abfindung geklagt. Diese Klage hätte ich wohl gewonnen. Dies wurde mir von verschiedener Stelle bestätigt.

Kündigen kann Dir also Dein Arbeitgeber. Wenn Du eh nicht zurück willst, dann würde ich versuchen eine Abfindung zu erhalten.

Zitat von Moelli80:
Kommt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Diagnose hinzu (das heißt, 2 Diagnosen begründen zeitgleich die Arbeitsunfähigkeit), verlängert sich der Anspruch auf Krankengeld nicht.

Die Crux ist hierbei wohl das Zeitgleich. Bin ich schon im Krankengeldbezug wegen beispielsweise Depression und breche mir das Bein, trifft diese Regelung zu. Wird die Krankengeldzahlung aber unterbrochen, gilt die andere Erkrankung, wenn es eine gänzlich andere ist, eigentlich als neue, oder sollte es zumindest und man muss wohl auch zwischenzeitlich Beiträge entrichtet haben. Idealerweise also einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen sein. Wie das bei ALG 1 ist, weiß ich nicht. Nur das wenn man schon im ALG 1 Bezug ist, bekommt man auch nur Krankengeld in höhe des ALG 1.
Aber es gilt auch zu beachten, 78 Wochen im Zeitraum von 3 Jahren. Ich war mit Unterbrechungen innerhalb dieser 3 Jahre immer wieder wegen Depression AU und das wird dann addiert. Nach diesen 3 Jahren wurde ich ausgesteuert.
Am besten ist wohl, jemanden zu Fragen, der sich tatsächlich diesbezüglich rechtlich 100%ig auskennt. Ein Fachanwalt oder Patientenvertretungen vielleicht.

Zitat von Natascha40:
Du verhältst dich auch gerade nicht ganz sauber. Du schreibst, mit Bild und ersten Postleitzzahlzahlen, schlecht über eine Kollegin und die Leitung. Das ist verboten und kann zur Anzeige gebracht werden. Sogar deinen Nachnamen erwähnst du.

Er hat keine Namen genannt und er darf sehr wohl sagen, was ihm widerfahren ist.
das ist nicht verboten und kann auch nicht zu einer Anzeige führen

Zitat von Romana73:
Er hat keine Namen genannt und er darf sehr wohl sagen, was ihm widerfahren ist. das ist nicht verboten und kann auch nicht zu einer Anzeige führen

Er kann es ja darauf ankommen lassen. Je nach Firmengröße ist klar, wer mit Frau R. gemeint ist. Ganz klar wird hier aber auch gegen die Leitung geschimpft. Natürlich kann das zu einer Anzeige führen.

Nein, denn da bräuchte es zuerst Namen, Adresse usw. Von der Institution und deren Mitarbeiter. Es herrscht doch auch in Deutschland Meinungsfreiheit. Er ist ja nicht einmal ins Detail gegangen. Man kann auch im Internet auf Jobseiten die Betriebe beurteilen, unzensiert.

Zum Thema Abfindung habe ich hier mal einen Link

https://www.fachanwalt.de/magazin/arbei...kuendigung

was da geschrieben steht, findet sich auf vielen Seiten, die sich mit der Thematik befassen.
Der Tenor ist aber bezüglich einer Sache ganz klar. Ein eindeutiges verbrieftes Recht auf eine Abfindung ist nirgends gesetzlich verankert. Da gilt es zum einen auf Einzelheiten im Arbeitsvertrag zu achten und ob ggf. ein Sozialplan in der Firma existiert und auch die Begründung einer Kündigung.
Was aber in jedem Fall geht, ist eine Kündigungsschutzklage, die eigentlich auf eine weiterbeschäftigung zielt, oftmals aber dann in eine Abfindung mündet. Aber da muss auch geklärt werden, ob die nicht eventuell auf das ALG1 angerechnet wird.

Es ist leider kompliziert und ohne vernünftigen rechtlichen Beistand sicher nicht einfach, eine Abfindung zu bekommen, die einem wirklich finanziell was bringt.
Sponsor-Mitgliedschaft

Zitat von Disturbed:
Aber da muss auch geklärt werden, ob die nicht eventuell auf das ALG1 angerechnet wird.

Eine Abfindung wird nicht angerechnet.

Zitat von Romana73:
Nein, denn da bräuchte es zuerst Namen, Adresse usw. Von der Institution und deren Mitarbeiter. Es herrscht doch auch in Deutschland Meinungsfreiheit. Er ist ja nicht einmal ins Detail gegangen. Man kann auch im Internet auf Jobseiten die Betriebe beurteilen, unzensiert.

Meinungsfreiheit ja. Aber die findet ihre Schranken - unter anderem, wenn man mit Bild und Namen im Internet entweder auf den Betrieb, oder auch auf die Mitarbeiter schimpft. Außerdem lässt es sich nicht unter Meinungsfreiheit deckeln, wenn man eine Kollegin im Internet anklagt etwas getan zu haben. Es ist genug Material da, um Rückschlüsse zu ziehen. Das kann eine Verleumdungsklage mit sich ziehen, wenn die Kollegen das merken oder andersweitig darauf aufmerksam gemacht werden.

Zitat von Natascha40:
Es ist genug Material da, um Rückschlüsse zu ziehen.

Weißt du, wie der gute Forianer mit Klarnamen heißt, außer seinem Doppelvornamen?
In welcher Stadt, welchem Unternehmen er tätig war?
Wie besagte Vorgesetzte mit Klarnamen heißt?

Vielleicht ist Frau R. ja in Wirklichkeit Frau B.
Ich wüsste nicht mal, in welcher Branche er tätig ist.

Find das von dir überspitzt dargestellt.

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