App im Playstore
Pfeil rechts
164

@ Violetta
Pro Monat früher sind es 0,3 % Abschlag.
Wenn ich 3 Jahre früher die Rente in Anspruch nehmen könnte,
wären dies 10,2 % Abschäge, was ich nicht einsehe wenn ich über 45 Jahre einbezahlt habe.
Werde wohl nicht den Monat mit 0 % Abschlag abwarten, aber sicher es noch hinauszögern.

Auch, wenn du Gdb von 50 hast? Bei meinem Mann sind das nicht soviel Abzüge. Er hat sich beim Rentenamt beraten lassen. Sie haben im geraten, 76 Wochen krank zufeiern, dann 2 Jahre arbeitslos. Mit 63 kann er dann in Rente gehen mit geringen Abzügen. Er hätte dann 4,6 % Abzüge

A


Kündigung während der Krankheit

x 3


Habe heute alle Unterlagen ans Amt per Einschreiben gesendet und mit IFD vor Ort telefoniert. Die haben sich gewundert, dass es eine außerordentliche Kündigung ist, wo es doch dafür keine Erklärung gibt.

Zitat von Moelli80:
@Bauer-Jani Gerne. Das tut mir leid mit deinem Freund. Bei mir ist es meine mutter gerade, die eine Darm OP hatte. Krankengeld ist schon weniger als ...

Danach dürfte es dann ja aber noch Arbeitslosengeld nach § 145 SGB III geben oder übersehe ich da etwas?

Zitat von Violetta:
@Panikker Ok, das wusste ich nicht. Aber wenn du den GdB von 50 hast, kannst du doch früher in Rente gehen, natürlich erst noch die 7monatige ...

Das ist sinnvoll.

Zitat von Panikker:
Mein Arbeitgeber will mich nach 46 Jahren Betriebszugehörigkeit kündigen und hat um Zustimmung beim Integrationsamt gebeten. Begründung viele ...

Auch bei einer EM-Rente hättest du Abschläge. Bei einer EM-Rente mit Rentenbeginn in 2023 hättest du für jeden Monat vor Vollendung deines 64. Lebensjahres und des zehnten Lebensmonats 0,3 Prozent Abschläge.

Dafür aber noch eine Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres.

Wäre dann durchaus sinnvoll mit der EM-Rente. Die Abschläge nimmst du dann zwar in die spätere Altersrente mit - dafür hast du aber noch die Zurechnungszeit, die du bei einer direkten Altersrente mit Abschlägen nicht hättest.

Klingt jedenfalls nach einem Plan.

Habe mir Hochrechnungen zusenden lassen. Zum 01.04.23 EM Rente wäre 350 Euro höher, als die vorgezogene Schwerbehindertenrente zum gleichen Zeitpunkt. Das jetzige Krankengeld liegt in EM Rente nähe.

Und was mir bis letzte Woche unbekannt war:
Meine Altrtsrente wird nicht niedriger wegen Bestandsschutz, sondern bleibt bei Regelsalterzeit- Rente beim EM Betrag, vorausgesetzt gesetzt ich erhalte diese voll.

Zitat von Panikker:
Habe mir Hochrechnungen zusenden lassen. Zum 01.04.23 EM Rente wäre 350 Euro höher, als die vorgezogene Schwerbehindertenrente zum gleichen ...

Korrekt. Weil bei der EM-Rente erhältst du eine Zurechnungszeit. Da wirst du so gestellt, als hättest du bis zu einem Alter von 67 Jahren gearbeitet.

Da gibt es bei der direkten Altersrente nicht. Da würde für dich ab Rentenbeginn halt nicht mehr eingezahlt.

Das macht dann die knapp 350 Euro Unterschied aus.

Zitat von Panikker:
Und was mir bis letzte Woche unbekannt war: Meine Altrtsrente wird nicht niedriger wegen Bestandsschutz, sondern bleibt bei Regelsalterzeit- Rente ...

Auch richtig. § 88 SGB VI.

Ich hätte es auch lieber so gemacht, dass ich erst Erwerbsmindertenrente bekomme. Die wurde nur leider Trott zweimaligem Widerspruch abgelehnt...da blieb mir nichts Anderes übrig, als Frührente zu beantragen

Zitat von Panikker:
@ Violetta Pro Monat früher sind es 0,3 % Abschlag. Wenn ich 3 Jahre früher die Rente in Anspruch nehmen könnte, wären dies 10,2 % Abschäge, was ich nicht einsehe wenn ich über 45 Jahre einbezahlt habe. Werde wohl nicht den Monat mit 0 % Abschlag abwarten, aber sicher es noch hinauszögern.

Mit 45 Beitragsjahren gehörst du aber zu den besonders langjährig Versicherten und kannst ohne Abschläge früher gehen. Wieviel früher für dein Alter kann jetzt nicht auswendig sagen, aber es gibt Tabellen im Internet, wo du nachschauen kannst. Und mit den 50GdB kann man ja auch früher gehen.

Ich habe den GdB von 50, auch die Jahre voll. Trotzdem habe ich etwas Abzüge, mein Mann auch. Hätte ich keine 50, wären die Abzüge höher

Zitat von Violetta:
Ich habe den GdB von 50, auch die Jahre voll. Trotzdem habe ich etwas Abzüge, mein Mann auch. Hätte ich keine 50, wären die Abzüge höher


Als das vor einigen Jahren mit der abschlagsfreien Rente mit mindestens 45 Beitragsjahren eingeführt wurde, galt das schon für die damals 63-Jährigen. Für die später Geborenen wurde das analog zum normalen Renteneintritt Jahr für Jahr angehoben. Genauso bei der vorzeitigen Rente wegen GdB.
Ich habe weder das eine noch das andere und wenn ich in zwei Jahren mit 63 in Rente gehe, muss ich 13,2% Abschläge hinnehmen

Zitat von Panikker:
Mein Arbeitgeber will mich nach 46 Jahren Betriebszugehörigkeit kündigen
und hat um Zustimmung beim Integrationsamt gebeten.
Begründung viele krankheitsbedingte Fehlzeiten, welche der Firma nicht bekannt sind,
dass sie im Zusammenhang mit Schwerbehinderung und dem Arbeitsplatz stehen.
Ferner geht Personalchef ( ziemlich neu muss sich profilieren) davon aus, dass in Begründung
bei Wiedereinstieg wiederholte arbeitsunfähig besteht.
Habe mit viel gerechnet, aber nicht m,it dem Schritt.
Bis die 7 monatige Kündigungsfrist eintritt, hoffe ich dass in Reha die Erwbsminderungsrente
eingeleitet ist.
Im Alter kommen die Einschläge im kürzer, nicht nur die psychische Erkrankung, dazu die
aktuellen Herzdiagnosen, von TK auferlegte Reha und dann noch Kündigung.


Du kannst diese Angelegenheit auch einen Anwalt übergeben. Ich glaube nicht das das so einfach ist.


Zitat von Panikker:
Aber es gibt da Fallstricke, Gesetzeslücken und einige Wege (Arbeitsgericht-Urteile) wo Arbeitgeber auf legalem Weg die Kündigung rechtswirksam durchsetzen.


Nicht immer. Die lange Betriebszugehörigkeit, spricht Bände.
Wenn Du in der Lage bist, kämpfe dagegen an.


Zitat von Panikker:
Pro Monat früher sind es 0,3 % Abschlag.
Wenn ich 3 Jahre früher die Rente in Anspruch nehmen könnte,
wären dies 10,2 % Abschäge, was ich nicht einsehe wenn ich über 45 Jahre einbezahlt habe.
Werde wohl nicht den Monat mit 0 % Abschlag abwarten, aber sicher es noch hinauszögern.


Es machen jetzt viele so,
warum die 3 Jahre noch abwarten ?
nimm das jetzige mit, du weist nicht was in 3 Jahren ist.


Zitat von Violetta:
Aber wenn du den GdB von 50 hast, kannst du doch früher in Rente gehen, natürlich erst noch die 7monatige Kündigungsfrist mitnehmen.


oder du lässt dich krankschreiben wieviel verlierst du da im Monat ?


Zitat von Panikker:
Habe heute alle Unterlagen ans Amt per Einschreiben gesendet und mit IFD vor Ort telefoniert. Die haben sich gewundert, dass es eine außerordentliche Kündigung ist, wo es doch dafür keine Erklärung gibt.


Lasse dich beraten, überleg es dir, du hast einige Möglichkeiten.

Ich wünsch dir viel Glück

Beim Rentenamt wurde ich sehr gut beraten. Sie haben mir genau erklärt, wie viel Abzüge ich habe. Sie gaben mir auch den Rat, 72 Wochen krank zufeiern, und 2 Jahre Arbeitslosengeld zu beziehen. Während dieser Zeit habe ich die 50 GdB bekommen. Ich muss natürlich dazu sagen, dass ich in Teilzeit beschäftigt war. Aber hol dir einen Termin beim Arbeitsamt.
Am besten beräts du dich mit einem Anwalt bezüglich der Kündigung, was man da machen kann

@Violetta
Ich meinte nicht Arbeitsamt, sondern *Rentenamt*
Sponsor-Mitgliedschaft

Zitat von Panikker:
Habe heute alle Unterlagen ans Amt per Einschreiben gesendet und mit IFD vor Ort telefoniert. Die haben sich gewundert, dass es eine außerordentliche Kündigung ist, wo es doch dafür keine Erklärung gibt.

Dagegen solltest Du klagen, Du bekommst eine sehr schöne Abfindung.

@boomerine
Ich nehme derzeit noch keine Rente, weil das Krankengeld deutlich höher ist. Wenn demnächst in Reha es auf eine Erwerbsmindrrungsrente läuft, nehme ich die gerne.

@Abendschein
Habe heute Anwalt kontaktiert.

A


x 4


Pfeil rechts



App im Playstore