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Hallo zusammen,
ich bin seit August krankgeschrieben aufgrund schwerer Depression.

Nach 7 Jahren im aktuellen Betrieb habe ich letzte Woche Montag meine Kündigung abgegeben. Heute habe ich die Bestätigung per Post erhalten. Das Dienstverhältnis endet zum Ende diesen Monats 31.3. Aktuell bin ich noch bis 4.4 krankgeschrieben.

Ich habe bereits eine Zusage zum 1.5 in einem neuen Betrieb. Vertrag erhalte ich demnächst von der Personalabteilung.

In der Kündigung steht ich soll mich beim Arbeitsamt melden. Desweiteren muss ich jetzt auch meine Krankenkasse informieren oder?

Arbeitslosengeld werde ich bestimmt nicht erhalten für April da ich selber gekündigt habe vermutlich eine Sperre bekomme?

Was bleibt mir denn übrig? April noch krank schreiben lassen?

Ich will hier keinen falschen Eindruck vermitteln und irgendwie als Schmarotzer abgestempelt werden. Aber die letzten Monate seit August waren echt hart, die Therapie in der Klinik und ambulante Psychotherapie halfen / helfen mir noch immer.

Ein Neuanfang mit der neuen Arbeitsstelle sehe ich als sinnvoll um wieder Struktur und eine Arbeit zu haben.

Ich war noch nie arbeitslos gemeldet und kenne mich diesbezüglich wenig aus.

Was würdet ihr tun noch für den Monat April. ?

Liebe Grüße
Tobi

18.03.2025 14:33 • 19.03.2025 #1


53 Antworten ↓


Wieso hast du nicht zum 31.04. gekündigt. Den einen Monat kannst du nichts mehr machen denke ich, da du selbst gekündigt hast

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Kündigung Dienstverhältnis

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@Arya_ ja Im Nachhinein dämlich. Wollte sicher sein das ich raus bin vertraglich..

Kannst du beim neuen Arbeitgeber nicht am 1.4. anfangen?

@Arya_ ne das wäre zu kurzfristig..

Zitat von TobiHa:
Hallo zusammen, ich bin seit August krankgeschrieben aufgrund schwerer Depression. Nach 7 Jahren im aktuellen Betrieb habe ich letzte Woche Montag meine Kündigung abgegeben. Heute habe ich die Bestätigung per Post erhalten. Das Dienstverhältnis endet zum Ende diesen Monats 31.3. Aktuell bin ich noch bis 4.4 ...

Melde dich auf jeden Fall für April beim Arbeitsamt an, da das für die Rente wichtig ist. Ob du Leistung erhältst oder nicht. Ich wünsche dir, dass du genug Kohle hast und den April selber bestreiten kannst, das wäre die einfachste Lösung. Ich hatte das vor vielen Jahren auch mal und habe mich in einer Zwischenzeit für ein, zwei Monate freiwillig bei der Krankenkasse versichert.
LG

Zitat von TobiHa:
@Arya_ ja Im Nachhinein dämlich. Wollte sicher sein das ich raus bin vertraglich..

Das war auch richtig so, je weniger Aufwand und je weniger Hickhack, desto besser für dich. Du kannst dich auf deine neue Tätigkeit freuen!

Bis Monatsende 4 Wochen Kündigungsfrist. Da ich ja es letzte Woche Montag abgegeben habe sind es ja nicht wirklich 4 Wochen naja.. Hm

Dann ist es doch zum 15.4

Ja wie gesagt mein Dienstverhältnis endet ende von diesen Monat

Mach es dir so einfach wie möglich

Hast du Resturlaub, den könntest du dir auszahlen. Frist ist immer 4 Wochen also 28 Tage. Dann wäre es fristgemäß zum 15.4.

Hast du die Bestätigung schon erhalten

Also als erstes einmal herzlichen Glückwunsch , dass du eine neue Stelle hast!


Du hast dich ja arbeitssuchend gemeldet. Sobald du dann arbeitslos bist gehst du ja wieder zum Amt. Dann bekommst du die Sperre des ALG1 aber die Rente und die Krankenkasse werden übernommen bis zum neuen stellenantritt! Solltest du das nicht wahrnehmen und sagen du gehst einfach gar nicht erst zum Arbeitsamt und überbrückst, dann musst du dich noch bei der Krankenkasse selber versichern für ein paar Wochen. Rente wird natürlich gar nicht berücksichtigt.

Aber jetzt mal ganz ehrlich, du hast doch einen Arzt der dich schon krankgeschrieben hat die ganze Zeit. Kannst du ihm denn da nicht vertrauen? Er scheint dich ja bis jetzt zu unterstützen!
Dann wird er dich auch noch bis zum neuen Arbeitsbeginn krankschreiben. Das ist doch für ihn kein Problem. Berechnend finde ich das nicht. Bei schwerer Depression ist es ja Wahnsinn das du dich jetzt schon wieder so hochgerappelt hast!

@TobiHa
Also weiter krankschreiben lassen, bringt überhaupt nichts, da du nicht mehr in einem Angestelltenverhältnis bist und damit dann auch kein Krankengeld mehr bekommst.

Zwei Dinge, die du noch versuchen könntest: dir deinen Resturlaub auszahlen zu lassen oder dich beim Arbeitsamt melden und denen irgendwie glaubhaft versichern, dass wenn du dort weiter gearbeitet hättest, deine Gesundheit noch weiter gelitten hätte. Könnte funktionieren mit dem neuen Arbeitsverhältnis, dass du ja schon abgeschlossen hast. Weil dann bekommst du keine Sperre. Würde ich zu mindestens versuchen, weil einen anderen Weg hast du nicht, um für einen Monat Geld zu bekommen

@ wayout nur das ich das richtig verstehe: wenn man weiterhin krankgeschrieben ist bekommt man doch auch weiterhin Krankengeld?
So viele Menschen haben in der Zeit in der ich z.b in der Klinik war schon gekündigt gehabt und das hatte auf die Zahlung des Krankengeldes keinen Einfluss

Nehmen wir ja mal an man hat ein dienstverhältnis und eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende, man kündigt und ist aber noch weiter krankgeschrieben, dann bekommt man doch weiterhin Krankengeld solange man krankgeschrieben ist.

Solange du im Arbeitsverhältnis stehst bekommst du Krankengeld

Ich bin da auch verwirrt
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Krankengeld bekommst du ja mittlerweile von der Krankenkasse. Unternehmen zahlen ja üblicherweise nur 6 Wochen. Danach geht es ins Krankengeld mit 65 oder 67% (oder was das ist) vom Nettogehalt.
Ich denke, die KK würde bis zu einem Jahr gesamt weiter zahlen.

Soviel ich weiß, bekommst du auch für den Krankengeldbezug eine Sperre von 12 Wochen, bis das Krankengeld weiter gezahlt wird.

Ah ok dann ist folgendes Fakt: während der Kündigungsfrist nehmen wir an drei Monate bin ich sozusagen noch im Arbeitsverhältnis. Bis dann der Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit einsetzt

In dieser Zeit bekommt man also bei krankschreibung weiterhin Krankengeld.

Danach käme dann das Arbeitsamt denn dann ist man aus dem dienstverhältnis ausgeschieden.

Allerdings muss man dann sagen sollte man dann weiterhin arbeitsunfähig sein , ist der Leistungsträger nunmal auch das Arbeitsamt und nicht mehr die Krankenkasse. Das Krankengeld wird dann vom Arbeitsamt übernommen und ist soweit ich aber weiß auch noch etwas geringer als über die Krankenkasse
Man ist dann nicht auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar. Dann kann es sein ,da man ja selbst gekündigt hat dass aber trotzdem eine Sperre verhangen wird durch das Arbeitsamt. Auch In dem Fall einer krankschreibung allerdings betrifft die Sperre dann erst einmal das Krankengeld und das könnten ebenfalls bis zu drei Monaten sein.

Um das dann zu verhindern/verkürzen würde nur eine schriftliche Stellungnahme des Arztes gehen.
Dies wäre auch der Fall, wenn man sich gesundschreiben lässt und dann eben ALG1 beziehen möchte. Auch hier das selbe spiel es könnte eine Sperre erfolgen, mit ärztlicher Stellungnahme kann die Sperre aber entfallen oder verkürzt sein bevor es dann ALG1 gibt

Ganz schön kompliziert. Für den Fragesteller lohnt sich dann eine krankschreibung und ein ärztliches Attest wirklich nicht. Da sind dann zwei Wochen Sperre und dann geht’s ja sowieso schon in neuen Job
Ärgerlich aber bei dem Zeitraum ist es dann ja auch absehbar.

Trotzdem zum Amt gehen damit man zumindest krankenversichert ist, ansonsten noch selbst versichern

A


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