Zitat von Pauline333:Krankengeld bekommst du ja mittlerweile von der Krankenkasse. Unternehmen zahlen ja üblicherweise nur 6 Wochen. Danach geht es ins Krankengeld mit ...
Dieser Fall ist für den Fragesteller aber nicht mehr zutreffend. Er ist aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden. Er hat selbst gekündigt
er ist nicht ausgesteuert worden, dies wäre der Fall gewesen hätte er 78 Wochen Krankengeld bezogen und dies wäre ausgelaufen. Dann landet man automatisch beim Amt! Unterschied ist das ist nur der Fall wenn das Arbeitsverhältnis nicht beendet worden ist.dann kann man danach über das Arbeitsamt weiter Krankengeld beziehen. Dies ist auch mit Einhaltung von Fristen verbunden aber dann gibt es danach nahtlos übergangseld und Krankengeld durch das Arbeitsamt.
bei einer eigenkündigung ist das was anderes und trifft nicht mehr zu, sondern das was ich weiter oben geschrieben habe. Es kann zu sperren führen und hat natürlich auch nichts mehr mit den 78 Krankengeld über die Kasse zu zun
18.03.2025 17:53 • x 1 #21