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Zitat von Pauline333:
Krankengeld bekommst du ja mittlerweile von der Krankenkasse. Unternehmen zahlen ja üblicherweise nur 6 Wochen. Danach geht es ins Krankengeld mit ...

Dieser Fall ist für den Fragesteller aber nicht mehr zutreffend. Er ist aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden. Er hat selbst gekündigt
er ist nicht ausgesteuert worden, dies wäre der Fall gewesen hätte er 78 Wochen Krankengeld bezogen und dies wäre ausgelaufen. Dann landet man automatisch beim Amt! Unterschied ist das ist nur der Fall wenn das Arbeitsverhältnis nicht beendet worden ist.dann kann man danach über das Arbeitsamt weiter Krankengeld beziehen. Dies ist auch mit Einhaltung von Fristen verbunden aber dann gibt es danach nahtlos übergangseld und Krankengeld durch das Arbeitsamt.

bei einer eigenkündigung ist das was anderes und trifft nicht mehr zu, sondern das was ich weiter oben geschrieben habe. Es kann zu sperren führen und hat natürlich auch nichts mehr mit den 78 Krankengeld über die Kasse zu zun

Zitat von Arya_:
Solange du im Arbeitsverhältnis stehst bekommst du Krankengeld

Vielen lieben Dank! Ok das macht Sinn , denn man müsste ja sonst noch mal zurück zur Arbeit was bei Krankheit ja nicht geht und die Kündigungsfrist von drei Monaten ist ja schon lange.
bei vier Wochen und bereits dann ausgeschieden sein also ein anderes Szenario

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Kündigung Dienstverhältnis

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@Burn genauso meinte ich es. Aber da das Arbeitsverhältnis hier ja früher ausläuft bringt ein weiteres krank schreiben nix

Ich denke ich würde erst mal die Bestätigung der Kündigung abwarten. Da die nicht 4 Wochen vorher war, ist Ende dann 30.4.?

Bei ALG1 musste ich damals was vom Arzt ausfüllen, dass wegen gesundheitlichen Gründen beendet wurde, war ein Vordruck vom Arbeitsamt, aber auch schon gut 15 J her.
Eine neue Arbeit und die tatsächliche Krankheit spricht doch für dich, aber das kann wohl nur das jeweilige Arbeitsamt entscheiden.

Und vielleicht mal klären mit der Krankenkasse, ob die zahlen ohne Arbeitgeber? Ich weiß es nicht wirklich, wie die das regeln, Bauchgefühl wäre ja, wenn weiter krank.

Urlaub muss dir ausgezahlt werden, auch der aus 2024. Bei Langzeitkrankheit verfällt Urlaub nicht! Das wissen viele Arbeitnehmer nicht und manche Arbeitgeber vergessen es gern. Unbedingt darauf achten.

Kündigung ist für 31.03. bei einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende zu spät eingegangen. Rechtlich ist die Kündigung dann erst zum 30.04. gültig.

Hab das studiert und mach das beruflich, daher weiß ich das.

Glückwunsch zum neuen Job.

Zitat von Greta__:
Urlaub muss dir ausgezahlt werden, auch der aus 2024. Bei Langzeitkrankheit verfällt Urlaub nicht! Das wissen viele Arbeitnehmer nicht und manche ...

Oder doch bis zum 15.

Zitat von Arya_:
Oder doch bis zum 15.

Wenn im Vertrag zum Monatsende steht, dann ist es der 30.04. Wenn im Vertrag nur 4 Wochen ohne festes Ende steht, dann der 15.04.

@Greta__ am 31. 3 scheide ich aus

Hoffentlich steht im Vertrag zum
Monatsende, denn dann bekommst du noch Geld für April sonst bis Mitte April. Und das mit Urlaub macht irgendwie keiner und die Arbeitgeber kehren es dann gerne unter den Tisch. Deshalb ein Schreiben aufsetzen mit der Bitte die Kündigung zum so und so zu bestätigen und den Resturlaub auszubezahlen.

@Greta__
Ich bin seit August im Krankenstand und wie gesagt Dienstverhältnis endet zum 31.3. In der Bestätigung der Kündigung steht Erholungsurlaub beantragen und genehmigen lassen. Dies geht ja aber nicht da ich krank geschrieben bin. Kann ich den resturlaub auszahlen lassen?

@TobiHa wenn du deine Kündigung erst letzte Woche abgeschickt hast, kann das nicht sein. Aber klar der Arbeitgeber wird das so bestätigen, damit die raus sind aus dem Arbeitsverhältnis

Ja wie gesagt ich bekomm ja noch Geld bis zum 31.3 eben des reicht dann für April. Klar die wollen mich raus haben und haben die 4 Wochen Frist auch nicht eingehalten. Will da auch kein Fass aufmachen. Die Frage ist eher die mit dem Rest Urlaub bzw die Erholungstage in der Bestätigung der Kündigung?

Zitat von TobiHa:
@Greta__ Ich bin seit August im Krankenstand und wie gesagt Dienstverhältnis endet zum 31.3. In der Bestätigung der Kündigung steht ...

Den müssen Sie auszahlen. Auch den anteiligen aus 2024 aufgrund Langzeitkrank. Dieser verfällt lt. Gesetz nicht, ist ganz klar geregelt.

@TobiHa ich würde das nicht so durchgehen lassen. Ich würde auf die Bestätigung antworten mit der Bitte diese doch rechtmäßig zu korrigieren, damit du dein Geld von der KK noch bekommst und das mit dem Urlaub würde ich auch mit reinschreiben.

@Greta__ muss ich da noch darauf hinweisen beim Arbeitgeber?

Zitat von TobiHa:
@Greta__ muss ich da noch darauf hinweisen beim Arbeitgeber?


Ja. Bezieh dich auf den Paragraphen sowie das Gerichtsurteil.

Ohje ich check da gar nicht mehr durch. Wie gesagt bin seit August krankheitsbedingt raus
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Zitat von Arya_:
@TobiHa ich würde das nicht so durchgehen lassen. Ich würde auf die Bestätigung antworten mit der Bitte diese doch rechtmäßig zu korrigieren, ...

Mach das so, wieso solltest du was herschenken

@TobiHa das ist doch egal. Du warst trotzdem angestellt

@Arya_ ja aber die Kündigung ist doch schon raus.. Und man muss zum Ende des Monats kündigen also ja keine ahnung was ich jetzt tun soll

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