Es ist richtig, dass es für die jeweiligen Therapieformen entsprechende Kontingente gibt und das der Therapeut darüber hinaus weitere Stunden beantragen kann. Dann entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenkasse darüber, ob diese bewilligt werden oder eben nicht. Dabei sollte natürlich eine Rolle spielen, ob die Therapie auch eine Genesung mit sich bringt, beziehungsweise zu erwarten ist, dass in den zusätzlichen Stunden eine auch stattfindet.
Einen Gesprächspartner fürs Leben finanzieren einem die Krankenkassen natürlich nicht und wenn man es sich leisten kann und auch will, kann man eben selbst zahlen. Allerdings besteht ja die Möglichkeit, die vielleicht auch sinnvoll sein kann, die Therapieform zu wechseln und bekommt dann auch wieder ein Kontingent an Stunden nahezu problemlos bewilligt. Ab gesehen davon, bleibt jederzeit die Möglichkeit, sich in eine Klinik oder Tagesklinik einweisen zu lassen, wenn der behandelnde Arzt gewillt ist, eine Einweisung auszustellen. Außerdem gibt es ja noch SH Gruppen, die eventuell hilfreich sein können.
Selbstverständlich werden nicht genug Behandlungsmöglichkeiten vorgehalten, dass man sofort eine in Anspruch nehmen kann. Darüber kann ich mich beklagen, aber konkret ändern kann ich es persönlich nicht. Ob diejenigen, die das Gesundheitssystem zu verantworten haben, deshalb ein schlechtes Gewissen haben, lass ich mal dahingestellt. Womit ich wieder zum Thema Krankschreibung und deswegen ein schlechtes Gewissen zurück komme.
Ein schlechtes Gewissen habe ich üblicherweise dann, wenn ich etwas in meinen Augen verwerfliches getan habe. Das nagt dann an mir und ich muss damit umgehen. Es zu äußern ist hierbei nicht nötig, außer ich will mich versichern, dass ich entgegen meinem Gefühl, nichts verwerfliches getan habe oder ich will mein Handeln rechtfertigen.
Wenn ich also Krank und zudem Arbeitsunfähig bin, weil mein Arzt mir dies bescheinigt und es tatsächlich so ist, wieso sollte da ein schlechtes Gewissen in mir aufkommen. Das Kollegen durch meine Arbeitsunfähigkeit ein mehr an Arbeit haben, oder meine Arbeit einfach liegen bleibt, kann ich bedauern und wenn es sein müsste, auch mein Bedauern diesen gegenüber zum Ausdruck bringen. Dafür könnten sie dann Verständnis haben, oder eben auch nicht, aber wenn ich tatsächlich nicht arbeiten kann, wieso sollte ich dann ein schlechtes Gewissen haben. Ich kann mir natürlich eines einreden oder einreden lassen, nur ob ich mich dadurch „besser“ fühlen würde, oder dieser Umstand meine Genesung befördert, lass ich mal dahin gestellt.
26.05.2023 09:29 •
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