Ihr Lieben
Ich muss leider dieses Thema noch mal genau hinterfragen. Ich habe jetzt echt viel gelesen aber es gibt soviel unterschiedliche Schicksale…
Ich bin im Krankengeld seit 8 Monaten. Ich bin beim Psychiater, Psychologen und war Beitritt in der Tagesklinik. Mein Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt und wird das auch nicht seitens des AG.
Ich möchte jetzt aber irgendwie wieder Handlungsfähig werden. Ich bin bis jetzt Teilzeitbeschäftigte gewesen und da ich nach wie vor eingeschränkt bin von der Belastbarkeit ( dass wird auch so bleiben) kann ich nur eine Teilzeit Beschäftigung machen.
Ich möchte jetzt dann kündigen um irgendwie wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, wenn auch nur für Teilzeit. Meine Psychiaterin schreibt auch ein Bericht fürs Arbeitsamt.
Ich möchte entweder auf eigene Faust dann irgendwo wieder in Beschäftigung kommen oder aber eine berufliche Reha machen.
Bevor ich aber überhaupt im ALG Lande habe ich noch eine Kündigungsfrist von drei Monaten. In dieser Zeit bin ich ja noch gar nicht arbeitslos sondern nur Arbeitssuchende
Somit müsste ich wieder zur Arbeit oder mich weiter krankschreiben lassen.
Sagen wir mal ich werde noch solange krankgeschrieben bis endlich die Kündigungsfrist um ist und ich zum Arbeitsamt kann
Bekomme ich aufgrund von eigenkündigung eine Sperre des Krankengeldes durch die Krankenkasse
?Auch wenn ich weiterhin AU geschrieben wäre, bis ich dann im AlG lande
Gerade eben • • 10.03.2025
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