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kommerzpunk
Hallo,

falls das Thema hier falsch sein sollte, dann gerne verschieben bzw. darauf hinweisen.



Ich habe nach langem hin und her und vielen Steinen, die mir die Krankenkasse in den Weg gelegt hat, nun endlich die Kostenerstattung für Psychotherapie gewilligt bekommen.

Der Betrag, den Sie bewilligen ist aber weniger, als der in dem Kostenvoranschlag. Bedeutet das, ich müsste drauf zahlen? Das wäre ja irgendwie unfair, weil ich das ja nur über diesen Weg mache, weil ich keinen Therapieplatz bekomme, der über die gesetzliche abrechnet.

Hat da jemand Erfahrungen mit und weiß, was ich da machen könnte?

15.07.2024 15:27 • 15.07.2024 #1


2 Antworten ↓


WayOut
@kommerzpunk
Dir Krankenkasse zahlt auch beim Erstattungsmodell immer nur den Satz, den auch ein kassentherapeut nehmen würde.
Liegt der privat bezahlte Therapeut drüber (und das tun sie eigentlich immer) muss man entweder selber zuzahlen oder auf einen Platz bei einem kassentherapeuten warten.

Aber sei froh, es ist ein SEHR SELTENER Fall dass das überhaupt genehmigt wird.

15.07.2024 19:46 • #2


D
Normalerweise wird zu dem Tarif erstattet, den die Krankenkasse bei gesetzlich Versicherten gemäß der Gebührenordnung zahlt. Falls also der Therapeut da mit seiner Gebühr drüber liegt, dann wird das natürlich nicht erstattet. Ist wie bei den IGEL Leistungen bei Ärzten oder Zahnärzten.

15.07.2024 19:48 • #3