Zitat von Perle: Ich habe 2 x in der Steuererklärung den entspr. Pauschbetrag angegeben. Beide Male wurde im Steuerbescheid abgelehnt mit der Begründung, meine Behinderung würde nicht in Zusammenhang mit meinem Arbeitsplatz/ Tätigkeit stehen.
die fragestellung habe ich KI unterstützt, eingegeben und folgende Antwort erhalten
Das Finanzamt gewährt Steuervergünstigungen im Zusammenhang mit einer Behinderung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dabei kommt es auf folgende Aspekte an:
-->--> 1. **Pauschbetrag für Behinderte**
- Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 können einen **Behindertenpauschbetrag** beantragen.
- Dieser ist unabhängig davon, ob die Behinderung in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem GdB.
-->--> 2. **Außergewöhnliche Belastungen**
- Falls durch die Behinderung **zusätzliche Kosten** entstehen (z. B. für Hilfsmittel, Therapien, Fahrten zu Ärzten), können diese als **außergewöhnliche Belastungen** geltend gemacht werden.
- In diesem Fall müssen die Kosten nachgewiesen werden und die zumutbare Eigenbelastung übersteigen.
-->--> 3. **Steuervergünstigungen im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit**
- Steuerliche Erleichterungen speziell im Zusammenhang mit der **beruflichen Tätigkeit** (z. B. behinderungsbedingte Fahrtkosten oder Arbeitsmittel) werden nur dann gewährt, wenn nachweisbar ist, dass die Behinderung die Ausübung des Berufs beeinträchtigt oder zusätzliche Aufwendungen verursacht.
- Beispiel: Wenn ein GdB vorliegt, aber keine berufliche Einschränkung oder keine zusätzlichen Kosten durch die Behinderung nachweisbar sind, wird das Finanzamt hier keine zusätzlichen beruflichen Steuervergünstigungen anerkennen.
-->--> Fazit
Das Finanzamt kann korrekt handeln, wenn es sagt, dass die Behinderung nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht und daher keine **berufsbezogenen Steuervergünstigungen** gewährt werden. Der allgemeine **Behindertenpauschbetrag** oder außergewöhnliche Belastungen bleiben jedoch weiterhin unabhängig davon anwendbar.
Falls du dir unsicher bist, ob das korrekt beurteilt wurde, kann ein Steuerberater oder eine Kontaktaufnahme mit der Finanzverwaltung Klarheit schaffen.
...
Es folgt meine Idee dazu:
Ich würde schriftlich Widerspruch einlegen und auf den Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen verweisen.
- Darin bestreiten, dass die Begründung des Finanzamtes rechtmäßig ist, weil sich die Höhe des Pauschbetrags nach dem GdB richtet genz unabhängig sei mit der beruflichen Tätigkeit.
Fordere zugleich einen rechtsmittelfähigen Bescheid, eine Eingangsbestätigung des Widerspruchs, und wenn die voraussichtliche Bearbeitungszeit länger als 6 Wochen beträgt, den Grund mitzueilen.
..
Und dann... den Bescheid abwarten.
Liebe Grüße, dianaross
gern kannst du mich auf dem Laufenden halten. ich unterstütze dich, soweit es mir möglich ist. Mit Verwaltungsrecht kenne ich mich ein wenig aus. - bin gerade erkältet und kann nicht schlafen - trinke kaffee des nachts mit Manuka Honig