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Hallo zusammen, ich habe seit 2016 einen GdB von 30 und bin aufgrund dessen auch noch gleichgestellt.

Ich habe 2 x in der Steuererklärung den entspr. Pauschbetrag angegeben. Beide Male wurde im Steuerbescheid abgelehnt mit der Begründung, meine Behinderung würde nicht in Zusammenhang mit meinem Arbeitsplatz/ Tätigkeit stehen.

Ich bin derzeit in einer Psychosomatischen Reha und der Sozialdienst konnte dieser Erklärung ebenfalls nicht nachvollziehen.

Kann mir einer von Euch hierzu etwas sagen oder hat auch so eine Erfahrung mit dem Finanzamt gemacht?

LG, Perle

19.11.2024 21:13 • 20.11.2024 #1


44 Antworten ↓


Die Infos die du gibst sind leider etwas dürftig dazu ...

Welche Behinderungen wurden übernommen beim GdB?
Hast du die Gleichstellung schriftlich?
Inwiefern beeinflussen die deinen Job/Arbeitsplatz?
Wurde das auch von den entsprechenden Ärzten bestätigt bzw hast du das (explizit) schriftlich?
Hast du beim Finanzamt mal nachgefragt warum die das nicht übernehmen bzw der Meinung sind, dass das bei dir nicht zutrifft?
Hast du dir mal Beratungsstellen gesucht?

Das Finanzämter lieber Geld einnehmen statt ausgeben dürfte eigentlch bekannst sein

A


GdB 30 wird vom Finanzamt nicht anerkannt

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Es handelt sich um eine Agoraphobie mit Panikattacken. Der GdB wurde mir vom Versorgungsamt selbstverständlich schriftlich bestätigt, die Gleichstellung folgte durch das Amt für Arbeit in Zusammenarbeit mit meinem Arbeitgeber schriftlich. Alles die üblichen Wege.

Natürlich ist das ärztlich bestätigt, sonst hätte ich den GdB nicht erhalten ... oder verstehe ich Dich jetzt falsch?

Die Erkrankung beeinflusst mein ganzes Leben, privat und beruflich. Der GdB steht doch fest und daher meine Frage hier.

Das Thema ist jetzt durch das heutige Gespräch innerhalb der Reha bei mir nochmal hochgekommen und ich habe die Unterlagen vom Finanzamt nicht dabei. Natürlich werde ich dorthin Kontakt aufnehmen, wenn ich wieder zuhause bin.

Das Finanzamt bekommt doch nur den Grad der Behinderung mitgeteilt, und nicht, warum bzw wegen welcher Erkrankungen du den Grad von 30 bekommen hast. Ich habe einen GdB von 50. Den gebe ich bei der Steuererklärung an, aber nicht die Erkrankung.

Ja @Violetta, das sehe ich genau so wie Du. Ich gebe da ja auch nichts anderes an. Daher verstehe ich ja auch die Ablehnung nicht. Ich werde das nach meiner Rückkehr mit dem Finanzamt klären.

Es hätte ja sein können, dass hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

Ja alles ok soweit. Wenn du allews schriftlich hast ist das noch besser, allerdings kann ich die bei der Agoraphobie ein Stück weit verstehen, da du zumindestens theoretisch auch Home Office machen könntest soweit es der Job zulässt und Agoraphobie als solches immer schwierig ist irgendwo dfurchzusetzen wenns um sowas geht (ich hatte selbst bei Ärzten Probleme das akzeptiert zu bekommen).
Ob es da für dich steuerliche Vorteile gibt find eich auch nirgends bei GdB 30, da müsstest du vielleicht beim Finanzamt selbst fragen. Das Jobcenter schreibt selbst nur von Zuschüssen (bis zu 860 Euro soweit ich gelesen habe) und andere Formen der Förderung. Ggf kannst du da auch nochmal nachfragen

Ansomnsten schau mal hier https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/s...n-menschen
und hier https://www.arbeitsagentur.de/menschen-...chstellung

Mit GdB 30 kann man seit 2021 einen Pauschbetrag von 620 Euro bei der Steuererklärung angeben.

Von der Erkrankung weiß das Finanzamt nichts, warum auch? Warum ich den GdB habe, geht die gar nichts an und ich habe denen auch nie eine Diagnose mitgeteilt. Und genau an dieser Stelle wird es spannend! Auf die Erklärung des Finanzamts am Telefon bin ich ja mal gespannt - ansonsten schalte ich die Schwerbehindertenvertretung meines Arbeitgebers ein.

Zitat von Perle:
ansonsten schalte ich die Schwerbehindertenvertretung meines Arbeitgebers ein.

Gute Idee..

Wirklich ein seltsamer Vorgang. Der GdB soll einen Nachteil quasi ausgleichen (jedenfalls theoretisch) , eben damit es nicht nötig ist, Aufwendungen exakt nachzuweisen, was in vielen Fällen ja gar nicht möglich wäre. Dazu ist so eine Pauschale schließlich da.

Das sollte ein Finanzbeamter eigentlich wissen.

Kurzes recap.. du hast den GdB 2x angegeben und er wurde 2x abgelehnt, ich denke letztes und dieses Jahr? Oder dieses Jahr und nach Einspruch auch nochmal?

Reiche Wiederspruch binnen der ggbn Frist ein und sende eine Kopie der Bescheide über den GdB und die Gleichstellung mit. Die Anträge werden mittlerweile nur bei Auffälligkeiten wirklich geprüft und die versuchen gerne mal alles abzulehnen, in der Hoffnung das keiner Wiederspruch einlegt.

Die Schwerbehindertenvertretung deines AGs kann da eigentlich nicht wirklich helfen, da die i.d.R. nur für Arbeitstechnische belange einstehen.
Von wem stammt die Begründung genau? Stand die auf dem Änderungsbescheid der Erklärung oder wurde die auf Nachfrage mitgeteilt? Hast du die schriftlich?

Zitat von Perle:
Ich habe 2 x in der Steuererklärung den entspr. Pauschbetrag angegeben. Beide Male wurde im Steuerbescheid abgelehnt mit der Begründung, meine Behinderung würde nicht in Zusammenhang mit meinem Arbeitsplatz/ Tätigkeit stehen.

die fragestellung habe ich KI unterstützt, eingegeben und folgende Antwort erhalten

Das Finanzamt gewährt Steuervergünstigungen im Zusammenhang mit einer Behinderung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dabei kommt es auf folgende Aspekte an:

-->--> 1. **Pauschbetrag für Behinderte**
- Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 können einen **Behindertenpauschbetrag** beantragen.
- Dieser ist unabhängig davon, ob die Behinderung in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem GdB.

-->--> 2. **Außergewöhnliche Belastungen**
- Falls durch die Behinderung **zusätzliche Kosten** entstehen (z. B. für Hilfsmittel, Therapien, Fahrten zu Ärzten), können diese als **außergewöhnliche Belastungen** geltend gemacht werden.
- In diesem Fall müssen die Kosten nachgewiesen werden und die zumutbare Eigenbelastung übersteigen.

-->--> 3. **Steuervergünstigungen im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit**
- Steuerliche Erleichterungen speziell im Zusammenhang mit der **beruflichen Tätigkeit** (z. B. behinderungsbedingte Fahrtkosten oder Arbeitsmittel) werden nur dann gewährt, wenn nachweisbar ist, dass die Behinderung die Ausübung des Berufs beeinträchtigt oder zusätzliche Aufwendungen verursacht.
- Beispiel: Wenn ein GdB vorliegt, aber keine berufliche Einschränkung oder keine zusätzlichen Kosten durch die Behinderung nachweisbar sind, wird das Finanzamt hier keine zusätzlichen beruflichen Steuervergünstigungen anerkennen.

-->--> Fazit
Das Finanzamt kann korrekt handeln, wenn es sagt, dass die Behinderung nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht und daher keine **berufsbezogenen Steuervergünstigungen** gewährt werden. Der allgemeine **Behindertenpauschbetrag** oder außergewöhnliche Belastungen bleiben jedoch weiterhin unabhängig davon anwendbar.

Falls du dir unsicher bist, ob das korrekt beurteilt wurde, kann ein Steuerberater oder eine Kontaktaufnahme mit der Finanzverwaltung Klarheit schaffen.

...
Es folgt meine Idee dazu:

Ich würde schriftlich Widerspruch einlegen und auf den Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen verweisen.

- Darin bestreiten, dass die Begründung des Finanzamtes rechtmäßig ist, weil sich die Höhe des Pauschbetrags nach dem GdB richtet genz unabhängig sei mit der beruflichen Tätigkeit.
Fordere zugleich einen rechtsmittelfähigen Bescheid, eine Eingangsbestätigung des Widerspruchs, und wenn die voraussichtliche Bearbeitungszeit länger als 6 Wochen beträgt, den Grund mitzueilen.
..
Und dann... den Bescheid abwarten.

Liebe Grüße, dianaross
gern kannst du mich auf dem Laufenden halten. ich unterstütze dich, soweit es mir möglich ist. Mit Verwaltungsrecht kenne ich mich ein wenig aus. - bin gerade erkältet und kann nicht schlafen - trinke kaffee des nachts mit Manuka Honig

@dianaross
Hä?
Du schreibst dass du dich mit Verwaltungsrecht auskennst, holst dir deine Antworten aber aus ner KI?
Ist für mich gerade irgendwie widersprüchlich, aber manchmal hab ich auch einfach nen Brett vorm Kopf und sehe Zusammenhänge bei sowas nicht, sorry bitte nicht angegriffen fühlen

Zitat von WayOut:
Du schreibst dass du dich mit Verwaltungsrecht auskennst, holst dir deine Antworten aber aus ner KI?
Ist für mich gerade irgendwie widersprüchlich, aber manchmal hab ich auch einfach nen Brett vorm Kopf und sehe Zusammenhänge bei sowas nicht, sorry bitte nicht angegriffen fühlen

... daraus erkennst du meine Authenzität. -
Finanzamtprobleme sind Spezialformen von Recht. Da kennen sich Steuerberater aus, nicht unbedingt Menschen, die sich mit Verwaltungsrecht befassen: und die müssen dann auch nachschlagen .. von wegen 30% GdB.

Anmerkung: wieso sollte ein Jurist sich mit den Vorschriften von 30% GdB auskennen?

Wichtig ist.. dann.. zu wissen.. wo es steht..

Ich bin kein Jurist. Deswegen muss ich mich sachkundig machen. Und KI war dabei bequem Quelle.
..
Kürzlich habe ich gelesen, das Diagnosen von Ärzten KI geprüft worden sind. Es gab dabei interessante Ergebnisse.
..,
Liebe Way-Out, aus meiner juristischen Erfahrung .. weiß ich .. sehr gute Ideen zu haben im Verwaltungsrecht. - Das fehlt so manchen Anwätien, die nach Schema F arbeiten.. -
..
Im Falle des Threads.. werden wir vielleicht sehen, wie es weiter geht: - ich mache gern erst das eine.. dann das andere.. -
und hier ist zunächst der rechtzeitig eingelegte Widerspruch wichtig und das Abwarten auf den Widerspruchsbescheid..
..
Denn aufgrund der Info der KI habe ich formuliert, was zu tun ist.. Das habe ich mir von der KI nicht geholt.

..
Und bevor ich was schreibe, denke ich oft erstmal nach. - Für mich ist Authenzität etwas Starkes, damit der Leser, die Leserin sieht, woher ich mein Wissen oder meine Ideen beziehe: damit bin ich nicht nur echt im Ausdruck sondern zuverlässig und keine Laberbacke, die pretendert: d.h. vorgibt etwas zu sein oder zu wissen, was ich garnicht bin.. -

@samisha Die Begründung stand im Steuerbescheid. Ich hatte es seinerzeit für 2021 versucht und dann noch einmal erneut für 2023. Ich habe mich damals nicht weiter dahinter geklemmt, ich hatte div. andere Probleme und keine Kraft für eine Auseinandersetzung mit dem Finanzamt. Erst jetzt während der Reha habe ich mir überlegt, der Sache mal genauer auf den Grund zu gehen. Ich werde Euch dann informieren.

https://www.schwerbehindertenausweis.de...mmensteuer

Laut der Webseite, müssen noch weitere Bedingungen erfüllt werden, wenn der GdB unter 50 ist.

Was genau meinst Du denn?

Zitat von Perle:
Was genau meinst Du denn?

Den Steuerfreibetrag können behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 in Anspruch nehmen. Bei vorliegen eines Grades der Behinderung zwischen 25 und 45 geht eine Inanspruchnahme nur, wenn gesetzliche Renten oder andere laufender Bezüge bezogen werden, oder wenn eine Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit oder eine typischen Berufskrankheit vorliegt
Sponsor-Mitgliedschaft

Vielleicht ist der Hinweis unter Bitte beachten Sie die Erklärung?

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Sta...cksichtigt.

Verwirrt mich irgendwie gerade alles aber danke für Eure Hinweise. Mal abwarten, was die mir am Tel. dann erklären.

Ich kann mich momentan nicht so gut konzentrieren.

Da ist @Perle wohl bei einem übereifrigen Sachbearbeiter gelandet.

Zitat von Perle:
Behinderung würde nicht in Zusammenhang mit meinem Arbeitsplatz/ Tätigkeit

§33b Abs. 2 EStG sagt aus: (2) Einen Pauschbetrag erhalten Menschen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 20 festgestellt ist, [...] Von einer individuellen Überprüfung hinsichtlich rein beruflicher Beeinträchtigungen steht da nichts.

Zitat von Faceless:
Laut der Webseite, müssen noch weitere Bedingungen erfüllt werden, wenn der GdB unter 50 ist.

Das ist veralteter Rechtsstand (bis 2020)! Steht so aber auch groß auf der Seite... Ab 2021 gelten diese Zusatzbedingungen nicht mehr!

Zitat von Perle:
Auf die Erklärung des Finanzamts am Telefon bin ich ja mal gespannt

Nee, nix Telefon. Schriftlich! Erzählen kann man viel, und Du hast dann nix in der Hand.

Denk bitte auch an die Widerspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids!

Sollte diese Frist bereits verstrichen sein (z. B. für Steuerbescheide früherer Jahre), dann einen Änderungsantrag stellen, keinen Einspruch! Der Einspruch käme erst dran, wenn dem Änderungsantrag NICHT stattgegeben wird.

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