Zitat von progylein:Es muss eine Kopie des Schreibens vom Landesamt für Soziales mit geschickt werden, in dem der Grad der Behinderung aufgeführt ist....mehr eigentlich nicht. Zumindest musste ich nie mehr einreichen bzw.wüsste ich auch nicht was, denn die Krankheiten gehen das Amt natürlich nichts an
Es reicht der Bescheid des Versorgungsamt (oder vergleichbare Stellen) aus. Es wird nach keiner Diagnose gefragt, das dürfen sie auch nicht (mehr).
20.11.2024 15:51 • #41