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Zitat von weyoun:
Da ist @Perle wohl bei einem übereifrigen Sachbearbeiter gelandet. §33b Abs. 2 EStG sagt aus: (2) Einen Pauschbetrag erhalten Menschen, ...

Sehr gut erklärt. Einspruch innerhalb eines Monats nach Steuerbescheid möglich, schriftlich. Würde ich auch so machen um die Frist zu wahren. Als Begründung würde ich die Kopie des Bescheides über GdB30 mitschicken. Vielleicht liegt der dem Finanzamt noch nicht vor? Hast du den jemals mitgeschickt @Perle oder nur den Plauschbetrag geltend gemacht? Man muss dann natürlich auch den Ausweis oder das Dokument, welches das bescheinigt mitschicken. Sonst weiß das Finanzamt darüber ja gar nicht Bescheid.

Wie schon richtig aufgeführt wurde gibt es neben dem GdB keine Bedingungen mehr für den Pauschbetrag. Das Gesetz wurde ‘21 dahingehend angepasst.
Dafür Fallen diverse andere Vorteile bei OPs und so weg.

Du kannst nach wie vor versuchen dem Bescheid zu widersprechen, ich gehe nur sehr stark davon aus das es wegen Fristversäumnis gnadenlos abgeschmettert wird.

A


GdB 30 wird vom Finanzamt nicht anerkannt

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Ich habe seinerzeit natürlich den Bescheid vom Versorgungsamt dem Finanzamt übersendet. Die Widerspruchsfrist ist abgelaufen, es handelt sich wie gesagt um die Jahre 2021 und 2023.

Ich werde erstmal anrufen und mir die Erklärung anhören und dann ggf. den Änderungsantrag stellen.

@Perle Änderungsanträge sind relevant, wenn Erklärung falsch ist und beide Parteien darüber einig sind. Dein Bescheid ist ja aber Grundlegend richtig.

Hi
Ich habe einen GDB von 40% und gebe diesen schon seit Jahren an bei der Steuererklärung.
Wurde bislang immer anerkannt.
Eventuell hat der Mitarbeiter beim Finanzamt einen Fehler gemacht.
Ein Anruf 2021 hätte dir bestimmt weiterhelfen können.
Würde nun an deiner Stelle einfach mal dort nachfragen...
Viel Erfolg

@Samishi Warum ist mein Bescheid grundlegend richtig? Der GdB wurde nicht anerkannt und m. E. ist das falsch aber ich werde ja hören, wie die Erklärung hierfür lautet.

Zitat von Perle:
Verwirrt mich irgendwie gerade alles

Sprich in Kurzform: Was mit deiner Psyche kaputt is, is latte. Körperlich kannst du dich noch (uneingeschränkt) bewegen, also kannst du noch normal arbeiten ... Laut Beamtendenken der Finanz- Und verorgungsämter. Is bei Pflegegraden im Übrigen auch so - auch wenn Psyche ein Thema ist, ist das idR durch das Veraltete Behördendenken im besten Fall nur Zweitrangig und eine minimale Einschränkung. Solange du körperlich noch was machen kannst, kannst du noch arbeiten (sowas in der Richtung hatte ich auch anfangs schon angedeutet re Agoraaphobie).
In dem Fall kannst du nur Widersprüche schreiben, dein Problem aus deiner Sicht haargenau niederschreiben und wasrum du die Steuererleichterterung brauchst und dann hoffe, dass du einen gnädigen Sachbearbeiter hast, der sich das auch durchliest und dementsprechend bewertet und handelt.
Und wie @dianaross schon sagt, die Steuererleichterung und eigentlichen Zuschüsse bis 860 Euro sind zwei verscheidene paar Schuhe. letztere müsstest du direkt vom AMt bekommen, aber inwiefern die oder überhaupt was steuerlich dann machbar ist ist die andere sache - zumindestens musst du bei einem GdB UNTER 50 dann dafür kämpfen. Erst ab 50 werden die dann automatisch gegeben
Deswegen ja auch mal beim Arbeitsamt anrufen, dich beraten lassen und alles mögliche was die haben (speziell an Bestätigungen usw) einfach dir mal zukommen lassen und bei der Steuer mit einreichen. Da zähl dann jedes einzelnce Schreiben zu deinen Gunsten dass du dann was reissen kannst (Das kenn ich leider an anderen Stellen auch die mehr oder weniger ähnlich waren)


Zitat von Perle:
Der GdB wurde nicht anerkannt und m. E. ist das falsch

nein, ganz falsch ist das nicht. Anerkennen MÜSSEN tun die das *eigentlich* erst ab 50,, ab 30 brauchst du noch extra Formulare um die Gleichstellung erstmal anerkannt zu bekommen und dadran wirds wahrscheinlich liegen, dass die das beim Finanzamt erstmal so nicht anerkennen. Von daher ... siehe oben

Ich bin seit 2016 gleichgestellt!

Zitat von Marc_Sky:
Sprich in Kurzform: Was mit deiner Psyche kaputt is, is latte. Körperlich kannst du dich noch (uneingeschränkt) bewegen, also kannst du noch normal ...

Die Gleichstellung hat mit dem Finanzamt nichts zu tun.
Gleichstellung läuft über das Arbeitsamt und hat mit der Steuer nichts zu tun...es sei denn es geht um Arbeitsmittel für den Arbeitsplatz. Den Pauschbetrag muss das Finanzamt immer berücksichtigen, denn der hat mit dem Arbeitsplatz nichts zu tun.

Mag ja sein, aber Sachbearbeiter haben auch ihre Vorgaben und die werden auch imemr schärfer insbesondere wenns ums Geld geht (insbesondere jetzt wos heißt sparen sparen sparen udn am besten nichts mehr zahlen - darfst dich bei Herrn Linder und der politischen Uneinigkeit für das Chaos bedanken). Die haben dann auch einige Wegen wie die das in bestimmten Fällen auslegen können. Sicher bist du wie gesagt erst ab 50


Zitat von progylein:
Die Gleichstellung hat mit dem Finanzamt nichts zu tun.

Gleichstellung - Pauschale - Steuer.
Wenn die die Gleichstellung bzw Krankheiten die da zugrunde liegen schonmal nich anerkennen, dann ist die Pauschale DURCH die Gleichstellung auch nich anerkannt. Also warum ein (aus deren Sicht) zusätzliches reguläres Einkommen dann nicht bestuern und mit Vergünstigungen um sich werfen? Zumindestens wäre das da ein logischer Ansatz warum die das nich s berücksichten.

Ich werde Euch berichten wie die Geschichte weiterging. Bis hierher vielen Dank allen, die sich mit ihren Beiträgen in diesem thread beteiligt haben.

Zitat von Perle:
Warum ist mein Bescheid grundlegend richtig? Der GdB wurde nicht anerkannt und m. E. ist das falsch aber ich werde ja hören, wie die Erklärung hierfür lautet.

Entschuldige, das war ein Fehler auf meiner Seite, gemeint ist natürlich deine abgegebene Steuererklärung.
Zitat von Marc_Sky:
zumindestens musst du bei einem GdB UNTER 50 dann dafür kämpfen. Erst ab 50 werden die dann automatisch gegeben

Das ist seit '21 grundlegend falsch.
Bis zur Gesetzesänderung musste die Behinderung unter 50% klar erkennbar sein und/oder eine eindeutige Berufsfolgekrankheit sein. Seit '21 ist das irrelevant. Da steht jedem der einen GdB von min. 20% hat dieser Pauschbetrag zu.
Zitat von Marc_Sky:
nein, ganz falsch ist das nicht. Anerkennen MÜSSEN tun die das *eigentlich* erst ab 50,,

Auch das ist grundlegend falsch. Der GdB wird in jedem Falle anerkannt, Bezuschussungen im Sinne des § 33b zählt ab 20%.

Zitat von Marc_Sky:
Mag ja sein, aber Sachbearbeiter haben auch ihre Vorgaben und die werden auch imemr schärfer insbesondere wenns ums Geld geht (insbesondere jetzt ...

Die Gleichstellung...sprich 50% gilt nur für den Arbeitsplatz/ Arbeitgeber um jemanden mit einer Behinderung die gleichen Chancen zu bieten eine Arbeit zu finden .DEr Arbeitsplatz ist dann auf die Bedürfnisse des Behinderten angepasst und er bekommt mehr Urlaubstage usw.
Die 50% kann der jenige natürlich nicht beim Finanzamt geltend machen....Hier in diesem Fall nur die tatsächlichen 30%.
Ich hatte damals auch so einen Antrag laufen und Hilfe vom Arbeitsamt. Da gab es extra eine Abteilung für Behindertenrecht.

@progylein Ahjo, ich sag da nicht, dass dem nicht so ist. Nur sind der Arbeitsplatz und das Finanzamt 2 unterschiedliche Stellen und letztere sehen das gerne mal anders. Das mans nciht geltend machen kann sage ich nicht, nur ob mans dann bekommt .... Recht haben und Recht bekommen sind leider immernoch 2 verschiedene Dinge, auch in unserem Staat

Zitat von Marc_Sky:
@progylein Ahjo, ich sag da nicht, dass dem nicht so ist. Nur sind der Arbeitsplatz und das Finanzamt 2 unterschiedliche Stellen und letztere sehen ...

Wie gesagt muss das Finanzamt die 30% anerkennen.
Ich hab noch nie gehört, das jemand den Pauschbetrag nicht bekommen hat, wenn entsprechende Nachweise mitgeschickt wurden.

Zitat von Samishi:
Du kannst nach wie vor versuchen dem Bescheid zu widersprechen, ich gehe nur sehr stark davon aus das es wegen Fristversäumnis gnadenlos abgeschmettert wird.

Aber die Festsetzungsfrist läuft doch noch?

Ich würde auf 129 AO abstellen:
§ 129 Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts
Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen. [...]

Müsste m. E. auch noch für 2021 greifen, da SV gleich.

@Perle Nur zur Info: ich hab GdB von 50% seit 2013 wegen Angst und Depression. Ging beim FA immer anstandslos durch. Nicht aufgeben!
Sponsor-Mitgliedschaft

Zitat von progylein:
Ich hab noch nie gehört, das jemand den Pauschbetrag nicht bekommen hat, wenn entsprechende Nachweise mitgeschickt wurden.

Das war auch meine Frage, ob die dementsprechend alle Nachweise haben. Da möchte auch nichts unterstellt bekommen.

Zitat von weyoun:
Aber die Festsetzungsfrist läuft doch noch? Ich würde auf 129 AO abstellen: § 129 Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. ...

Das sind 2 Paar Schuhe. Der Einspruch ist der kurze Dienstweg, wo die Prüfung unmittelbar und in jedem Falle erfolgt.
Die Frist beträgt in jedem Falle 1 Monat und ist das worauf ich mich bezogen habe.

Man kann natürlich auch deinen Weg eintreten, das ist aber ein anderer Prozess und muss anders eingereicht werden. Mit der Aussicht, dass es evtl vor Gericht landen kann muss jeder selbst wissen, ob da einem die knapp 600Euro den Aufwand wert sind.
Wobei man ehrlich sein muss, stehen die Chancen auf ihrer Seite, zumindest bei der für 2023.
Die '21er ist jetzt fraglich, war es die Erklärung für 2020 oder 2021, bei der 2020ger bin ich mir nicht sicher, ob das durchgehen würde, da ich nicht informiert bin ob die Änderung rückwirkend für 2020 galt oder erst ab 2021.

Zitat von Marc_Sky:
Das war auch meine Frage, ob die dementsprechend alle Nachweise haben. Da möchte auch nichts unterstellt bekommen.

Es muss eine Kopie des Schreibens vom Landesamt für Soziales mit geschickt werden, in dem der Grad der Behinderung aufgeführt ist....mehr eigentlich nicht.
Zumindest musste ich nie mehr einreichen bzw.wüsste ich auch nicht was, denn die Krankheiten gehen das Amt natürlich nichts an

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