Zitat von Perle: Verwirrt mich irgendwie gerade alles
Sprich in Kurzform: Was mit deiner Psyche kaputt is, is latte. Körperlich kannst du dich noch (uneingeschränkt) bewegen, also kannst du noch normal arbeiten ... Laut Beamtendenken der Finanz- Und verorgungsämter. Is bei Pflegegraden im Übrigen auch so - auch wenn Psyche ein Thema ist, ist das idR durch das Veraltete Behördendenken im besten Fall nur Zweitrangig und eine minimale Einschränkung. Solange du körperlich noch was machen kannst, kannst du noch arbeiten (sowas in der Richtung hatte ich auch anfangs schon angedeutet re Agoraaphobie).
In dem Fall kannst du nur Widersprüche schreiben, dein Problem aus deiner Sicht haargenau niederschreiben und wasrum du die Steuererleichterterung brauchst und dann hoffe, dass du einen gnädigen Sachbearbeiter hast, der sich das auch durchliest und dementsprechend bewertet und handelt.
Und wie @dianaross schon sagt, die Steuererleichterung und eigentlichen Zuschüsse bis 860 Euro sind zwei verscheidene paar Schuhe. letztere müsstest du direkt vom AMt bekommen, aber inwiefern die oder überhaupt was steuerlich dann machbar ist ist die andere sache - zumindestens musst du bei einem GdB
UNTER 50 dann dafür kämpfen. Erst ab 50 werden die dann automatisch gegeben
Deswegen ja auch mal beim Arbeitsamt anrufen, dich beraten lassen und alles mögliche was die haben (speziell an Bestätigungen usw) einfach dir mal zukommen lassen und bei der Steuer mit einreichen. Da zähl dann jedes einzelnce Schreiben zu deinen Gunsten dass du dann was reissen kannst (Das kenn ich leider an anderen Stellen auch die mehr oder weniger ähnlich waren)
Zitat von Perle: Der GdB wurde nicht anerkannt und m. E. ist das falsch
nein, ganz falsch ist das nicht. Anerkennen
MÜSSEN tun die das *eigentlich* erst ab 50,, ab 30 brauchst du noch extra Formulare um die Gleichstellung erstmal anerkannt zu bekommen und dadran wirds wahrscheinlich liegen, dass die das beim Finanzamt erstmal so nicht anerkennen. Von daher ... siehe oben
20.11.2024 14:59 •
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